Handwerkerrechnung 30% über Angebot!

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)
Handwerkerrechnung 30% über Angebot!

Hallo, ich habe in 02/04 die Elektroinstallation meines erworbenen Hauses erneuern lassen.

Dem Angebot über 5.090 Euro (50x40 Stunden Arbeitslohn) ging eine Baubesichtigung mit einzeichnen von Schalter, Steckdosen etc. voraus. Es wurde mündl. mit dem Auftragnehmer besprochen, dass man ihn bei der Installation unterstützen würde und dafür extra Urlaub nimmt.

Die Umsetzung sah dann wie folgt aus, der Elektromeister hat die Schlitze gefräst, U-putz Dosen gesetzt, ich habe die Kabel verlegt und meine Frau hat die Schlitze danach gleich wieder verputzt. Das Anschließen der Dosen, Schalter wurde vom Auftragnehmer erledigt. SAT und Netzwerkdosen habe ich selbst angeschlossen weil der AN es terminlich bis zum Einzug im 06/04 nicht mehr auf die Reihe bekommen hat. Der Großteil der Bohr- und Stemmarbeiten wurden von mir ausgeführt.

In 08/04 bekamen wir dann eine Abschlagzahlung die bereits 130 Euro über dem Angebot lag. Gutgläubig und naiv wie ich bin habe ich das sofort bezahlt.

02/05 (also 1 Jahr nach Abschluss des Werkes) kam dann die Rechnung welche 1300 Euro über dem Angebot lag. Materialkosten haben sich lediglich um ca. 100 Euro erhöht. Der Preistreiber waren die Lohnkosten, da diese nun mit 85x35 Euro aufgeführt waren. Ich habe daraufhin um Stellungnahme gebeten wie die Stunden zustande gekommen sein sollen.

09/06 (also wiederum 1,5 Jahre später) der nächste Schock, statt ein Entgegenkommen des AN ist die Rechnung weiter gestiegen - lol? Nun wurden zwar die Mehrarbeitsstunden mit 31,25 Euro berechnet und 4 abgezogen, dafür die restlichen wieder mit 40 Euro. Macht unterm Strich eine Abweichung vom Angebot in Höhe von 1450 Euro oder 28,5%!

Hier noch einige Facts:
- AN hat AG zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen dass sich die Kosten erhöhen könnten/würden

- Rapportzettel wurden nicht ausgestellt, sprich es gibt keine Unterschrift von uns die bestätigt wie lange er nun vor Ort hier war.

-Im Angebot ist kein Hinweis, dass sich der Preis nur unter dieser Voraussetzung versteht dass der Auftraggeber alle Vorleistungen erbringen muss - sprich ich bin eigentlich davon ausgegangen dass wir durch unseren Einsatz die Kosten eher SENKEN würden!

- Zwischen Rechnung und Angebot gibt es gravierende Abweichungen was das Material anbelangt (Telefondosen verrechnet die gar nicht verbaut sind, Schaltschrank 16 Euro teurer, Unterputzdosen und FI im Angebot schlichtweg vergessen etc.) Das ganze macht auf mich eher den Eindruck als wäre das alles auf große Schlamperei zurück zu führen.

- Bilder mit der Digicam beweisen, dass nach 1 Woche alle Kabel in den Schlitzen verlegt waren. Es fehlte ledglich der Einbau der Dosen und Schalter sowie das Verdrahten des Schaltschrankes ( bis zu diesem Zeitpunkt sind ca. 30 Arbeitstunden angefallen). In der 2. Woche hat der AN mit Schlüssel auf Vertrauensbasis selbst gearbeitet. Ich habe keine Ahnung wie lange er täglich da war.

Ich hab zunächst telefonisch versucht mich mit dem Unternehmer zu einigen. Aber ein Entgegenkommen wurde strikt abgelehnt.
Ich lasse mir nun zunächst alle Rapportzettel zusenden. Was kann ich außerdem tun, bzw. Was für Rechte habe ich. Muss ich diese unbegründete Preiserhöhung einfach so hinnehmen?

Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich habe alle meine Handwerkerrechnung bezahlt, auch wenn sie manchmal vom Angebot abwichen. Dies war aber immer plausibel. Im vorliegenden Fall ist es aber einfach so, dass der Unternehmer ständig zwischen verschiedenen Baustellen gependelt ist und ich nicht der Ansicht bin dass er tatsächlich mehr als die 50 Arbeitsstunden benötigt hat!

Für Antworten bin ich dankbar!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

Noch eine Info
Angebot liegt in schriftlicher Form vor.

Und noch eine Aussage von ihm am Telefon die mich fast meine gute Kinderstube vergessen lässt.

Ich sagte ihm wie er sich das eigentlich vorstellt die Kosten um fast 30% bzw. die Lohnkosten um 55% zu erhöhen und nichts davon rechtzeitig zu sagen. Immerhin hätte rechtzeitig besprechen können die Umfänge zu reduzieren oder den Auftrag bereits zu Beginn andersweitig zu vergeben. Er sagte daraufhin nur dass er davon ausgegangen ist, dass wenn man sich ein Haus kauft die Finanzierung so sicher macht dass man 1.500 Euro mehr locker zahlen kann. Wenn ich so knapp finanziert habe dann könnte ich mir das Haus eh nicht leisten.

Was sagt man eigentlich dazu, das ist ja an Unverschämtheit kaum zu übertreffen. Allein wegen der Aussage bin ich gerade am Überlegen diesen Schwachkopf hinzuhalten bis er schwarz wird.

27x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans Gärtner
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Mikka,

hast Du einen VOB-Vertrag? Du kannst das relativ einfach feststellen, indem Du Dein Angebot hernimmst und guckst ob als Grundlage des Angebotes die VOB/B vereinbart wurde.

Gruß Hans

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

Da steht leider gar keine Rechtsgrundlage oder sonstiges mit drauf.

Lediglich Angebot Nr., die einzelnen Positionen mit Einzelpreise und Menge und der Gesamtpreis Netto und mit Mwst.

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hallo Mikka!
Echt ärgerlich was da passiert ist. War bei meinem Hausbau auch. Aber gerade stand am Wochenende in der Zeitung, dass die Handwerkerrechnung grundsätzlich über dem Kostenvoranschlag liegen darf. Der genannte Endpreis ist nur dann verbindlich, wenn der Handwerker ausdrücklich dessen Einhaltung garantiert. Ist das nicht geschehen handelt es sich bei dem Kostenvoranschlag lediglich um eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten. In diesem Fall darf die Rechnung 15 bis 20 Prozent höher ausfallen. Erhöht sich die Endsumme allerdings um mehr als diesen Prozentsatz, sollte der Handwerker seinen Auftraggeber vorher darauf hinweisen. Sonst ist u.U. schadensersatzpflichtig und der Kunde kann den Werkvertrag kündigen.

Ich würde dir empfehlen aufgrund deiner Berechnungen eine 'Gegenrechnung' zu erstellen und den Handwerker auf obiges hinzuweisen. Deinen errechneten Betrag gleiche aus. Jetzt ist der Handwerker am Zuge.

Auch ich habe immer wieder Probleme mit Handwerkern die höhere Kosten in Rechnung stellen. Z.B. Fahrzeiten werden als Arbeitskosten deklariert. Ich kürze die Rechnungen regelmäßig und bisher hat sich noch keiner beschwert. Sie probieren es immer wieder. Manche Kunden trauen sich dann einfach was zu machen.

-- Editiert von Astrid Helen am 02.10.2006 17:07:13

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

Danke Astrid für deine Antwort.

Ich kann die allerdings nicht so ganz teilen da es sich in meinem Fall um ein Angebot und kein Kostenvoranschlag handelt. Laut BGB §650 Abs. 2 darf der Auftragnehmer im Gegensatz zum Kostenvoranschlag vom Angebot nicht abweichen, ist dies absehbar hat er den Kunden sofort zu unterrichten.

