Handwerkerrechnung - Rechnungsbetrag auf ein fremdes Konto zu überweisen?

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Handwerkerrechnung - Rechnungsbetrag auf ein fremdes Konto zu überweisen?

Handwerker A stellt Rechnung, weist jedoch den Zahlungspflichtiger B den Rechnungsbetrag auf ein fremdes Konto zu überweisen.

Darf B das tun, bzw, besteht die Gefahr dass der Rechnungsbetrag als Ausgabe steuerlich nicht anerkannt wird ?

-----------------
"28c7h49T"

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das dürfte eigentlich für B keine Rolle spielen, denn B muss gegenüber dem Finanzamt ja nur nachweisen, dass es eine Rechnung gibt und diese unbar, also per Überweisung bezahlt worden ist. Wenn A ein Konto zur Zahlung angibt, kann das auch verwendet werden, als Kunde musst du ja nicht prüfen, ob das Konto wirklich dem Handwerker gehört. Das wäre wieder Sache des FA (in anderer Angelegenheit sozusagen...)

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
FA rechtlich ist das unerheblich!
Die Frage ist eher, an wen Schuldbefreiend geleistet werden muß.
Hat Handwerker A die Forderung (z.B. Factoring) abgetreten, kann auch nur an dieses Schuldbefreiend bezahlt werden.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.616 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen