Das Flachdach eines mit Dachziegeln eingedeckten Gartenhauses sollte an den Seiten mit Zinkblechen und Schindeln eingedeckt werden. Da die Dachneigung zu niedrig war, wurden vom Besitzer die Dachziegel entfernt und mit dem Dachdecker mündlich besprochen, dass Bitumenbahnen auf das Flachdach gezogen wird. Der Rest der Arbeiten bliebe gleich. Auf Nachfrage nach den Kosten bekamen wir zu hören, dass es doch der gleiche Aufwand wäre und die Bahnen doch nicht viel kosten würden. Der Auftrag wurde erteilt und es wurde kein Zinkblech benutzt und auch keine Bitumenbahnen darauf gezogen. Sondern ohne Besprechung teure VA Folie und -Bleche.Nachdem die Rechnung kam wurde nachgefragt und es hies das wäre heute Stand der Technik. Aber eine mündliche Vereinbarung muss doch auch eingehalten werden! Die Rechnung belief sich nun auf prozentual 130% mehr als der Kostenvoranschlag ohne die Änderung. Was ist anzuraten? Wie sollte man sich einigen? Wohlgemerkt, es handelt sich nur um einen Schuppen/Gartenhaus.
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Handwerkerrechnung 130% teurer als im KVA
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Dem Dachdecker oder seinem Gesellen würde ICH maximal 20 % mehr zahlen, als der Kostenvoranschlag ursprünglich ausgemacht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Eindeckung eines Wohnhauses, einer Remise oder eines Hühnerstalls handelt. Wenn die Kosten um mehr als 100 % von der ursprünglich vereinbarten Summe abweichen, so wäre der Auftragnehmer auf jeden Fall verpflichtet gewesen, den Auftragnehmer klar und deutlich darauf hinzuweisen und sich dies´ möglichst von ihm schriftlich genehmigen zu lassen. Die reine Aussage, daß es "nicht soviel mehr" koste, hat nicht zur Preiswahrheit beigetragen. Auch die Bemerkung, daß sich zwischenzeitlich der "technische Stand" geändert habe, läßt eher die Unwahrheit hinsichtlich des einstigen KVA vermuten.
Letztlich ist der Dackdecker neben seinem Job als Handwerker auch Verkäufer. Als solcher muß er schon wissen, was wieviel kostet - es sei denn, er bekam die Materialien einfach mal so geschenkt...
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Wenn der Handwerker nicht macht was ich will zahle ich gar nicht. So einfach ist es. Hier bestehen evtl Schadenersatzansprüche..
Das Ganze ist aber eine Beweisfrage. Wer kann wem was beweisen. Ich würde dem Handwerker anbieten einen "bestimmten Preis" zu bezahlen wenn er damit einverstanden ist.
Am einfachsten einen Orderscheck beilegen der auf das Schreiben verweist (drauf schreiben Vereinbarung vom:) Darunter: Lösen Sie den Scheck ein sind Sie mit der Vereinbarung (Schreiben vom ) einverstanden. Alles Kopieren und unter Zeugen versenden.
Dann kann er sich das ja überlegen.
Kommt es zu einer Klage muss er beweisen das er einen vom Angebot abweichenden Auftrag hat. Dazu brauch er Zeugen, wobei da immer Mitarbeiter gerne mal falsch aussagen.
K.
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