Guten Tag
Folgende Fallbeschreibung:
Eine Pensionistin kontaktiert eine Schreinerfirma für einen Ausstausch eines Dachfensters.
Eine Besichtigung + Aufmaß fand vor Ort statt, mit dem Senior-Unternehmer.
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Junior-Unternehmer schickt eine Woche später ein Angebot, welches von der Auftraggeberin angenommen
wurde. Kostenvoranschlag: ca. 850 €
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Unternehmen schickt > 3 Monate später einen Montage-Trupp, welcher die Arbeiten aus führt.
Angebot war bis zur Ausführung der Arbeit gültig - laut schriftlichem Angebot
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2 Wochen nach der Dienstleistung, wurde eine Rechnung offeriert, mit neuer Kundennummer +
einem Endpreis von rund 2.100 €
??? Da das Angebot um fast 200 % differiert, wie zu Beginn vereinbart, ist die Rechnung in den Augen
der Pensionistin überzogen.
Welche Rechte könnte die Auftraggeberin durch setzen ?
Ein Anschreiben brachte wenig Erfolg. Das Unternehmen gibt an, dass ein Irrtum im Angebot sich eingeschlichen hat.
Neben dem Unternehmen, wurd jeweils ein Angebot eines Zimmererbetriebes eingeholt + ein Angebot
eines Großhändlers mit Servicedienstleister - beide Angebote in etwa gleich ( rd. 1.000 € +- 100 € )
Gibt es auf den Amtsgerichten eine " Schieds-Abteilung ", welche sich für der artige Fälle an nimmt -
Verbraucher-Vereine sind völlig überlastet.
Welche Möglichkeiten hat die Dame sonst noch ?
? evtl. Angebots-Preis wie vereinbart per Überweisung bezahlen und dann abwarten ?
Oder gleich eine Klage ein reichen, gegen das Unternehmen ( einen Folgeauftrag wird dieses Unternehmen
eh nicht mehr erhalten - daher egal )
Es geht letztendlich um die Kosten. Es nutzt am Ende nichts, wenn man da rd. 700 € einspart, aber an
Advokaten + Gerichte dann > 1.200 € weg gehen
Kann man auf dem Amtsgericht ohne Anwalt auf treten, bzw. gegen das Unternehmen klagen -
Wie hoch wären in etwa die Kosten für gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten, usw. ?
Oder den Betrag bezahlen und akzeptieren ? ( = Lehrgeld )
Bedanke mich. Grüsse Sie