Handwerker stellt falsche Diagnose

22. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
saba_hz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker stellt falsche Diagnose

Die Heizung fällt aus. Der Heizungsfachmann stellt zunächst falsche Diagnose und beschafft Ersatzteile, baut diese ein. Stellt dann den tatsächlichen Fehler (wohl ein offensichtlicher) fest. Er baut die mitgebrachten Teile wieder aus und beseitigt den
schließlich erkannten Fehler. Auf der Rechnung stehen nun die Arbeitsstunden (werden akzeptiert) und für die Beschaffung und das Zurückbringen der nicht benötigten Ersatzteile ein Betrag X. Diesem Betrag soll nun widersprochen werden.
Wie geht man vor?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du hast den Handwerker bestellt einen Fehler zu suchen und den Heizkörper zu reparieren. Er hat das vereinbarte Werk geliefert. Selbstverständlich trägst du die Kosten des Auswands den er hatte.

Beim nächsten Mal sag ihn doch wo der Fehler ist.

Widersprechen brauchst du nicht, zahle einfach dem "unwidersprochenen" Teil, den Rest kann der Handwerker dann einklagen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Auch immer dran denken, daß wenn man sich mit den Handwerkern wegen solcher Bagatellen anlegt kommt beim Schaden im Winterfall demnächst ev. keiner mehr rum und hilft in der Not.
Ein Servicetechniker ist kein Hellseher, sonst würde er für 500.000,- Dollar im Jahr bei der NASA arbeiten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

In der Tat kann es vorkommen, daß selbst ein Fachmann eine falsche Prognose erstellt. Das betrifft alle Berufsgruppen: Bankangestellte, Politiker, Handwerker usw. - Im vorliegenden Fall würde ich meine Einwände mit dem Betroffenen persönlich besprechen und versuchen, einen Kompromiß zu erzielen. Hilft das nicht, so bleibt wahrlich nur, seine Forderung anzuerkennen. - Künftig sollte die Auftragserteilung nicht pauschal, sondern exakt formuliert sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Betrag X muss nicht gezahlt werden, denn die Lieferung und Beschaffung nicht benötigter Ersatzteile ist mit Sicherheit nicht verlangt worden. Da es sich um einen Fachbetrieb handelt, darf man als Kunde davon ausgehen, dass dieser keine überflüssigen Arbeiten durchführt. Macht der Handwerksbetrieb es dennoch, kann er nicht verlangen, dass dies auch bezahlt wird.

Der Widerspruch sollte dem Handwerksbetrieb schriftlich mitgeteilt werden. Der unstreitige Betrag, den der Heizungsbauer für die Reparaturbeanspruchen kann, sollte fristgerecht gezahlt werden.

Wenn der Betrieb mehr Geld haben möchte, muss er ggf. klagen, was er angesichts der sicher nicht allzu hohen Beträge, die einbehalten werden sollen, nicht tun wird.

Mag sein, dass dieser Betrieb künftige Aufträge ablehnen wird, aber normalerweise sind Handwerker so dicht gesät und freuen sich über Aufträge, dass die Gefahr, dass künftig keiner kommt, vernachlässigt werden kann. Dieses Argument verwenden die Handwerker nämlich immer gerne selbst...

Insofern bin ich gänzlich anderer Ansicht als meine "Vorredner" Spreeperle und Lankwitzer!

-- Editiert am 11.02.2010 19:41

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schwipp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Leute,

mit größtem Interesse habe ich diese Beiträge gelesen über die zum Teil unnötig eingebauten Teile beim Reparaturversuch einer Heizung.
Wie ist das ausgegangen, hat die Heizungsfirma auf einen Teil der Forderungen wegen unnötig eingebauter Teile verzichtet?

Mich interessiert dieser Fall deswegen so sehr, weil mir nun genau dasselbe passiert ist. Unsere Heizung hatte eine Wackelkontakt in der Stromzuführung, was sich aber erst beim dritten Reparaturversuch herausstellte. Der Heizungsmonteur hat das aber nicht erkannt und beim zweiten Besuch eine neue elektronische Platine eingebaut.
Als es dann immer noch nicht funktionierte, kam der Werkskundendienst und der hat sofort den Wackelkontakt in der Stromzuführung geortet und das wackelnde Kabel ersetzt.
Ich habe die alte Platine wieder eingebaut, die Heizung läuft auch mit alten Platine.
Insgesamt soll ich 624€ bezahlen, das finde ich ungerechtfertigt und habe der Firma schriftlich mitgeteilt, man solle die Rechnung herabsetzen und die unnötig gewechselte neue Patine wieder abholen.
Außerdem war die der Fehler in der Rechnung falsch beschrieben als Stromunterbrechung HINTER der Platine - wohl, um den Austausch der Platine zu rechtfertigen.
Im Wahrheit bekam die Platine selbst aber nicht alle nötigen Spannungen zugeführt und zeigte deswegen per Diagnose-Leuchtdiode (auf der Platine angebracht) eine Fehlfunktion.
Eigentlich ein Betrugsversuch auf der Rechnung.


Trotz zusätzlichen Telefonanrufs seinerzeit keine Reaktion, nach 2 Monaten nur eine automtische Mahnung.
Erneuter Anruf dort mit Hinweis auf mein unbearbeitetes Schreiben....

