Handwerkerauftrag Festpreis / Rechnung höher

21. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 48x hilfreich)
Handwerkerauftrag Festpreis / Rechnung höher

Angenommen es wird ein Angebot von einem Maler angenommen, auf dem fett "Festpreis" steht. Darunter die einzelnen Positionen mit Preisen und bei den Mengenangaben ein "ca".
Nach Erledigung der Malerarbeiten fällt die Rechnung deutlich höher aus - der Maler argumentiert mit einer größeren Wandfläche - wobeid er Maler vorab mehrfach vor Ort war um zu messen. Wie sieht die Rechtslage aus? Auftraggeber ist eine Privatperson.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Da müsste man mal das komplette Angebot kennen, am besten mal anonymisiert hier einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 440x hilfreich)

Nach der Beschreibung gehe ich von einem detaillierten Pauschalvertrag aus.
Solange in der Zwischenzeit keine leistungsändernde Anweisungen/Absprachen stattgefunden haben, wäre der Festpreis bindend.

Wichtig ist also, warum es zu den Mehrmengen kam.

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#3
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 48x hilfreich)

Mehrmenge kamen zustande, da fürs Angebot anscheinend nicht richtig gemessen wurde bzw. dem Maler ein Fehler unterlaufen ist. Es war nicht so, dass der Auftrag erweitert wurde auf weitere Wände etc.

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#4
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 48x hilfreich)

Trage ich als Auftraggeber das Risiko eines Messfehlers des Handwerkers im Festpreisangebot, sogar auch dann, wenn die Menge mit "ca." angegeben ist?

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 440x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Trage ich als Auftraggeber das Risiko eines Messfehlers des Handwerkers im Festpreisangebot, sogar auch dann, wenn die Menge mit "ca." angegeben ist?

sh. #2

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
estpreisangebot, ... wenn die Menge mit "ca." angegeben ist?

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 48x hilfreich)

…das „ca" sollte doch dann das Risiko des Malers sein. Er hat die Menge nicht exakt festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35070 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
das „ca" sollte doch dann das Risiko des Malers sein.
Ja. Dann zahlt man als Kunde den fetten Festpreis.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 440x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
…das „ca" sollte doch dann das Risiko des Malers sein.

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Wir kennen das Angebot immer noch nicht - sh. # 1

Eventuelle ergibt sich aus dem Angebot, ob der Maler das Mengenrisiko übernommen hat.

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