Heizungsreparatur erfolglos, keine weitere Aktivitäten

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)
Heizungsreparatur erfolglos, keine weitere Aktivitäten

Guten Tag,

In Februar ist bei meiner Gastherme ein internes Rohr zwischen der Gastherme und dem Warmwasserspeicher geplatzt. Mein Nachbar ist Meisterbetrieb Heizung und ich habe ihn beauftragt, die Heizung zu reparieren. Die Gastherme ist nicht von ihm installiert worden. Nach ca. 1 Woche hat er das Wasserrohr gewechselt. Nach ca. 1 Woche habe ich festgestellt, dass die eine Verbindungsstelle dieses Rohrs undicht ist und weiterhin leicht Wasser austritt. Ich habe ihn angerufen, er meinte, er hätte seine Arbeit gemacht, an seiner Arbeit würde es nicht liegen und würde nochmal kommen. Heute (24.06), also ca. 4 Monate später, ist er immer noch nicht erschienen, obwohl wir schon mehrfach bei ihm angerufen haben. In diesen 4 Monaten nutzen wir Warmwasser über elektischen Durchlauferhitzer (28 kW). D.h., die Stromrechnung wird deutlich höher sein. Die Solaranlage, die für WW-Vorbereitung vorhanden ist, kann derzeit natürlich nicht benutzt werden. Ich werde einen anderen Fachbetrieb suchen. Welche Rechte habe ich in diesem Fall? Was mache ich, wenn später eine Rechnung von diesem Heizungsfachbetrieb kommt? Ich sehe es nicht ein, die zu bezahlen, da im Prinzip nichts repariert wurde. Kann ich von diesem Fachbetrieb einen Schadensersatz verlangen, da er nicht mehr erschienen ist und nicht gesagt hat, dass er die Heizung nicht weiter reparieren wird (ggf. kann er das gar nicht, sagt es aber nicht). Mit dem Durchlauferhitzer hat man einfach keinen Komfort wie mit der Gastherme mit Solarunterstützung, die Stromkosten sind natürlich auch ganz anders.

Mit freundlichen Grüßen,
Jimie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
also ca. 4 Monate später, ist er immer noch nicht erschienen, obwohl wir schon mehrfach bei ihm angerufen haben.
Es ist dein Nachbar.
-ICH- hätte schon im Februar nach der 1. Woche den Nachbarn mal persönlich angesprochen und ihn erinnert.
-ICH- hätte ihn dann noch eine Woche später schriftlich mit Fristsetzung aufgefordert, die xy Leistung zu erbringen.
-ER- hätte wahrscheinlich reagiert und abgewehrt.... irgendwas, aber schriftlich.

Hast du eine Rechnung von ihm für das, was er im Februar gemacht hat?

JETZT ist es wohl mehr als schwer, von diesem Nachbarn irgendwas zu erhalten.

Zitat (von Jimie):
Ich werde einen anderen Fachbetrieb suchen.
Das ist jetzt die beste Lösung. Damit der Mist mit dem DEH beendet wird.

Frage: Warum hast du nicht den Installateur beauftragt, der die Therme seinerzeit installiert hat? Hast du auch keinen Wartungsvertrag mit diesem?
(Ich weiß, bei der Wartung prüfen die innere Rohrleitungen nicht)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe mich falsch geäußert. Er war mein Nachbar (3 Häuser weiter weg), wohnt mittlerweile im Nachbarort, hat aber noch Lager in der Nähe von mir. Er ist ständig unterwegs / auf Baustelle, also kann man ihn nur telefonisch erreichen. Wir haben schon mehrfach mit ihm darüber gesprochen, er sagt ich komme die Tage / nächste Woche und schaue es mir an oder Handy ist aus, dann gibt es Nachricht auf seine Mailbox.
Ich habe noch keine Rechnung von ihm bekommen. Handwerker dürfen diese bis 36 Monate später ausstellen, also kann es sein, dass ich sie erst in 2 Jahren bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
also kann man ihn nur telefonisch erreichen.
Nö. Der hat eine Firma. Diese hat eine Adresse. Dorthin kann man schreiben, wenns einfach mit dem Anruf nicht klappt.
Die sog. *moderne Kommuniktaion* hat ihre Tücken, wie du merkst.
Zitat (von Jimie):
also kann es sein, dass ich sie erst in 2 Jahren bekomme.
Ja, kann sein. Aber das ist doch nicht deine aktuelle Sorge.

Du willst jetzt wen anders beauftragen, und wissen, ob du den Nachbarn wegen Schadensersatz und wegen des Stromverbrauchs kostenpflichtig machen kannst/welche Rechte du hast...
Aber du kannst nichts nachweisen. Dein Nachbar hat keinen Auftrag von dir, oder doch? Einen Beleg dazu?
Du wirst hoffentlich nicht noch 2,5 Jahre warten, ob überhaupt eine Rechnung von ihm kommt.

Du willst doch jetzt, dass deine Gastherme endlich repariert wird und du den elt. DEH wieder abstellen kannst. Du wirst in Vorleistung gehen müssen, was anderes bleibt zunächst gar nicht.

Zitat (von Anami):
Frage: Warum hast du nicht den Installateur beauftragt, der die Therme seinerzeit installiert hat? Hast du auch keinen Wartungsvertrag mit diesem?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Fordere den Nachbarn schriftlich und mit Zugangsnachweis unter Fristsetzung zur Beseitigung der Undichtigkeit auf, und kündige an, nach Ablauf der Frist einen anderen Betrieb mit der Beseitigung zu beauftragen.
Und bewahre die Kopie des Briefes und den Zugangsnachweis bis Ende 2022 auf.

Berry

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