Kanalreinigung - festgefressene Spirale

1. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sastellm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kanalreinigung - festgefressene Spirale

Guten Tag, vielleicht hat hier jemand Erfahrungen und kann mir helfen. ich hatte vor ein paar Tagen eine Kanalreinigungsfirma im Haus, um eine Verstopfung lösen zu lassen. Leider hat sich die Spirale der Fachfirma hinter der Verstopfung im Kanal gedreht und sich in der Verstopfung und dem Kanal so verkanntet, dass diese nicht ohne weiteres wieder entfernt werden konnte.
Nun würde ich gerne wissen, wer diesen Mehraufwand zum Bergen der Spirale, der sich nun über fast zwei Einsätze zog und sich auf knapp 3000 Euro beläuft, tragen muss? Muss ich als Kunde dafür komplett alleine aufkommen? Nachdem die Spirale geborgen war, war die Verstopfung innerhalb von einer halben Stunde entfernt.
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Wie lautete denn dein Auftrag an die KR-Firma?---Bitte genau...
Lag dir ein Angebot/Kostenvoranschlag o.ä. vor, bevor du den Auftrag erteilt hast?
Liegt dir schon eine Rechnung vor? Oder woher kennst du die Summe?

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#2
 Von 
Sastellm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Die Rechnung liegt mir seit gestern vor. Auftrag lautete die vorhandene Verstopfung zu beseitigen. Einen Kostenvoranschlag gab es nicht. Die Beauftragung erfolgte kurzfristig per Telefon, da uns das Wasser im Keller teilweise hochkam und wir daher nicht all zu lange warten wollten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sastellm):
Die Rechnung liegt mir seit gestern vor.
O.k. Und wie kommt die Firma nun auf die 3.000,-?
Ist die Rechnung detailliert ? Ist aufgeführt, wie lange, womit, wie oft...Zuschlag für XY...usw.
Stundensatz, Anzahl der Arbeiter, die da mit*gewürgt* haben...?

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#4
 Von 
Sastellm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja auf der Rechnung sind diverse Posten aufgeführt. Es waren teilweise bis zu vier Mitarbeiter hier.
Nochmal kurz zusammenfassend: zu Beginn zwei Personen, welche mit Spirale die Verstopfung lösen wollen, Spirale hat sich nach einer Stunde festgesetzt und war nicht mehr zu lösen. Nach einer Stunde rumprobieren, wurde im Absprache mit uns ein weiterer Wagen geordert, welcher über andere Ausrüstung verfügt (Kamera, Absaugung, spülen etc). Nach nun insgesamt 3.5h seit Start kam der weitere Wagen ebenfalls mit zwei Mitarbeiter. Weitere 3h wurde nun teilweise weiterhin versucht zu viert die Spirale zu entfernen. Nachdem der Einsatz für den Tag abgebrochen wurde, wurde uns nahegelegt, unseren weiteren Schacht sowie den Kanal freizulegen (unterirdisch), bevor sie zwei Tage später wieder kämen. Das haben wir auch so gemacht. Von dort aus könnten sie ihre Spirale und die restliche vorhandene Verstopfung bergen. Im Grunde genommen hat der zweite Termin ca 1.5h gedauert für die Verstopfung und einmal schauen, ob Kanal in Ordnung ist. In Rechnung würden uns halt sämtliche Stunden aller vier Mitarbeiter (teilweise mit notdienstzuschlag weil sich der Einsatz am ersten Tag noch bis nach 16 Uhr zog ), An- und Abfahrten der Fahrzeuge, Absaugen des Kanals, Prüfen mit der Kamera, Spülen des Kanals. Auf der Rechnung steht sogar vermerkt, dass die Spirale sich verkantet hat und geborgen werden muss.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ich meine, es bringt nichts, hier den Film zu erzählen. Du wirst von den 3.000,- eine Summe X bezahlen müssen. Aber wie viel ist X? Das ist doch die Frage.

Ich würde zunächst--- 2 Mitarbeiter, 2 x2 Std. Arbeitsaufwand --- bezahlen. Dazu auch die Mehrwertsteuer bezahlen. Erstmal nur das.
Auch keinen Zuschlag für nach 16 Uhr.

Zitat (von Sastellm):
wurde im Absprache mit uns ein weiterer Wagen geordert
Ihr wurdet gefragt und habt ja gesagt? Oder wurde gesagt, wir brauchen einen anderen Wagen...?

Ich könnte zB nie sagen, welches Fahrzeug mit welcher Ausrüstung nötig wäre (selbst wenn ichs wüsste, würde ich das nicht sagen). Ich würde weggehen von dieser Sauerei, mich im Keller mit *meiner* Sauerei befassen und die Fachleute draußen ihr Ding machen lassen.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Was Anami sagen will: wir wissen nicht was ihr vereinbart habt. Das fängt schon mit dem Auftragsumfang an (Spiralreinigung oder Spülung).

Pauschale oder Abrechnung nach Stunden?
Zweiten Wagen geordert? Oder in Eigenregie des Reinigers vorbeigeschickt?
War die Spirale verkantet? Oder ist auch das nur eine Behauptung mit dem Zwweck der Gewinnmaximierung?

Bei all den Inponderabilien lässt sich die Sache nicht bewerten.

