Handwerksbetrieb?

27. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)
Handwerksbetrieb?

Wir hatten einen Maler beauftragt, der uns glauben liess, er sei vom Fach.
Als sich schon bald herausstellte, dass seine Arbeit nicht fachgerecht ist, haben wir ihn gebeten die entstandenen Schäden zu beseitigen.
Dies quittierte er mit dem Abtransport des Materials unter dem Vorwand sein Kollege müsse auf eine andere Baustelle.
Als wir die Handwerkskammer einschalteten mit der Hoffnung auf eine gütliche Einigung - er hatte einen Vorschuss erhalten - stellte sich heraus, dass der Mann keinen Handwerksbetrieb hat.
Aber eben dies liess er uns glauben (Schriftliches Angebot z.B.).
Wir haben die Sache einem Anwalt übergeben.

Aber wie stehen die Chancen den immensen Schaden an Fenstern, Türen, Boden und einigen Einrichtungsgegenständen(ersetzbar) beglichen zu bekommen?

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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Da der Maler nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, handelt es sich hierbei um einen Schwarzarbeiter.
Ob ihr das beglichen bekommt hängt von der finanziellen Situation dieses "Fachmanns" ab. Er ist natürlich Schadensersatzpflichtig. Das wird Euer Anwalt Euch aber auch schon gesagt haben. Zumal die Handwerkskammer wohl auch rechtliche Schritte einleiten wird / muss. Wenn Ihr ein schriftliches Angebot habt wird er wohl auch einen Gewerbebetrieb haben. Das sollte der Anwalt zusätzlich prüfen.

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