Handwerkerrechnung ohne Auftrag

4. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bella100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung ohne Auftrag

Hallo, benötige Hilfe. Ich habe eine Rechnung von einer Firma erhalten, die ich nicht kenne, od beauftragt habe. Ich hätte eine dringende Reperatur auf dem privaten Handy eines Mitarbeiters angefordert. Das ist nicht war. Es ist keine Uhrzeit, aber ein Datum angegeben. An welchem ich nachweilich von 7.00 bis 21.00 gar nicht zuhause war. Ich häue ebenfalls dringend telefonisch um eine Rechnung gebeten. Eine Auflistung von erfüllten Arbeiten, Anfahrt, Meisterstunde und diverse Reiniger sind auf eine angeblichen Arbeitsbericht beigefügt, den ich weder in Auftrag, noch gesehen, noch quittiert habe. Was soll ich tun ?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Dann schreibt man der Firma einen 2.Zeiler, das man keinen Auftrag erteilt habe, es sich offenbar um eine Verwechselung handelt und man sich doch bitte an den tatsächlichen Auftraggeber wenden möge.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen