Handwerkerrechnung korrekt ??

12. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)
Handwerkerrechnung korrekt ??

Hallo,

im Zuge unseres unfreiwilligen Umzuges haben wir mehrere Handwerker beauftragt, ua. eine Sanitärfirma zum Anschluss von Waschmaschine und Geschirrspüler an bereits vorhandene extra Wasserhähne.

Nun kam die Rechnung für 50 Minuten Arbeitszeit und wir fallen wegen der 330 Euro "vom Hocker".

Es gibt 8 Positionen auf der Rechnung.

Wir wundern uns darüber, dass uns ohne vorherige Information für einen aufgezwungenen Vorabbesichtigungstermin (Zitat Monteur: das muss ich mir vorher ansehen) 1,5 MonteurStunden incl. An-und Abfahrt in Rechnung gestellt werden.
Der Monteur war dann ca. 15 Minuten da und hat den Auftrag abgesprochen.

Beim tatsächlichen Arbeitstermin war er dann 50 Minuten da und hat schnell die Anschlüsse dran gemacht, war auch nicht weiter kompliziert. Dafür werden dann 2 MonteurStunden incl. An-und Abfahrt verlangt.

Zusätzlich dazu gibt einen Posten 2 mal Fahrzeugeinsatzpauschale Zone 1 und einen weiteren Posten Wegezeit 2 mal An-und Abfahrt.

Insgesamt gibt es also 4 Posten auf der Rechnung, die sich mit An-und Abfahrt beschäftigen. Dies erscheint mir zuviel.
Fahrzeugeinsatzpauschale und Wegezeit Posten machen ca. 1/3 der Rechnung aus.

Abgesehen von den falschen Arbeitszeiten, finde ich es fraglich, dass er den Vorabbesichtigungstermin in Rechnung gestellt hat - ohne vorherige Absprache. Kein anderer der vielen anderen Handwerker hat etwas für sein vorheriges Kommen und Anschauen, auch nichts für seitenlange Kostenvoranschläge verlangt , selbst wenn kein Auftrag am Ende heraus kam.

Ich bin bereit, 2 Arbeitsstunden incl. An-Abfahrt plus Materialkosten zu zahlen, den Rest halte ich für unangemessen hoch, dh. 180 Euro.
Für ein bisschen Beratung hinsichtlich der "Rechtmässigkeit" meiner Zahlungsvorstellungen wäre ich sehr dankbar.

maybe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

was haben Sie in welcher Form beim wem unterschrieben, als die Arbeiten beendet waren ?

In aller Regel fährt kein Handwerker nach getaner Arbeit von der 'Baustelle' ohne sich etwas unterschreiben zu lassen !
Von diesem 'Zettel' muss eine Ausfertigung bei Ihnen verbleiben bzw. verblieben sein, damit nach Ihrer Unterschrift nicht nachträglich korrigiert werden kann.
:wipp:

MfG


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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

-- Editiert von Commodore am 14.05.2007 03:02:20

1x Hilfreiche Antwort

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