Hersteller verweigert Ersatzteilverkauf

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460697-26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hersteller verweigert Ersatzteilverkauf

Hallo,

darf ein Unternehmen (in diesem Fall ein Hersteller von Sondermaschinen) sich weigern Ersatzteile an einen Reparaturbetrieb zu verkaufen? Bzw. darf er sich aussuchen an wen er liefert und an wen nicht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb460697-26):
Bzw. darf er sich aussuchen an wen er liefert und an wen nicht?

Klar wir haben in Deutschland eine Marktwirtschaft, keiner muss jedem was verkaufen oder liefern. Man ist in der Wahl der Vertragspartner frei.
Nennt sich Vertrags- und Handlungsfreiheit.

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#2
 Von 
fb460697-26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich rede ja nicht von Standardteilen. Wir reden hier vom Sondermaschinenbau, wo der Hersteller eine gewisse Monopolstellung hat. Greift hier nicht das GWB oder UWG?

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb460697-26):
wo der Hersteller eine gewisse Monopolstellung hat. Greift hier nicht das GWB oder UWG?

Weshalb denn?
Der Hersteller wird eben schon seine Vertragspartner haben, und eben diese beliefern.
Gerade beim Sondermaschinenbau kann der Hersteller auch ins Feld führen, das einem eine ausreichende Qualifikation fehlt, und so weiter. Ist auch verständlich, denn nicht jeder Hausmeisterservice hat entsprechende Werkzeuge und Ausbildungen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb460697-26):
Bzw. darf er sich aussuchen an wen er liefert und an wen nicht?

Grundssätzlich ja.



Zitat (von fb460697-26):
Ich rede ja nicht von Standardteilen. Wir reden hier vom Sondermaschinenbau,

Gerade dort kann der Hersteller ein besonderes Interesse haben, diese Teile nicht an jeden Hinz und Kunz zu verkaufen, sondern nur an Leute mit entsprechender Qualifikation.



Zitat (von fb460697-26):
wo der Hersteller eine gewisse Monopolstellung hat.

Bedeutet aber auch das er kein Monopol hat, man also auch woanders kaufen kann.



Zitat (von fb460697-26):
Greift hier nicht das GWB oder UWG?

Kann man mit den hier gemachtne Angaben nicht mal ansatzweise beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

warum geht es denn überhaupt?

Willst du die Ersatzteile kaufen und dann verarbeiten/einbauen?

Oder willst du nur deine Maschine reparieren, und der Hersteller verweigert die Lieferung von Bauteilen und auch die Reparatur ansich? (natürlich weil er lieber eine komplette neue Maschine verkaufen will)

(Nur) Letzteres sehe ich kritisch, das könnte/dürfte das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung sein.

Beispiel für den zweiten Fall: Ein Autohersteller verweigert die Ersatzllieferung seiner hochmodernen (patentgeschützten!) Rückleuchten, mit der Folge, dass ein kleiner Auffahrunfall bereits ein Totalschaden ist.

Stefan

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