Handwerkerleistung für Material doppelt abgerechnet? Werkvertrag 5 Jahre her!

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fabris
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Handwerkerleistung für Material doppelt abgerechnet? Werkvertrag 5 Jahre her!

Handwerkerleistung für Material doppelt abgerechnet? Werkvertrag 5 Jahre her!

Folgendes Fallbeispiel:
Hausbesitzer A lässt sich eine neue Gas-Heizung einbauen; diese wird abgenommen, die Rechnung bezahlt.
Nach 5 Jahren verstirbt Herr A und der Erbe/Sohn B durchforstet sämtliche Unterlagen/Rechnungen.

Dabei stellt Herr B fest, daß die Anlage/Material, zum doppeltem Preis verkauft wurde.
Per Rücksprache mit dem Heizungsanlagenbauer( die Roten), wird festgestellt, daß das Material um das doppelte, lt. Listenpreis abgerechnet wurde.
Dies wird von einem Gutachter/bzw. von dem Materialproduzenten bestätigt.
Herr A hatte keine Kenntnisse in Heizungsanlagen; die ausführende Firma betreute Hernn A über >35 Jahre.
Zudem wurde die Anlage falsch projektiert und falsch eingebaut? Verbrauchswerte überhöht, Parameter für Steuerungsprogramm falsch eingegeben. Ergebnis: Um 25% erhöhte Gasabrechnungen/ lt. Protokoll/Gutachter/Messungen.

Der damalige Dienstleister hatte den Betrieb an seinen Sohn übergeben; beide stehen auf der Rechnung als Gesellschafter/Geschäftsführer.

Frage: Kann im Nachhinein evtl. noch gerichtlich eine Rückzahlung/per Gutachten, von dem ausführenden Betrieb gefordert werden? Rechtschutz/Betriebsrechtschutz vorhanden.
Oder ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen?
merci

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

da bisher 5 Jahre lang keine Beanstandungen in irgend eine Richtung vorliegen, schätze ich Ihr Vorhaben so ein, dass es aussichtslos sein wird, hier irgend etwas zu konstruieren.

Für mich allerdings nicht verständlich, dass die jährliche *amtliche* Messung immer i.O. gewesen sein soll, wenn tatsächlich die genannten gravierenden Mängel vorhanden sein sollten.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Falsche Parameter einer Regelung haben keine Auswirkungen auf die regelmäßigen Messungen.
Eine Regelanlage muss der Betreiber einstellen können.
Trotzdem: Ich stimme im übrigen Commodore zu.
Nach 5 Jahren dürfte nichts mehr zu machen sein. Ein/e Anwalt/in aber kann sicher mehr sagen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hier handelt es sich aber evtl. um eine nachweisbare Falschberechnung. In diesem Fall muss doch eine Rückerstattung der (dann nachgewiesenermaßen) zu viel bezahlten Beträge möglich sein.

Wenn nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich doppelt berechnet wurde, wird sich die Firma eher selbst schaden, wenn sie die Rückzahlung verweigert...

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