Handwerker will kurze Fehlerbehebung PLUS Beratung in Rechnung stellen

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
MrCloudy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Handwerker will kurze Fehlerbehebung PLUS Beratung in Rechnung stellen

Guten Tag ins Forum,

bei uns geht es um folgenden Sachverhalt:
Wir haben letztes Jahr ein Einfamilienhaus gekauft, welches über verschiedene Arten beheizt wird (Solar, Wäremtauscher im Specksteinofen und Strom). Da wir, aufgrund der Übernahme im Sommer, nicht explizit darauf geachtet hatten, wie und wann genau verschiedene Einstellungen am Warmwasserspeicher getätigt werden müssen um auch im Herbst/Winter warmes Wasser zu haben, hatten wir im Oktober das Problem, dass meine Frau nur noch kaltes Wasser in der Dusche hatte.
Da es bereits Freitag war, habe ich dem Handwerker angerufen, welcher seine Erreichbarkeit auf ein Gerät im Heizungskeller geklebt hatte. (Im Nachhinein stellte sich heraus, dass er nur der "Erstinstallateur" war, aber nicht die der Zwischenzeit getätigten Arbeiten an der Anlage durchgeführt hatte)
Der kam dann auch zeitnah vorbei und hat uns erklärt, dass wir bereits einen Strom-Heizstab zuschalten müssen damit alles wieder passt (Dauer für dies ca. 10min), außerdem hat er von den Umbauten viel Bilder gemacht um die Anlage zu "dokumentieren" und hat uns allerhand Dinge erzählt, die aber hauptsächlich über die Historie seiner Arbeiten im Haus und den Umgang mit den Vorbesitzern betraf. Außerdem hat er verschiedene Möglichkeiten angesprochen, v.a. im Bereich Photovoltaik die bestehende Anlage umzubauen bzw. zu erweitern. Wir haben damals bereitwillig zugehört, weil man ja zum einen nicht dümmer wird dadurch (bzw. manche Informationen dann im Nachhinein halt nochmal reflektieren kann) und man zum anderen nicht unhöflich sein will, wenn schon jemand kurzfristig kommt.
Nach ca. 2,5h ist er dann wieder gefahren und sagte dann noch im verlassen des Hauses dass er dafür jetzt aber noch eine Rechnung schreiben werde. Damals machte uns dann schon stutzig was er wohl da veranschlagen will, aber wir haben entschieden die Rechnung abzuwarten.
Außerdem wollte er noch diverse Angebote ausarbeiten und zusenden.

Dann passierte über ein halbes Jahr nichts. Wir hatten zwischendurch, da von ihm nix mehr zu hören war und auch kein Angebot kam, erforderliche Arbeiten von einem anderen Handwerker durchführen lassen.

Jetzt hatte ich heute ein telefonisches Gespräch mit diesem Handwerker über eine Unzufriedenheit eine andere Angelegenheit betreffend und da wir uns da nicht so richtig einvernehmlich treffen konnten, brachte er dann am Schluss nochmal auf den Tisch, dass er ja letztes Jahr im Oktober noch eine Rechnung schreiben wollte und er jetzt mal sehen muss was er da berechnen will. Ich sagte ihm dass ich nicht einsehe, für seine privaten Ausführungen zu bezahlen, wo er nur zur schnelle Problembehebung kommen sollte, seine Antwort: "Lassen sie sich überraschen was ich reinschreibe".

Die Frage ist nun, was kann er uns tatsächlich in Rechnung stellen? Aus meiner Bewertung nicht die komplette Zeit seiner Anwesenheit oder etwa doch?

Danke
Chris

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist nun, was kann er uns tatsächlich in Rechnung stellen? Aus meiner Bewertung nicht die komplette Zeit seiner Anwesenheit oder etwa doch?

Warum nicht? Wissenstransfer ist nicht immer kostenfrei.



Zitat:
"Lassen sie sich überraschen was ich reinschreibe".

Eben.
Über ungelegte Eier kann man diskutieren, ist aber in der Regel nutzlos.
Also einfach mal abwarten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Da zeigt sich wieder die Geiz ist geil Mentalität.

Besuchen Sie denn Kunden kostenfrei?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MrCloudy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein ich würde Kunden nicht kostenfrei besuchen, aber ich würde nur geleistete Arbeit in Rechnung stellen, nicht jedoch "Privatgeplänkel" und vermeintliche Angebotserstellung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
aber ich würde nur geleistete Arbeit in Rechnung stellen

Fachberatung ist Arbeit.



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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Chris,

lass dich nicht [EDITIERT] verunsichern, nicht beauftragte Arbeiten (bzw. Beratungen) musst du nicht zahlen.
Falls er nicht gratis beraten wollte - gratis ist übrigens üblich, das gehört regelmäßig zur Auftragsakquise -, dann hätte er das vorher klarstellen müssen (ihm hätte ich zur Sicherheit etwas schriftliches Empfohlen). Der § 632 BGB wurde ja schon erwähnt.
Und das alles gilt auch obwohl du die Leistung praktisch angenommen hast.

Falls eine Rechnung kommt die mehr enthält als die kleine Fehlerbehebung (und natürlich Fahrtkosten), dann könnte man sogar mal darüber nachdenken, ob das nicht schon Betrug ist. Vergleichbar damit wäre, wenn Harry van Sell dir jetzt eine Rechnung schicken würde.

Stefan

-- Editiert von Moderator am 11.05.2016 23:53

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MrCloudy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Super vielen Dank erstmal. Ich schreibe dann nochmal sobald die Rechnung dann vorliegt.

