Hallo zusammen,
Familie A plant ein Haus zu bauen. Laut der für das Bauvorhaben der Familia A gültiger Bau- und Leistungsbeschreibung (01-2018) des Bauträgers hat die Familie A im Vertrag die Variante "Bezugsfertig" gewählt.
In der Bau- und Leistungsbeschreibung (01-2018) steht wortwörtlich:
Zitat:
"Firma XXXX GmbH liefert gemäß der Geschäftsbedingungen: Bezugsfertiges Haus + Bodenplatte gemäß der Bau- und Leistungsbeschreibung für XXXX Häuser: 01-2018.
Im Preis- und Leistungsumfang BEZUGSFERTIG sind enthalten: [...] Bodenoberbeläge Im Bad und Gäste-WC, Bodenoberbeläge im Erdgeschoss, Bodenoberbeläge im Dachgeschoss, Wand und Deckenbeläge im Bad und Gäste-WC, Wand- und Deckenbeläge alle Räume im Erd- und Dachgeschoss"
Nun hat man der Familie A ein angepasstes Angebot zukommen lassen (das Haus musste von der Architektin aufgrund der Bauvorschriften minimal angepasst werden (23 cm breiter = 2,2 sqm Mehrfläche)).
In diesem Angebot sind sowohl alle genannten Bodenbeläge, als auch die Wand- und Deckenbeläge als kostenpflichtige Zusatzoptionen ausgewiesen, insgesamt soll die Familie A hierfür über 37.000 EUR Mehrpreis bezahlen.
Darf die Familie A hier aus rechtlicher Sicht darauf pochen, dass in der Bau- und Leistungsbeschreibung (01-2018) wortwörtlich drin steht, dass diese Leistungen bei der Ausbaustufe BEZUGSFERTIG Boden-, Wand- und Deckenbeläge als Inklusivleistung ausgewiesen sind?
Danke im Voraus und beste Grüße
-- Editiert von Moderator am 09.12.2020 15:17
-- Thema wurde verschoben am 09.12.2020 15:17