Guten Tag,
ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob ich irgendeine Chance auf Erstattung habe, bevor ich da irgendwie weitere Hilfe in Anspruch nehme.
Vor 3 Monaten wurden bei mir die Silikonfugen der Fliesenleisten erneuert, da diese nach Setzung des Neubaus mit der Zeit gerissen sind. Ich hatte mir auf check24 eine Firma gesucht, die von nur einem Mann betrieben wird.
Bevor er hier ankam, fragte er mich direkt in Whatsapp, ob ich Barzahlen kann, da wurde ich bereits ein wenig stutzig, habe mir dabei allerdings nichts gedacht und habe zugestimmt. Als er die Arbeiten erledigt hatte, sagte er mir dass ich die Rechnung die Tage per Email erhalten werde, wo ich bis HEUTE drauf warte .
Desweiteren waren die Arbeiten so mangelhaft, dass die Fugen nach nur 1-2 Tagen wieder gerissen sind.
Aufgrund dessen, dass eine Nachbesserung keine Verbesserung gebracht hätte, da die Arbeiten wirklich schlecht waren und er nur noch mehr Kosten hätte, wenn er hier hergekommen wäre und alles erneuert hätte, habe ich gefragt, ob er mir vom Kaufpreis (800 Euro) 200-300 Euro erstatten könne und ich immernoch auf meine Rechnung warte. Dies ist jetzt auch wieder einen Monat her, er versprach mir dass es mir die Rechnung und die Gutschrift bis heute zukommen lässt.
Kann man da etwas tun oder habe ich die Arschkarte?
Habe die ganzen Gespräche in Whatsapp, wo er mir Rechnung und Erstattung garantiert.
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 08:46
Handwerksleistung mangelhaft / Erstattung
26. Mai 2023
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Frage vom 26. Mai 2023 | 08:45
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerksleistung mangelhaft / Erstattung
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 09:08
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 17x hilfreich)
spätestens dann weiß man doch, wohin die Reise geht..Zitatmich direkt in Whatsapp, ob ich Barzahlen kann, :
Solange keine Rechnung kommt, würde ich nichts bezahlen
#2
Antwort vom 26. Mai 2023 | 09:10
Von
Status: Senior-Partner (6429 Beiträge, 1376x hilfreich)
ZitatKann man da etwas tun oder habe ich die Arschkarte? :
Tun kann man immer was, kommt eben darauf an was man erreichen möchte
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Mai 2023 | 09:12
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Wie wäre es mit "lesen"?ZitatSolange keine Rechnung kommt, würde ich nichts bezahlen :
Zitatob ich Barzahlen kann :
Es ist längst gezahlt worden.Zitatob er mir vom Kaufpreis (800 Euro) 200-300 Euro erstatten könne :
#4
Antwort vom 26. Mai 2023 | 09:20
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
leider habe ich bereits bezahlt. Wusste nicht, dass jede Barzahlung dann auch vermutlich Schwattmaloche ist. Habe sowas, bis auf dieses Geschehen hier nie gemacht.
#5
Antwort vom 26. Mai 2023 | 09:34
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
sobald man mit nem Anwalt droht bei Ihm, klingelt mein Telefon heiß und es kommen zig Versprechen
#6
Antwort vom 26. Mai 2023 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (116239 Beiträge, 39234x hilfreich)
ZitatAufgrund dessen, dass eine Nachbesserung keine Verbesserung gebracht hätte :
Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?
Zitatob er mir vom Kaufpreis :
Gekauft hat man auch was? Was denn konkret? Ist das auch fehlerhaft?
Zitat800 Euro) 200-300 Euro erstatten könne :
Aha ... und warum nicht alles? Wenn die Arbeit doch angeblich so völlig unbrauchbar war, warum dann 500-600 EUR dem Handwerker lassen?
#7
Antwort vom 27. Mai 2023 | 20:08
Von
Status: Senior-Partner (6429 Beiträge, 1376x hilfreich)
Zitatsobald man mit nem Anwalt droht bei Ihm, klingelt mein Telefon heiß und es kommen zig Versprechen :
und weil dann wieder nichts passiert sollten Sie nun endlich zum Anwalt
Im übrigen: Man droht nicht mit dem Anwalt, wenn man am Ende keinen Anwalt beauftragt. Das, was man androht, sollte man auch durchziehen
-- Editiert von User am 27. Mai 2023 20:08
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