Und mal ganz banal, wenn das´Rechtsprechung sein soll, dass Handwerker pauschal 15-20% von einem Kostenvoranschlag abweichen dürfen, wozu macht man sowas dann eigentlich noch? Schade ums Papier wo dann dieser bull**** (verzeihung für den Ausdruck - aber ist doch echt wahr) drauf kalkuliert ist.

Nach einem Telefonat mit der Verbraucherzentrale soll ich denen zunächst mal alles zuschicken. Die Empfehlung lautet in jedem Fall zunächst nicht zu zahlen dies aber schriftlich dem Unternehmer mitteilen damit man das später als Beweis hat.

Ich hab meine Handwerker immer fair behandelt (Getränke, Essen, kleinere Mängel durchgehen lassen) und prompt bezahlt, aber ich glaube diesmal bleib ich hart und lass es auf eine Verhandlung ankommen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Warum Mehrarbeitsstunden?
Du schreibst, dass das Angebot bestimmte Positionen mit Menge und Preis beinhaltet.
Die Menge läßt sich nachzählen bzw. nachmessen. Wenn dann mehr als beim Angebot dabei rauskommt, weil z.B. mehr Steckdosen eingebaut wurden, dann musst Du zahlen. Da Du mitgearbeitet hast, wird er zu Recht davon ausgehen, dass Mehrmengen von Dir abgesegnet waren.
Auch für zusätzliche Leistungen die im Angebot nicht erfasst waren besteht grundsätzlich ein Vergütungsanspruch.
Andererseits ist er der Fachmann, der die Leistungen auch selber zusammengestellt und kalkuliert hat.
Wenn er dabei wesentliche Leistungen vergessen hat, die er nachträglich vergütet haben will, riecht das zwar nach Täuschung, wird aber kaum zu beweisen sein und schützt nicht dafür die Leistungen tatsächlich vergüten zu müssen.
Dieser link ist ganz aufschlussreich.
http://www.hausverwalter-abc.de/handwerker.html
Die genaue Vertragsart ist mir aber nicht ganz klar geworden. Sind Einheitspreis vereinbart worden oder sind auch Stundenlohnarbeiten vereinbart worden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

Er hat im Angebot die Lohnkosten wie folgt angegeben: 50x40 Euro

In der Rechnung sehen die Lohnkosten nun so aus:

50x40 Euro + 31,25 x 35 Euro Mehrarbeit

Und ja es waren tatsächlich ein paar Steckdosen mehr, aus 2-fach Steckdosen hat man zum Teil 3-fach gemacht und im Keller hat er noch 3 zusätzliche installiert. Dafür sind aber auch einige Punkte die im Angebot enthalten waren einfach nicht verbaut worden wie z.B. Stoßstromschalter oder 5x TAE Dose.

Wie bereits geschrieben, das verbaute Material obwohl es zum Teil nicht das gleiche war hat sich nicht signifikant erhöht, das waren gerade mal 100 Euro. Daher kann ich immer noch nicht nachvollziehen warum er auf einmal angeblich 55% länger gebraucht haben soll.

Unterm Strich bleibt dass er mir nie angezeigt hat, dass sich die Kosten erhöhen könnten und ich auch nie einen Rapportzettel unterschrieben geschweige denn zu Gesicht bekommen habe.

Ich habe ihm letzte Woche nochmals angerufen und versucht mich mit ihm zu einigen, er wollte mir allerdings kein bisschen entgegen kommen. Daher zahl ich nun auch zunächst nichts, den Rest soll ein Gericht entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

Um nochmals auf den Punkt einzugehen: "Da Du mitgearbeitet hast, wird er zu Recht davon ausgehen, dass Mehrmengen von Dir abgesegnet waren."

Ja klar!
Hätte ich dann auch jedesmal wenn ich den Meisel in die Hand genommen habe, Kabel verlegt habe, SAT und Netzwerkdosen verdrahtet habe oder meine Frau die Schlitze verputzt hat Stunden rausrechnen dürfen? Er hat ja schließlich auch gesehen dass wir Leistungen erbracht haben die im Angebot enthalten waren. Es müsste ihm klar gewesen sein dass das kalkulierte Angebot zu reduzieren wäre, immerhin war er ja dabei.


