Hallo,
am 11. 11.2000 wurden an unserem Haus Dacharbeiten durchgeführt.
Erst am 1. 12. 2003 erhielten wir eine Rechnung über diese Leistung.
Müssen wir diese rechnung bezahlen, oder ist der Vorgang verjährt?
Über eine Auskunft sind wir dankbar.
Biromier
Handwerkerrechnung, Verjährung?, Leistungserbringung 11/2000, Rechnung 12/2003
23. Januar 2004
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Frage vom 23. Januar 2004 | 11:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung, Verjährung?, Leistungserbringung 11/2000, Rechnung 12/2003
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2004 | 16:13
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 11x hilfreich)
In ihrem geschilderten Fall können Sie wohl von der Einrede der Verjährung Gebrauch machen. Die Verjährung beseitigt nicht den Anspruch, sie gibt jedoch dem Schuldner im Interesse der Herbeiführung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden ein Leistungsverweigerungsrecht.
Aber: Wenn Sie mit der Leistung zufrieden waren, können Sie diese durchaus bezahlen und sich freuen, dasss Sie solange Kredit gewährt bekommen haben.
Viel Erfolg im Kampf mit Ihrem Gewissen!
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