Chris

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
nicht beauftragte Arbeiten (bzw. Beratungen) musst du nicht zahlen.

Da war der Gesetzgeber anderer Meinung und hat dies in den § 612 BGB / § 632 BGB zum Ausdruck gebracht: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Ganz so einfach ist es also nicht.


Man kann dann auch noch über die Themen konkludentes Verhalten (einfach "machen lassen") und geheimer Vorbehalt (ich will das nicht wenn es etwas kostet nur denken statt zu sagen) diskutieren.



Aber statt sich jetzt hier die Köpfe heiß zu diskutieren, warten wir doch einfach mal ab, was der Handwerker so in seine Rechnung schreibt und wie er das dann begründet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von MrCloudy):
Guten Tag ins Forum,
bei uns geht es um folgenden Sachverhalt:
Wir haben letztes Jahr ein Einfamilienhaus gekauft, welches über verschiedene Arten beheizt wird (Solar, Wäremtauscher im Specksteinofen und Strom). Da wir, aufgrund der Übernahme im Sommer, nicht explizit darauf geachtet hatten, wie und wann genau verschiedene Einstellungen am Warmwasserspeicher getätigt werden müssen um auch im Herbst/Winter warmes Wasser zu haben, hatten wir im Oktober das Problem, dass meine Frau nur noch kaltes Wasser in der Dusche hatte.
Da es bereits Freitag war, habe ich dem Handwerker angerufen, welcher seine Erreichbarkeit auf ein Gerät im Heizungskeller geklebt hatte. (Im Nachhinein stellte sich heraus, dass er nur der "Erstinstallateur" war, aber nicht die der Zwischenzeit getätigten Arbeiten an der Anlage durchgeführt hatte)
Der kam dann auch zeitnah vorbei und hat uns erklärt, dass wir bereits einen Strom-Heizstab zuschalten müssen damit alles wieder passt (Dauer für dies ca. 10min), außerdem hat er von den Umbauten viel Bilder gemacht um die Anlage zu "dokumentieren" und hat uns allerhand Dinge erzählt, die aber hauptsächlich über die Historie seiner Arbeiten im Haus und den Umgang mit den Vorbesitzern betraf. Außerdem hat er verschiedene Möglichkeiten angesprochen, v.a. im Bereich Photovoltaik die bestehende Anlage umzubauen bzw. zu erweitern.
Danke

Chris




Wenn du in die Werkstatt zum Ölwechsel fährst und dir der Mechaniker danach erzählt, das man
das Auto ja noch tieferlegen könnte und andere Felgen montieren könnte glaube ich nicht dass
du für dieses Verkaufsgespräch zahlen würdest.


Auftrag: Wasser ist kalt - kommen und reparieren.
Rechnung: Anfahrt - Reparatur.



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:nicht beauftragte Arbeiten (bzw. Beratungen) musst du nicht zahlen.
Da war der Gesetzgeber anderer Meinung und hat dies in den § 612 BGB
/ § 632 BGB
zum Ausdruck gebracht: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Ganz so einfach ist es also nicht.


Also in 632 Abs.1 ist von einem Werk die Rede.

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.


Man kann dann auch noch über die Themen konkludentes Verhalten (einfach "machen lassen") und geheimer Vorbehalt (ich will das nicht wenn es etwas kostet nur denken statt zu sagen) diskutieren.



Aber statt sich jetzt hier die Köpfe heiß zu diskutieren, warten wir doch einfach mal ab, was der Handwerker so in seine Rechnung schreibt und wie er das dann begründet.



genau richtig. Abwarten was überhaupt gefordert wird.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MrCloudy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

So, wir haben abgewartet und am Samstag kam dann die "versprochene" Rechnung ins Haus:

In Rechnung gestellt werden:
2h Arbeitslohn Dipl.-Ing. "Sonderpreis" inkl. Fahrtzeit zu je EUR 48,00
Fahrtkostenpauschal im Umkreis 5km EUR 5,00

Außerdem wird als Rechnungsgrund "Beratung Solaranlage" angegeben, was aber wie oben beschrieben gar nicht der Fall war. Rechnungsgrund sollte wenn dann sein "Fehlerbehebung Heizungsanlage" (welche 5min gedauert hatte).

Des Weiteren ist die Rechnung mit 30.04. datiert, mit Frist vom 14.05. .... Poststempel war allerdings der 19.05.

Die Frage ist nun was tun. Es geht mir hier explizit nicht um die EUR 120,00, sondern viel mehr darum, dass ich das Gefühl habe, dass das Vorgehen der Fa. gängige Praxis zu sein scheint.

P.S. Es wurde auch keine Arbeitszeiterfassung oder ähnliches unterschrieben als er vor Ort war, hätte das nicht geschehen müssen? Und wie ist die Beweislast?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von MrCloudy):

Die Frage ist nun was tun. Es geht mir hier explizit nicht um die EUR 120,00, sondern viel mehr darum, dass ich das Gefühl habe, dass das Vorgehen der Fa. gängige Praxis zu sein scheint.


Achja, was sonst? Das ist doch totaler quatsch, was du schreibst.

Fakt ist, er hat eine Fachberatung durchgeführt, die du jederzeit hättest beenden können. Hast du aber nicht. Ob du wirkich am Ende eine Chance hast? Wird eher schwierig dem Richter zu erklären, dass du davon ausgegangen bist bei einer Fachberatung dies kostenlos zu erhalten.

Darüber hinaus fängst du noch an mit der Beweislast...Solche Kunden will wirklich jeder haben...

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