Hallo,
bin mir nicht sicher ob ich in diesem Forum richtig bin und schildere nachfolgendes Problem.
Mieter eines Hauses wird durch den Vermieter vor 3 Jahren von Heizungsbauer eine komplette Heizungsanlage eingebaut. Also in der Waschküche stehen jetzt 4 Tanks und der Brenner. Alles wurde vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Die Heizungsbaufirma kommt einmal jährlich zur Wartung. Schornsteinfeger zur Immissionsmessung.
Jetzt wurde der Heizöllieferant gewechselt. Bei Lieferung war der Fahrer mit in den Keller gekommen um nachzusehen ob die Heizung ausgestellt war. Dabei war er sehr verwundert, dass die Tanks sich mittlerweile (Fußboden ist etwas abschüssig) verschoben haben und nicht mehr in Reihe stehen. Weiterhin war er sehr verwundert, dass in der Mitte des Fußbodens ein Wasserablauf ist. Da einige Zeit vorher in einem Nachbarkeller ein Wasserrohrbruch war, war das Wasser (zum Glück) in die Waschküche gelaufen und hatte so größeren Schaden verhindert. Allerdings hatten die Tanks im Wasser gestanden und sich evtl. deshalb ein wenig verschoben.
Er erklärte, der Ablauf dürfe nicht sein, da bei evtl. Austritt von Heizöl dieses in das Grundwasser laufen würde.
Hat er Recht? Tja und bin ich jetzt als Mieter verpflichtet den Abfluss zu mauern zu lassen? Wer haftet, wenn Fall X eintritt und wirklich Heizöl in das Grundwasser laufen würde? Ich als Mieter, der Vermieter, der Heizungsbauer, der Bezirksschornsteinfeger?
Danke vorab für Antworten.
Luciffer
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"OW(ohne Worte)"
Heizöltanks sicher installiert?
Heizöltanks müssen sicher verankert sein bzw. eine ausreichende Eigenstabilität aufweisen.
In bekannten Hochwasser/Überschwemmungsgebieten müssen sie zusätzlich gegen Aufschwimmen und Flüssigkeitsaustritt gesichert sein.
Ein Ablauf im Lagerraum für Heizöl ist keinesfalls legal, auch hier müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
Desweiteren gibt es an Lagerräume für Heizöl bestimmte Anforderungen (Brandschutz, etc.)
Hier haftet der Vermieter, der Mieter möglicherweise ebenfalls wenn ihm die Problematik bekannt war aber er nichts unternommen hat.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
der Mieter hat ja jetzt "Kenntnis" weil der Heizöllieferant ihn darauf aufmerksam gemacht hat. Der Mieter hat den Vermieter über die Bemerkungen des Heizöllieferant informiert.
Wäre da nicht eher der Schornsteinfeger, der die Anlage abgenommen hat und sogar einmal im Jahr Messungen durchführt, also auch sieht, dass sich die Tanks verschoben haben und direkt davor ein Abfluss befindet, in der Haftung?
Der Mieter ist Laie und muss doch dem Fachmann, in diesem Fall dem Heizungsbauer und Schornsteinfeger, vertrauen oder???
Wenn der Vermieter nichts unternimmt wen soll der Mieter dann informieren? Baubehörde? oder irgend ein Amt? oder Schornsteinfeger Innung?
VG Luciffer
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"OW(ohne Worte)"
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quote:
Der Mieter hat den Vermieter über die Bemerkungen des Heizöllieferant informiert.
Wäre das nötigenfalls irgenwie nachweisbar? (Zeugen, Zustellnachweis?)
quote:
Wenn der Vermieter nichts unternimmt wen soll der Mieter dann informieren?
Bauaufsicht, Umwelt- und Grünflächenamt, ... wie es bei euch genannt wird weis ich nicht, einfach mal durchfragen.
In vielen Gemeinden gibt es auch ein Bürgeramt oder Bürgerbüro die den richtigen Weg weisen.
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Hallo um welchen Tank handelt es sich den, den wenn das zb ein Tank im Tank ist es egal ob da ein ablauf ist oder nicht wichtig ist nur das ein tank doppelwandig ist ob der in der küche im garten oder im klo steht ist völlig egal
Ist der tank nur ein wandig muss der in einer auffang wanne stehen oder im Tankraum mit schutz anstrich und ohne Ablauf.
Und jetzt?
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