Hallo,
darf ein Unternehmen (in diesem Fall ein Hersteller von Sondermaschinen) sich weigern Ersatzteile an einen Reparaturbetrieb zu verkaufen? Bzw. darf er sich aussuchen an wen er liefert und an wen nicht?
Hersteller verweigert Ersatzteilverkauf
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatBzw. darf er sich aussuchen an wen er liefert und an wen nicht? :
Klar wir haben in Deutschland eine Marktwirtschaft, keiner muss jedem was verkaufen oder liefern. Man ist in der Wahl der Vertragspartner frei.
Nennt sich Vertrags- und Handlungsfreiheit.
Ich rede ja nicht von Standardteilen. Wir reden hier vom Sondermaschinenbau, wo der Hersteller eine gewisse Monopolstellung hat. Greift hier nicht das GWB oder UWG?
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Zitatwo der Hersteller eine gewisse Monopolstellung hat. Greift hier nicht das GWB oder UWG? :
Weshalb denn?
Der Hersteller wird eben schon seine Vertragspartner haben, und eben diese beliefern.
Gerade beim Sondermaschinenbau kann der Hersteller auch ins Feld führen, das einem eine ausreichende Qualifikation fehlt, und so weiter. Ist auch verständlich, denn nicht jeder Hausmeisterservice hat entsprechende Werkzeuge und Ausbildungen.
ZitatBzw. darf er sich aussuchen an wen er liefert und an wen nicht? :
Grundssätzlich ja.
ZitatIch rede ja nicht von Standardteilen. Wir reden hier vom Sondermaschinenbau, :
Gerade dort kann der Hersteller ein besonderes Interesse haben, diese Teile nicht an jeden Hinz und Kunz zu verkaufen, sondern nur an Leute mit entsprechender Qualifikation.
Zitatwo der Hersteller eine gewisse Monopolstellung hat. :
Bedeutet aber auch das er kein Monopol hat, man also auch woanders kaufen kann.
ZitatGreift hier nicht das GWB oder UWG? :
Kann man mit den hier gemachtne Angaben nicht mal ansatzweise beantworten.
Hallo,
warum geht es denn überhaupt?
Willst du die Ersatzteile kaufen und dann verarbeiten/einbauen?
Oder willst du nur deine Maschine reparieren, und der Hersteller verweigert die Lieferung von Bauteilen und auch die Reparatur ansich? (natürlich weil er lieber eine komplette neue Maschine verkaufen will)
(Nur) Letzteres sehe ich kritisch, das könnte/dürfte das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung sein.
Beispiel für den zweiten Fall: Ein Autohersteller verweigert die Ersatzllieferung seiner hochmodernen (patentgeschützten!) Rückleuchten, mit der Folge, dass ein kleiner Auffahrunfall bereits ein Totalschaden ist.
Stefan
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