Hallo Zusammen!
Ein Handwerker führt im Februar 2005 eine Arbeit aus, in dem er ein zusätzliches Treppengeländer anbringt
Diese Arbeit stellt er im Februar 2006 - also 12 Monate später - in Rechnung.
Ist das korrekt?
Muss man die Rechnung überhaupt bezahlen??
Gibt es da irgendwelche Vorschriften?
Ich habe nur etwas ähnliches im Baugewerbe gefunden.
Vielen Dank
Fipps
In welchem Zeitraum muss der Handwerker seine Rechnung stellen?
Hallo Fips,
du bist des Handwerkers Liebling!
Ich lese nichts davon das du mit den Leistungen unzufrieden warst!?
Warum dann der Gedanke die erhaltene Leistung nicht zu bezahlen?
Du suchst also nur einen Grund die erhaltene Leistung nicht zu zahlen. Und hier hoffst du auf Verjährung. Ganz schön mieser Charakter den der "König" Kunde hier an den Tag legt!
Verjährt ist der Anspruch des Handwerkers jedoch definitiv nicht!!!
Gruß
Nein - es geht eigentlich um etwas anderes.
Diese Rechnung hat meine Tante bekommen, die in der letzten Woche verstorben ist.
Ich habe mich nur gewundert wieso eine Leistung in Rechnung gestellt wird, die 1 ganzes Jahr zurückliegt.
Für das Baugwerbe gibt es z.B. eine regel, dass die Rechnung innerhalb von 6 Monaten gestellt werden muss.
Gruss
Fipps
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Wenn die Arbeiten ausgeführt wurden, müssen diese auch bezahlt werden.
Es ist noch keine Verjährung eingetren. Da es ohne weiteres möglich ist, dass auch Personalmangel od. dgl. eine vorherige Rcehnungsstellung nicht möglich war, müssen Sie wohl zahlen.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
--- editiert vom Admin
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