Heizungsableser berechnet mehrfach Fahrtkosten

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schucksel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsableser berechnet mehrfach Fahrtkosten

Hallo!

Nachdem ich im Internet keine Antwort auf meine Frage gefunden habe, versuche ich es nun hier.
Ich wohne in einem Mehrfamilienblock mit 3 Eingängen und jeweils 8 Wohnungen. Letztens hing eine Vorankündigung für die Heizungsableseaktion bei uns im Haus, mit der Vorankündigung, dass für einen Extratermin 30,-€ Fahrtkosten berechnet werden.
Den Termin habe ich leider wg. meiner Arbeitszeit nicht rechtzeitig geschafft. Egal - selber schuld. Hatte einen Zettel an der Tür kleben mit dem Nachholtermin und dem Hinweis auf die 30,-€ Extrakosten.
Was mir aber echt sauer aufstösst ist, dass nicht nur ich den Termin nicht geschafft habe, sondern allein in unserem Aufgang noch 2 andere Mieter. Das heißt, der liebe Hr. Ableser kassiert 90,-€ für EINE Anfahrt !!! Von den anderen 2 Aufgängen haben sicherlich auch welche den Termin nicht geschafft .... Irgendwie drängt sich mir da echt der Gedanke des Wuchers auf. Darf die Firma das überhaupt? Eine Anfahrt mehrfach in Rechnung stellen?? Wir hier im Haus haben alle den gleichen Nachholtermin! Ich bin eine alleinerziehende Mutter, die 40Std die Woche für ein Butterbrot arbeitet - Weihnachten steht vor der Tür - ich kann mir nicht mal was auf die Seite sparen und dann bekomme ich mit, wie jemand (vermutlich) über 100,-€ für EINE Fahrt bekommt.
Jedem Handwerker gebührt der Entgeld für seine Leistung - keine Frage! Doch mehrfach für 1 Leistung??
Weiß jemand, wie die Rechtslage aussieht in so einem Fall?
Vielen Dank im Voraus
Vera

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Soll der wirklich hinschreiben:

2. Anfahrtkosten sind:
30 Euro / geteilt durch die Anzahl der gleichzeitig abzulesenden Bewohner in diesem Haus, kummuliert mit Bewohnern in der selben Straße, erhöht um ein Mittagessen wenn ich zu lange brauche und addiert mit der Anzahl der Regeltage multipiziert mit den Abschreibungskosten meines Regenschirms.

Zu deiner Frage ob er das darf: JA SICHER SEINE PREISE MACHT ER ALLEINE !

Die eigentliche Frage wäre: Muss ich das zahlen ? Das kommt drauf an. Gibts eine Vereinbarung zwischen dir und der Ablesefirma die bei einem durch dich verpassten Termin eine Gebühr vereinbart - dann ja.
Hat der den Termin frei festgelegt ohne Rücksprache dann nein.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Wenn der Termin durch den Ableser vorgegeben wurde, dann hat man Anspruch auf einen Nachholtermin ohne Anfahrtsberechnung.


Der Vermieter oder die Ablesefirma müssen dabei einen Ablesetermin unmissverständlich rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen vorher) ankündigen (ein Aushang ist ausreichend) und einen zweiten für den Mieter kostenfreien Ersatztermin anbieten.
Die Ankündigung muss den Tag und sollte eine möglichst genaue Uhrzeit (+-2h) beinhalten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Fazit:

Zusätzliche Fahrtkosten nicht und auch nicht anteilig bezahlen! Der Heizungsmann hat sich wohl auch gedacht, dass Weihnachten vor der Tür steht :grins:

Im Übrigen frage ich mich, wo der denn ganz herkommt? Für 30,-- € muss er ja schon ziemlich weit fahren müssen, damit diese Pauschale überhaupt angemessen wäre! (normalerweise rechnet man nicht mehr als 0,50 € pro gefahrenen Kilometer, dafür wäre er schon 60 Km unterwegs). Es wäre mal interessant zu erfahren, wie weit die Firma vom fraglichen Mietshaus entfernt ist.

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Mir stellt sich außerdem die Frage, ob es nicht auch möglich wäre, den Stand der Heizung telefonisch durchzugeben. Zumindest bei uns ist das immer problemlos möglich gewesen, unabhängig vom Versorgungsbetrieb.

-- Editiert am 30.11.2009 14:52

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
normalerweise rechnet man nicht mehr als 0,50 € pro gefahrenen Kilometer


Aber nur wenn der Wagen alleine fährt, den Mitarbeiter muss man schon mitbezahlen.

K.

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

50 Cent sind schon die Obergrenze. Außerdem wird der Mitarbeiter nicht so bezahlt, wie für seine sonstige fachliche Arbeit. Hier gibt es schließlich auch übliche Pauschalen.

Im Übrigen meine ich einmal gelesen zu haben, dass Handwerker keinen Gewinn erzielen dürfen, indem sie die Fahrtkosten bzw. -zeit abrechnen. Das dürfte im hier dargestellten Sachverhalt anders sein. Mit 30 Euro pro Anfahrt kann solch ein "Ableser" sicher einen guten Tagesschnitt machen. Wenn genug abzulesen wäre, würde ich mir überlegen,sowas als Nebenjob zu machen. :grins:


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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Handwerker keinen Gewinn erzielen dürfen,


Das hast du bei Grimm gelesen

quote:
würde ich mir überlegen,sowas als Nebenjob zu machen.


Das nennt sich in Deutschland Kaminkehrer und geht nur Vollzeit

Die Grenze was ein Handwerker verlangen darf bestimmt seine Preisliste und evtl. noch der Wucherparagaph. Die Frage ist hier eher was die Hausverwaltung mit ihm vereinbart hat.