Berry

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#7
 Von 
Sastellm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Also uns wurde gesagt, dass sie ohne den zweiten Wagen nicht weiterkämen die verkantet Spirale zu bergen, da dieser anders ausgerüstet sei und ob wir damit einverstanden wären. Da wir natürlich wollten, dass die Arbeit schnell erledigt wird, haben wir eingewilligt.
Arbeitsauftrag lautete nur Beseitigung der Verstopfung. Auf welchem Wege, wurde im Vorfeld durch uns nicht geklärt. Auch bezüglich der Abrechnung (Aufwand/Pauschale) wurde im Vorfeld nichts geklärt. Nun sind wir schlauer... Hatten bisher noch nie das Vergnügen Handwerker rufen zu müssen.
Die Spirale des Unternehmens hatte sich tatsächlich verkantet.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Sastellm):
Die Spirale des Unternehmens hatte sich tatsächlich verkantet.

Ein defektes Werkzeug und die damit verbundenen Folgekosten fallen dem Auftragnehmer zur Last.

Wenn sich das aus der Rechnung nicht ableiten lässt, würde ich schauen was ein derartiger Einsatz bei anderen Unternehmen gekostet hätte, daraus einen Durchschnitt bilden, den überwiesen und die Rechnung im übrigen zurückweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Sastellm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Tag Herr van Sell, das ist ja schön mal eine für mich positive Aussage.

Zitat (von Harry van Sell):

Ein defektes Werkzeug und die damit verbundenen Folgekosten fallen dem Auftragnehmer zur Last.

Gibt es hierzu irgendeine Rechtsquelle? Also könnte es tatsächlich sein, dass die Rechnung für mich geringer ausfallen könnte/müsste? Ich will ja keine Rechnung pellen, aber auch nicht mehr bezahlen als ich muss
Ich würde dann direkt montag mit der Firma mal sprechen, anschließend das ganze schriftlich festhalten und sollte kein Einsehen vorhanden sein, das erste mal von meiner Rechtschutzversicherung Gebrauch machen.
Viele Grüße!

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sastellm):
Also könnte es tatsächlich sein, dass die Rechnung für mich geringer ausfallen könnte/müsste?
Ja. Wurde weiter oben schon geschrieben.
Zitat (von Sastellm):
Ich will ja keine Rechnung pellen, aber auch nicht mehr bezahlen als ich muss
Richtig. Wurde weiter oben schon geschrieben.
Zitat (von Sastellm):
Ich würde dann direkt montag mit der Firma mal sprechen,
Das würde ich nicht tun.
Zitat (von Sastellm):
anschließend das ganze schriftlich festhalten und sollte kein Einsehen vorhanden sein, das erste mal von meiner Rechtschutzversicherung Gebrauch machen.
Wie? schriftlich festhalten? Als Gesprächsprotokoll? mM Keine gute Idee.
Und was soll die RS-Versicherung tun? Ich sehe bisher nichts.

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#11
 Von 
Sastellm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso sollte ich vorab nicht mit der Firma sprechen und sie darauf aufmerksam machen? Mit schriftlich festhalten meine ich sowas wie "wie bereits telefonisch angekündigt, widerspreche ich Rechnung xy etc pp". Je nachdem was bei einem Gespräch raus käme.
Bin in sowas unerfahren, deswegen nehme ich gerne alle Tipps mit :)

Rechtschutz wäre halt dann zu nutzen, wenn ich mit Widerspruch etc nicht weiter käme und eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen würde.
Zumindest so in der Theorie.
Einen schönen restlichen Sonntag!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Sastellm):
Wieso sollte ich vorab nicht mit der Firma sprechen und sie darauf aufmerksam machen?
Dir liegt eine Rechnung vor. Dort steht drin, die Firma will 3000,-
Wenn man damit nicht einverstanden ist und offenbar erkennt, dass die Firma ihre eigenen Fehler auf den Kunden abwälzen will---dann diskutiert man doch nicht mit denen.
Oder bist du Unternehmensberater? ;)

Allgemein läuft es so:
Auftrag erteilt---Auftrag erledigt--- Rechnung erhalten--- Rechnung bezahlen. Ende. Alle zufrieden.

ICH würde jetzt überweisen und zwar die Summe für
2 Std und 2 Mitarbeiter + Mwst.
Die Summe kann man selbst ermitteln, weil ja die Positionen einzeln aufgeführt sind.
Die Firma wird sich dann später wieder melden. Schriftlich. Dann (je nachdem, was die schreiben), kann man sich das mit dem Widerspruch und weiteren Schritten überlegen.


Guck mal hier:
Das wird doch wohl nicht zur Geschäftsidee der Kanalreiniger?
https://www.123recht.de/forum/handwerksrecht-werkvertragsrecht/Fehler-erst-bei-3-Versuch-behoben-Rechnung-fuer-erste-2-Versuche-rechtens-Kanalreinigung-__f569276.html

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein defektes Werkzeug und die damit verbundenen Folgekosten fallen dem Auftragnehmer zur Last.


Das wäre dann aber Sastellm, oder ? Der "Auftragnehmer"

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Das wäre dann aber Sastellm, oder ? Der "Auftragnehmer"


Natürlich nicht, der war ja offensichtlich Auftraggeber.

Wenn es sich übrigens nicht um ein defektes Werkzeug handelt, sondern einfach "dumm gelaufen" und die Spirale nachweislich ein im üblichen Falle geeignetes Mittel ist (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann sind die Kosten vermutlich durchaus vom Auftraggeber zu zahlen.

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#15
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von philosoph32):
Das wäre dann aber Sastellm, oder ? Der "Auftragnehmer"
Natürlich nicht, der war ja offensichtlich Auftraggeber.


Stimmt, sorry, falsch gedacht....

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