Zitat von Euch: "Da es sich um einen Fachbetrieb handelt, darf man als Kunde davon ausgehen, dass dieser keine überflüssigen Arbeiten durchführt." Ist das rechtlich haltbar?



mfg Schwipp

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-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:06

-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:08

-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:08

-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:10

-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:11

-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:11

-- Editiert Schwipp am 28.01.2012 10:16

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ich hatte ein ähnliches Problem mit dem Duschthermostaten. Die Anfahrt war 2x berechnet, weil der neue auch kaputt war. Ich habe dann bei der Firma angerufen und gesagt, dass ich nur 1x den Weg bezahle, da es ja nicht mein Problem ist, wenn er nicht das richtige Material mit hat. Wurde anstandslos akzeptiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schwipp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

moochi,
danke für diesen Hinweis.
Bei mir ist das Problem wohl eher der "nicht fitte" Monteur, der zwar sehr nett, aber letztlich überfordert war. Wahrscheinlich kannte er das Gerät nicht und musste deswegen die Telefonhotline von Junkers anrufen, die dann meinten, wenn die und die Leuchtdiode auf der Platine leuchte, sei eine Fehlfunktion gegeben und die Platine sei hin. War sie aber nicht, sondern die Spannung für das Gasventil wurde der Platine, die diese duchschalten muss zum Ventil bei Heizungsanforderung, lediglich nicht zugeführt.

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-- Editiert Schwipp am 29.01.2012 13:59

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Da es sich um einen Fachbetrieb handelt, darf man als Kunde davon ausgehen, dass dieser keine überflüssigen Arbeiten durchführt.

Nicht nur von einem Fachbetrieb darf man entsprechenden Leitung erwarten sondenr auch von normalen Betrieben.

Im übrigen darf jeder Handwerker durchaus überflüssige Arbeiten durchführen. Nur darf er dies dem Endkunden nicht berechnen und muss sogar daraus resultierende Schäden ersetzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schwipp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 14x hilfreich)

Hier wie es (gut) weiterging:

Mein Name
...............

Betrifft Ihre Kommissionsnummer ...
Rechnungsnummer .....
Kundennummer .........
per Einschreiben mit Rückschein
sehr geehrte Damen und Herren,

Auf mein Schreiben vom 3.11.2011 haben Sie leider nicht reagiert, obwohl ich am Telefon wenige Tage später eine entsprechende Zusage erhielt, sondern Sie haben mir nun, am 23.1.2012, lediglich eine Mahnung geschickt.

(Kommentar: die örtliche IHK verwies mich an zwei Büros, nämlich diese: )
Ich habe daher diesbezüglich die Kreishandwerkerschaft in G.... angerufen, dort wurde ich an einem Gutachter verwiesen, den ich angerufen habe (Kommentar: zwecks einer kostenlosen Stellungnahme..)
Um sicher zu gehen, habe ich auch noch in der Handwerkskammer H.......... angerufen und mit dem dortigen Herrn in der Betriebsberatung gesprochen.

Beide Herren haben mir unter Zugrundelegung des Sachverhaltes, den ich in meinem Schreiben vom 3. November 2011 Ihnen dargelegt hatte, in Übereinstimmung zu folgendem Schreiben geraten:

Ich bin bereit, den ersten Einsatz Ihres Servicetechniker und den 3. Einsatz (den der Firma Junker) an Sie zu bezahlen. Den zweiten Einsatz Ihres Servicetechniker, bei dem überflüssiger Weise eine Platine erneuert wurde, bezahle ich wegen der Fehldiagnose nicht, ebenso wenig die neue Platine, da die alte Platine gar nicht defekt war, sondern seit 23.10.2011, dem Tag nach dem Junkers-Werkskundendiensteinsatz, ohne Störung läuft.
Dass sie defekt sein könnte, war nur eine Vermutung des Beraters der Junkers-Telefonhotline. Eine meßtechnische Diagnose hatte nicht stattgefunden, sondern nur eine fernmündliche Bewertung der auf der Platine leuchtenden beziehungsweise nicht leuchtenden Dioden.

Dementsprechend werde ich die Kosten für den zweiten Einsatz und für die Platine in Abzug bringen und den verbleibenden Betrag an Sie nun überweisen. (Kommentar: auch um zu zeigen, dass ich kein Totalverweigerer bin; 296€ gezahlt statt 624€ ursprüngliche Forderung)
Wenn ich
bis zum 15. 2.2012
von Ihnen keine Stellungnahme zur Sache erhalte, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.

Da der Schaden, nämlich die Stromunterbrechung im Kabel der Spannungszuführung zur Platine !!! - letzlich auf den undichten Abgaskanal zurückzuführen war, (es trat Kondensat aus, dieses tropfte durch das Gerät und ätze das Kabel an) und da das Gerät bereits 20 Jahre alt ist, lasse ich es in dieser Woche ersetzen. Wenn Sie das Gerät noch einmal in Augenschein nehmen möchten, müssten Sie sich unverzüglich melden.

Mit freundlichen Grüßen .........


Ergebnis (schon nach dam Faxen dieses Schreibens): Alles in Butter, die Firma hat alles akzepiert, die Platine abgeholt und gutgeschrieben, den überflüssigen Einsatz zum Einbau der Platine brauchte ich auch nicht zu bezahlen.

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-- Editiert Schwipp am 05.02.2012 22:07

-- Editiert Schwipp am 05.02.2012 22:08

-- Editiert Schwipp am 05.02.2012 22:09

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-- Editiert Schwipp am 05.02.2012 22:19

-- Editiert Schwipp am 05.02.2012 22:21

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