Angenommen es wird ein Angebot von einem Maler angenommen, auf dem fett "Festpreis" steht. Darunter die einzelnen Positionen mit Preisen und bei den Mengenangaben ein "ca".
Nach Erledigung der Malerarbeiten fällt die Rechnung deutlich höher aus - der Maler argumentiert mit einer größeren Wandfläche - wobeid er Maler vorab mehrfach vor Ort war um zu messen. Wie sieht die Rechtslage aus? Auftraggeber ist eine Privatperson.
Handwerkerauftrag Festpreis / Rechnung höher
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Da müsste man mal das komplette Angebot kennen, am besten mal anonymisiert hier einstellen.
Nach der Beschreibung gehe ich von einem detaillierten Pauschalvertrag aus.
Solange in der Zwischenzeit keine leistungsändernde Anweisungen/Absprachen stattgefunden haben, wäre der Festpreis bindend.
Wichtig ist also, warum es zu den Mehrmengen kam.
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Mehrmenge kamen zustande, da fürs Angebot anscheinend nicht richtig gemessen wurde bzw. dem Maler ein Fehler unterlaufen ist. Es war nicht so, dass der Auftrag erweitert wurde auf weitere Wände etc.
Trage ich als Auftraggeber das Risiko eines Messfehlers des Handwerkers im Festpreisangebot, sogar auch dann, wenn die Menge mit "ca." angegeben ist?
ZitatTrage ich als Auftraggeber das Risiko eines Messfehlers des Handwerkers im Festpreisangebot, sogar auch dann, wenn die Menge mit "ca." angegeben ist? :
sh. #2
Zitatestpreisangebot, ... wenn die Menge mit "ca." angegeben ist? :
Finde den Widerspruch ...
…das „ca" sollte doch dann das Risiko des Malers sein. Er hat die Menge nicht exakt festgelegt.
Ja. Dann zahlt man als Kunde den fetten Festpreis.Zitatdas „ca" sollte doch dann das Risiko des Malers sein. :
Zitat…das „ca" sollte doch dann das Risiko des Malers sein. :
Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Wir kennen das Angebot immer noch nicht - sh. # 1
Eventuelle ergibt sich aus dem Angebot, ob der Maler das Mengenrisiko übernommen hat.
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