Hallo,
ich hatte vor ca. 4 Monaten telefonisch beim nächstgelegenen Dachdeckermeister (5,5 km) eine Dachreparatur angefordert (Neubefestung von ca. 10 losen Ziegeln).
Gestern schliesslich, 8:20 Uhr, rief deren Büro an, da gerade eine Bautrupp frei war. Ich willigte ein, obwohl ich mit Fieber das Bett hütete. Ca. gegen 9:00 Uhr traf der Trupp (2 Mann) ein, baute eine Leiter auf und machte ein Begutachtung. Um 9:30 Uhr verabschiedeten sich beide für 30 Minuten zum Frühstück. Zwischen 10 Uhr und 13 Uhr wurden die Arbeiten durchgeführt, wobei 1 Arbeiter (der Meister) sehr häufig mit dem Handy telefonierte. Nach Abschluss der Arbeiten wure mir ein Rapportzettel zur Unterschrift vorgelegt, der über 2x 5 h Arbeitszeit lautete. Geschwächt durch mein Fieber habe ich nur schwach protestiert und schliesslich unterzeichnet (Mist!).
Folgende Fragen:
1. Der Meister hat die 5h AZ damit erklärt, dass sie bereits seit 8:00 Uhr (!) zum Einsatz bereit gewesen wären und auch Suchzeit ber der Anfahrt angefallen wäre.
Bei 5,5 km Anfahrt erscheint mir eine 1h Vorlauf für ortskunde "etwas" übertrieben. Ist der Zeitpunkt der "Einsatzbereitschaft" rechtlich haltbar??
2. Muss der Kunde bei Abrechnung auf Nachweis Vesper-Pausezeiten von 2x 30 min auch bezahlen?? (Das wären immerhin ca. 100€ Kosten + MWst.)
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"Ü40"
Handwerkerrechnung - Vesper-Pausezeiten??
26. Oktober 2005
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Frage vom 26. Oktober 2005 | 12:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung - Vesper-Pausezeiten??
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2005 | 10:37
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Ich denke darüber hätten Sie sich vor der Unterschrift Gedanken machen sollen.
Sie haben die in Rechnung gestellten Arbeitszeiten abgezeichnet und somit genehmigt, das Ihnen eine Rechnung in eben dieser Höhe gestellt wird.
#2
Antwort vom 7. Januar 2006 | 19:07
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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