Hausmeister muß förmlich um sein Geld betteln

15. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frank Henf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausmeister muß förmlich um sein Geld betteln

Hallo alle zusammen,

seit ca.1,5 Jahren arbeite ich hier für einen Immobilienbesitzer,der ausserdem noch einen Verlag mit dem Vertrieb einer Wochenzeitung besitzt. Er ist Inhaber von vilen Firmen,aber mehr aus dem Hinterhalt,weil er sehr viele Strohmänner hat die seine Firmen offiziel vertreten.Von diesen Strohmännern sieht man jedoch nichts, denn angegebener Immobilienbesitzer und Verleger gibt immer wenn er hier bei uns ist selber die Befehle.
Wie gesagt,arbeite ich seit ca. 1,5 Jahren für ihn als Hausmeister. Ein von ihm eingesetzter Verwalter hatte mir damals den hausmeistervertrag vorgelegt,den ich zwar unterschrieben habe,aber nie vom Chef unterschrieben zurückbekam. Mein Geld kam Anfangs immer pünktlich in bar gegen Rechnung vom Verwalter. Ausserhalb der Hausmeistertätigkeit hatte ich sonst auch kleinere Aufträge die auch wiederum gegen Rechnung in bar gezahlt wurden. Nun geht es aber langsam los.Mündlich wurde vereinbart dass eine Woche nach Rechnungsstellung bezahlt wird. Nun ist es aber tatsächlich so,dass ich um mein Geld bettele.Wenn ich nach dem Geld frage,kommt meistens als Antwort : mal sehen vielleicht morgen,habe kein Geld,kann ich nicht sagen und und und.......
Langsam habe ich die Schnauze voll und möchte alles hinschmeißen,geht aber nicht,denn dann bekomme ich das Geld aus den unbezahlten Rechnungen wohl nie.
Nun habe ich aber für alle Häuser die ich betreuen muß,die Müllmarken für die Abfallentsorgung für dessen Erhalt ich nie unterschrieben habe.Auch habe ich für alle Häuser die Schlüssel.Auch für diesen Erhalt habe ich nie unterschrieben. Ich möchte meine Arbeit ganz einfach einstellen und die Müllmarken,die einen beträchtigen Wert darstellen,sowie die Schlüssel bis zur Begleichung all meiner Rechnungen einbehalten.
Wenn ich dem Verwalter eine Mail schicke mit Forderungen meinerseits,oder direkt Erinnerungsschreiben in den Briefkasten stecke und dabei erwähne dass ich für meine Arbeit bezahlt werden möchte und zwar so wie abgemacht,ansonsten höre ich auf,wird mir Erpressung vorgeworfen und der Verwalter droht mir damit dann nur noch schriftlich mit mir verkehren zu wollen.
Was kann ich tun?

MFG
Frank[color=red] :zoff: [/color]

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Wenn du dein Geld nur unregelmäßig bekommst, solltest du dir schnell eine andere Beschäftigung suchen und die dann noch offenen Forderungen einklagen.

Deine Überlegung, dass du nicht hinschmeißen kannst, weil die offenen Rechnungen dann nicht mehr bezahlt werden, halte ich für falsch. Eher dürften die offenen Rechnungsbeträge jeden Monat weiter anwachsen und dein persönliches Risiko wird immer größer. Und wenn ich schon Strohmann höre, würde ich mit schlimmsten rechnen. Denn wer seine Geschäfte ordnungsgemäß und ehrlich abwickeln möchte, braucht normalerweise keine Strohmänner.

Wenn du mit der Beendigung deiner Arbeits drohst, ist das keine Erpressung. Ohne Lohn keine Arbeit.

Wegen des offenen Lohnes steht dir wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zu. Das heißt, du kannst Wertmarken einbehalten, bis dir dein Lohn ausgezahlt wird.

quote:<hr size=1 noshade>§ 273 Zurückbehaltungsrecht
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht). <hr size=1 noshade>

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