Sorry für die Ironie, aber nur weil ich dabei war und es ein paar Steckdosen mehr wurden heißt das doch nicht dass sich die Lohkosten um 55% erhöhen. Die paar Steckdosen sind ja nur ein Bruchteil von der restlichen Verkabelung.

Am Ende der ersten Woche war der gute ca. 30 Stunden auf der Bustelle, sind wir großzügig und rechnen nochmal 5 Stunden Fahrtzeit rein dann sinds 35 Stunden. Zu diesem Zeitpunkt waren ALLE Kabel in den Schlitzen verlegt, alle Leerohre waren drin und alle Schlitze waren wieder verputzt. Es fehlte lediglich noch das Anschließen von Lichtschalter und Steckdosen sowie das Verdrahtem im Sicherungskasten.

Sorry aber wenn dafür jemand nochmal 50 Stunden gebraucht haben soll dann wäre er ein Fall für die Handwerkskammer.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

"Ich würde allerdings auf jeden Fall soviel überweisen, wie ihr meint, dass der Unternehmer Anspruch darauf hat, weil der Richter wird nämlich auch sagen: 'irgendwas zahlen müssen Sie ja, Sie können ja nicht einfach garnichts zahlen'."

Das ist eben der springende Punkt, ich habe ja bereits bezahlt, 100 Euro mehr als im Angebot. Dies resultiert hauptsächlich auf ein paar zusätzlichen Steckdosen und auf der Tatsache dass er mir 5 Telefondosen verrechnet hat die ich gar nicht habe und den Preis des Verteilerschranks um 16 Euro erhöht hat. Dies rausgerechnet sind die Materialkosten um ca. 60 Euro höher, oder anders ausgedrückt ca. 4% mehr.

Wie kann es dann sein obwohl ich jeden Tag mitgeholfen habe, dass seine Arbeitszeit um 62% mehr betragen haben soll?????

Selbst wenn er die Zeit auf der Baustelle verbracht haben sollte (war aber sicherlich nicht der Fall), dann sollte man ihm schon allein die Kosten reduzieren da er Angebote wissentlich zu niedrig ausstellt um Kunden zu fangen oder weil er einfach zu doof war mit der korrekten Geschwindigkeit, eines Meisters angmessen, zu arbeiten.

Würde er das ganze bei einer Firma machen, dann würde nach Abschluss der Arbeit exakt der Angebotspreis bezahlt. Die würden sich nichtmal die Mühe machen mit ihm schriftlich geschweige denn mündlich eine Einigung zu erzielen.

Trotzdem danke für den Tip. Ich werd mal noch bis zum Wochenende auf die versprochenen Rapportzettel. warten, dann schrib ich ihm nochmals und mach ihm nen Vorschlg zur Güte dass ich ihm pauschal 10% mehr Lohnkosten als im Angebot enthalten war vergüte. zzgl. mit den höheren Materialkosten macht dass dann ca. 360 Euro brutto.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mikka
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 67x hilfreich)

Nach 2 weiteren Telefonaten hat er eingelenkt. Wir haben uns nun auf 650 Euro brutto geeinigt.

Ich denke günstiger wäre ich mit einer Gerichtsverhandlung auch nicht hingekommen. Allein die SB für die Rechtschutzversicherung beträgt 150 Euro. Und dann hätte ein Richter wahrscheinlich einen Vergleich zwischen 300 und 500 Euro angestrebt.

So hoffe nun habe ich meine Ruhe. Und für die Zukunft habe ich eins gelernt:

1. Angebote werden penibler gelesen und jede noch so kleine Abweichung lasse ich mir erneut anbieten.

2. Ich werde dafür sorge tragen dass irgend jemand zu Hause ist um die Stunden zu protokollieren.


Die Rapportzettel habe ich wie erwartet natürlich nicht erhalten.

5x Hilfreiche Antwort

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