Heizung teurer als geplant

9. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
moni1234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung teurer als geplant

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Anfang Juli hab ich mir eine neue Heizungsanlage einbauen lassen. Der Installateur hat sich die alte Heizung und die Gegebenheiten vor Ort angesehen und uns gesagt, dass die Arbeiten komplett ca. 5000-6000 Euro kosten werden. Ich habe daraufhin mündlich den Auftrag erteilt.

Er hat die Arbeiten begonnen und erwähnte zwischendurch, dass wohl Mehrkosten entstehen würden, da alte Solarleitungen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entsprächen und er neue verlegen müsse. Das hätte er vor Beginn der Arbeiten nicht sehen können. Außerdem war der Abriss der alten Heizungsleitungen aufwändiger als geplant, so dass die Rechnung, die ich vor zwei Wochen bekommen habe, mit einem Betrag von 7800 Euro abschließt :schock: (davon ca 1700 Euro unvorhersehbare Mehrleistungen).

Wie würdet ihr euch verhalten und wie sieht die rechtliche Seite aus? Ich habe kein schriftliches Angebot. Der Installateur bestreitet aber auch gar nicht, dass sein mündliches Angebot bei 5000-6000 Euro lag (ist ein seriöser Mensch).

Ich habe vorsorglich den Titel "unvorhersehbare Mehrleistungen" aus der Rechnung gekürzt und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Es stehen noch ca. 1700 Euro zur Zahlung aus. Bisher habe ich noch keine Mahnung bekommen. Meine Meinung ist, dass ein Fachunternehmer den Aufwand vor Beginn der Arbeiten erkennen muss bzw. er mir bei Erkennen des Mehraufwandes den Preis für die Mehrleistungen hätte nennen müssen.

Hat jemand einen Rat für mich. Ich würde mich gern mit dem Installateur gütlich einigen (ist ein Geschäftspartner meines Chefs - geht in unserer Firma ein und aus).

Wie viel Überschreitung seines Angebotes muss ich akzeptieren? Muss ich ggf. nur das zusätzliche Material oder die zusätzlichen Stundenlohnarbeiten bezahlen? Oder müsste ich falls er die Summe einklagen würde die komplette Rechnung bezahlen?

Vielen Dank, falls Ihr Rat wisst.

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass du die Rechnung zahlen musst, wenn der mündliche Vertrag so geschlossen wurde. Es handelt sich um einen Auftrag nach unverbindlichem Angebot, bei dem nach Lohn- und Materialaufwand abgerechnet wird.
Wenn man einen verbindlichen Kostenanschlag wünscht, dann ist eine Schriftform erforderlich, bei dem in der Regel ein Festpreis vereinbart wird.
Bei verbindlichen Kostenangeboten kalkuliert ein Handwerker auch unvorhersehbare Umstände ein, so dass ein verbindliches Kostenangebot in der Regel immer höher ausfällt.
Ich würde die Rechnung prüfen lassen und, wenn die zusätzlichen Forderungen wirklich berechtigt sind, diese auch zahlen.
Da der Handwerker dich während seiner Arbeiten nicht über die Mehrkosten informiert hat, kann man sich natürlich auf 50% einigen. Also: Verhandlungssache.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 09.09.2008 19:35:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Mangels (verbindlichen) Kostenvoranschlags sehe auch ich Ihre Rechte als Auftraggeber nicht verletzt. Zudem sehe ich auch nicht unbedingt „unvorhergesehene Mehrkosten“. Der Handwerker hat Sie doch über anfallende Mehrarbeiten (Solarleitungen erneuern; Demontage teurer als geplant) informiert. Es war Ihnen durchaus zuzumuten, sich über die dadurch anfallenden Mehrkosten zu informieren. Wenn Sie trotzdem davon ausgegangen sind, diese Mehrkosten seien von dem ursprünglichen Angebot mit umfasst gewesen, dann war das aus meiner Sicht blauäugig.
Selbst wenn Sie einen Kostenvoranschlag gehabt hätten, dann wäre der Handwerker nur verpflichtet gewesen, sie über die Mehrkosten zu informieren. Wenn Sie dann die Arbeiten trotzdem ausführen lassen – so wie hier –, dann hätten Sie für die Mehrkosten gerade stehen müssen.

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