Zwischen dem Ableser und der Mieter entsteht ja noch lange kein Rechtsgeschäft nur weil man nicht zuhause ist.

K.


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#7
 Von 
Schucksel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Firma, die zum Heizung ablesen kommt, ist im gleichen Stadtteil, in dem ich wohne. Geschätzte Entfernung (mit Umweg zum Kaffee + Brotzeit holen) sind maximal 4 km, meinetwegen auch 5.

quote:
Soll der wirklich hinschreiben:

2. Anfahrtkosten sind:
30 Euro / geteilt durch die Anzahl ....

So gefragt lautet die Antwort JA. Falls dem so ist, kann man darauf hinweisen, dass die Anfahrtkosten auf alle Nachholtermine anteilig berechnet wird. Anderweitig entsteht eindeutig der Eindruck, dass sich die Firma auf unsere Kosten (und wir sind hier alle nicht Rockefeller) sanieren möchte!

Der gute Mann darf und soll ja auch was verdienen - also auch Fahrtkosten verlangen. Jedoch im gesetzlichen Rahmen - wie wir alle hier. Von uns bekommt auch keiner vom deutschen Staat für 1 Fahrt zum Arbeitsplatz 5x Fahrtkosten erstattet!

Vera

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Zwischen hinschreiben und die Leute erschrecken und "Bekommen" oder "Abrechnen" besteht noch ein gewaltiger Unterschied.
Das ist ne Drohung damit die Leute spuren.

K.

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#9
 Von 
Schucksel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das eine "Erziehungsmaßnahme" des Ablesers sein soll, damit wir "spuren", dann sagt das ziemlich viel über unsere Gesellschaft aus :sweat:

What ever...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:
Wenn das eine "Erziehungsmaßnahme" des Ablesers sein soll, damit wir "spuren", dann sagt das ziemlich viel über unsere Gesellschaft aus

Allgemein lässt sich feststellen, das bedauerlicherweise ein Lerneffekt zu 99% nur über den Geldbeutel funktioniert.
Da bittet man jemanden der ohne Berechtigun auf dem Behindertenparkplatz parkt doch 50m weiter ins Parkahus zu fahren. 'Nein, ich habs eilig' ist die Antwort. Naja, die Taxifahrt im Berufsverkehr an den Stadtrand zum Verwarplatz hat wohl etwas länger gedauert, als das ein- und ausfahren ins Parkhaus.
Und billiger wars auch nicht: Taxi ca. 40 EUR, Abschleppen 190 EUR, 35 EUR Bußgeld.



Im übrigen würde ich den zweiten Termin nicht bezahlen, der wird vom Vermieter bezahlt. Da er zu den umlagefähigen Kosten zählt, wird das dann unter allen Mietern aufgeteilt.



quote:
Jedoch im gesetzlichen Rahmen

Der existiert nicht, somit kann jeder verlangen was er will.

Ich nehme 0,30 EUR pro km und 0,50 EUR pro Minute der Anfahrt.
Wer nicht mag, bucht woanders. Stammkunden bekommen Rabatt.

quote:
Von uns bekommt auch keiner vom deutschen Staat für 1 Fahrt zum Arbeitsplatz 5x Fahrtkosten erstattet!

Das eine ist Steuerrecht, das andere Privat/Vertragsrecht. Beides kann man nicht miteinander kombinieren.

Die Zeit die man verfährt muss ja auch bezahlt werden. Entweder durch Pauschale oder durch höhere Stundenlöhne.




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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
Ich nehme 0,30 EUR pro km und 0,50 EUR pro Minute der Anfahrt.
Wer nicht mag, bucht woanders. Stammkunden bekommen Rabatt.


Wofür? Handwerkliche Leistungen?

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#12
 Von 
Schucksel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich nehme 0,30 EUR pro km und 0,50 EUR pro Minute der Anfahrt.
Wer nicht mag, bucht woanders. Stammkunden bekommen Rabatt.


Ist ja auch in Ordnung. Finde ich absolut OK. Zählt mit zum Arbeitsaufwand und muss somit auch berechnet werden :)

Bei deinen Konditionen wären das dann (vorausgesetzt du hättest den gleichen Wohnort wie "mein" Ableser : 3,7 Km (runden wir mal mit Umweg auf 5Km) -->
5Km x 0,30 € = 1,50€
1,50€ x 10 Minuten = 15,-€

Lieber Frischling - du bist echt günstig! :grins: Willst du mein Heizungsableser sein? :love: ;)

Hab mir das hier alles jedenfalls gemerkt - war sehr hilfreich. Danke Euch!


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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:
Willst du mein Heizungsableser sein?

Gerne doch. :dance:

Es gibt auch Kunden die gut kochen können oder einen guten Weinkeller haben, da wird dann anders abgerechnet. :cheers:




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#14
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
Bei deinen Konditionen wären das dann (vorausgesetzt du hättest den gleichen Wohnort wie "mein" Ableser : 3,7 Km (runden wir mal mit Umweg auf 5Km) -->
5Km x 0,30 € = 1,50€
1,50€ x 10 Minuten = 15,-€


?? :???:

Also ich komme da auf 10 Km x 0,30 € = 3,-- €
zuzüglich 10 Minuten x 0,50 € = 5,-- €

Alles zusammen 8 Euro...

Oder sollen die Ableser zu dritt kommen? :???:
Da würde ich es mir doch noch mal überlegen..

Wenn ich dann noch in meinen Keller hinabsteige und dort womöglich noch einen 82er Mouton finde, kann ich vielleicht auch bei der Gelegenheit lieber selbst ablesen. :)

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