Handwerkerrechnung- verjährt?

3. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Rüdiger Thomas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung- verjährt?

Liebe Leser des Forums,
vielleicht ist jemand unter Ihnen, der mir eine Auskunft zu nachfolgendem Sachverhalt geben kann:
Nach Fertigstellung/Endmontage der Elektroinstallation in 03/2000 habe ich ein Reihenhaus bezogen. Die vertragsgemäße Elektroinstallation wurde über den Bauträger korrekt abgerechnet, jedoch hatte ich Mehr- und Zusatzausstattung direkt bei dem Elektriker in Auftrag gegeben.

Ein Jahr später, in 04/2001 ging mir per normaler Post dann eine Rechnung der Elektrikers für die Mehrleistungen zu, die ich aufgrund dessen, dass die Leistungen nicht sachgerecht/für mich verständlich in Positionen aufgeschlüsselt waren, sondern lediglich als

Pos. 1 Menge 1,0 St Abschlagszahlung 6400.-DM

aufgeführt wurde, nicht gezahlt habe. Auch auf meinen mündlichen Einspruch hin, bekam ich keine Rechnung, die es mir aufgrund von Mengenangaben (Schalter, Dosen, Leitung,...) erlaubt hätte, die Leistung nachzuvollziehen.
Nunmehr, nach weiteren 18 Monaten liegt am Neujahrstag eine neue Rechnung, datiert mit 23.12.2002, im Briefkasten, ohne Poststempel, die wahrscheinlich am späten Silvesterabend oder am frühen Neujahrsmorgen eingeworfen wurde.
Diese Rechnung sieht nun einen um 50 % höheren Endbetrag von 5100 € (=10100 DM) vor.

Für mich verwunderlich ist die um 50 % erhöhte Rechnung (das können ja wohl keine Zinsen und oder sonstige Kosten sein). Auch, das er die Rechnung in den Briefkasten wirft und nicht nachvollziehbar per Post (z.B.Einschreiben mit Rückantwort) sendet und das er grundsätzlich nach mehr als 2 1/2 Jahren sein Geld noch nicht eingeklagt hat (vielleicht wurden die Arbeiten mit Schwarzarbeitern erledigt und er hat ein schlechtes Gewissen!?)

Ist bzw. wenn ja, wann ist der Anspruch des Handwerkers verjährt?
Ist durch die zweite Rechnung eine Verjährung unterbrochen, oder müsste nicht zumindest *Mahnung* darauf stehen?
(Lese immer wieder im Forum, das eine erneute Rechnungsstellung die Verjährung nicht unterbricht, sondern nur eine Mahnung oder Klage?!)

Da das mit den Verjährungsfristen und ab wann sie in Kraft treten für mich ein bisschen undurchsichtig ist, wende ich mich an diesen Kreis.


Im Vorraus besten Dank für jede Antwort
R. Thomas


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