Handwerkspfusch bei Innentüren Einbau

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
signum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Handwerkspfusch bei Innentüren Einbau

Hallo,

ich bitte dringend um Rat und hoffe jemand kann mir weiterhelfen!

Ich habe mir im Juli neue Innentüren einbauen lassen und dabei traten viele offensichtliche Mängel auf. Der Einbau wurde von einem Dienstleister der beauftragten Firma durchgeführt. Die Anzahlung wurde bereits geleiste, jedoch weigere ich mich den Restbetrag zu zahlen.

Ein Mitarbeiter der Dienstleister Firma kam zwar nochmals vorbei und schaute sich das an, jedoch meinte er ich solle mich nicht so anstellen, das sei doch normal. Dabei musste ich mich wirklich Fragen, welchen Beruf der Schreiner hat, da jeder Gast die Mängel sofort bemerkte, nur der "Fachmann" nicht.
Nach diesem Besuch des "Schreiners" kam von der beauftragten Firma nun eine Mahnung endlich zu zahlen, da die Mängel jetzt ja beseitigt seien (aha..). Daraufhin machte ich Bilder der Mängel und schickte sie mit einer Frist zur Nachbesserung an die beauftragte Firma. Die Frist ist jetzt verstrichen.....wie soll ich da jetzt weiter vorgehen? Ist die beauftragte Firma der Ansprechpatner, oder die ausführende?

Ist es sinnvoll einen Gutachter kommen zu lassen?
Wer zahlt den Gutachter?
Sollte ich einen Anwalt aufsuchen?


Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ansprechpartner ist die beauftragte Firma, nicht deren Subunternehmer.
Nach Ablauf der Frist würde ich nochmals per Einschreiben eine kurze Nachfrist setzen und darauf hinweisen, dass nun ein Fachunternehmen mit der ordnungsgemäßen Ausführung beauftragt wird. Die Rechnung der 1. Fa. ist natürlich nicht zu zahlen.
Aber alle Mängel sollten dokumentiert werden!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 13.09.2005 22:32:40

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
signum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Information ikarus02.

Dann werde ich ein Schreiben mit einer Nachfrist aufsetzen und hoffen das es mit der Mängelbeseitigung klappt. Auf einen Rechtsstreit habe ich nämlich absolut keine Lust. Ist es denn zu viel verlangt von den Schreinern einfach eine saubere Arbeit zu machen....damit könnte man so viel Ärger sparen. Und weches Unternehmen will nicht gern weiterempfohlen werden, anstatt schlechte Mund-zu-Mund Propaganda zu bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen