Handwerksleistung mangelhaft / Erstattung

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
oliv0r
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerksleistung mangelhaft / Erstattung

Guten Tag,

ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob ich irgendeine Chance auf Erstattung habe, bevor ich da irgendwie weitere Hilfe in Anspruch nehme.
Vor 3 Monaten wurden bei mir die Silikonfugen der Fliesenleisten erneuert, da diese nach Setzung des Neubaus mit der Zeit gerissen sind. Ich hatte mir auf check24 eine Firma gesucht, die von nur einem Mann betrieben wird.
Bevor er hier ankam, fragte er mich direkt in Whatsapp, ob ich Barzahlen kann, da wurde ich bereits ein wenig stutzig, habe mir dabei allerdings nichts gedacht und habe zugestimmt. Als er die Arbeiten erledigt hatte, sagte er mir dass ich die Rechnung die Tage per Email erhalten werde, wo ich bis HEUTE drauf warte :) .
Desweiteren waren die Arbeiten so mangelhaft, dass die Fugen nach nur 1-2 Tagen wieder gerissen sind.
Aufgrund dessen, dass eine Nachbesserung keine Verbesserung gebracht hätte, da die Arbeiten wirklich schlecht waren und er nur noch mehr Kosten hätte, wenn er hier hergekommen wäre und alles erneuert hätte, habe ich gefragt, ob er mir vom Kaufpreis (800 Euro) 200-300 Euro erstatten könne und ich immernoch auf meine Rechnung warte. Dies ist jetzt auch wieder einen Monat her, er versprach mir dass es mir die Rechnung und die Gutschrift bis heute zukommen lässt.
Kann man da etwas tun oder habe ich die Arschkarte?

Habe die ganzen Gespräche in Whatsapp, wo er mir Rechnung und Erstattung garantiert.

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 08:46

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von oliv0r):
mich direkt in Whatsapp, ob ich Barzahlen kann,
spätestens dann weiß man doch, wohin die Reise geht..

Solange keine Rechnung kommt, würde ich nichts bezahlen

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von oliv0r):
Kann man da etwas tun oder habe ich die Arschkarte?


Tun kann man immer was, kommt eben darauf an was man erreichen möchte

Signatur:

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#3
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4917 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Solange keine Rechnung kommt, würde ich nichts bezahlen
Wie wäre es mit "lesen"?
Zitat (von oliv0r):
ob ich Barzahlen kann
Zitat (von oliv0r):
ob er mir vom Kaufpreis (800 Euro) 200-300 Euro erstatten könne
Es ist längst gezahlt worden.

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#4
 Von 
oliv0r
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

leider habe ich bereits bezahlt. Wusste nicht, dass jede Barzahlung dann auch vermutlich Schwattmaloche ist. Habe sowas, bis auf dieses Geschehen hier nie gemacht.

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#5
 Von 
oliv0r
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

sobald man mit nem Anwalt droht bei Ihm, klingelt mein Telefon heiß und es kommen zig Versprechen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111497 Beiträge, 38592x hilfreich)

Zitat (von oliv0r):
Aufgrund dessen, dass eine Nachbesserung keine Verbesserung gebracht hätte

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?



Zitat (von oliv0r):
ob er mir vom Kaufpreis

Gekauft hat man auch was? Was denn konkret? Ist das auch fehlerhaft?



Zitat (von oliv0r):
800 Euro) 200-300 Euro erstatten könne

Aha ... und warum nicht alles? Wenn die Arbeit doch angeblich so völlig unbrauchbar war, warum dann 500-600 EUR dem Handwerker lassen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von oliv0r):
sobald man mit nem Anwalt droht bei Ihm, klingelt mein Telefon heiß und es kommen zig Versprechen


und weil dann wieder nichts passiert sollten Sie nun endlich zum Anwalt
Im übrigen: Man droht nicht mit dem Anwalt, wenn man am Ende keinen Anwalt beauftragt. Das, was man androht, sollte man auch durchziehen

-- Editiert von User am 27. Mai 2023 20:08

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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