Kosten Noteinsatz Rohrreinigung

12. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
Kosten Noteinsatz Rohrreinigung

Guten Tag
leider musste ich an einem Wochenende den Notdienst kommen lassen, da die Pumpe bereits Alarm gab und ich somit nicht bis zum Werktag warten konnte. Der Aufschlag war 100%, eben las ich das üblich eigentlich nur 50% wären. Was mich jedoch gewundert hat, war, dass die Länge zweimal berechnet wurde, der Weg war 10 Meter, erst wurde mit der dünnen dann mit der dicken Spirale gereinigt. Mir wurde gesagt, es würde per Meter abgerechnet werden. Ich verstehe jetzt bloss nicht, warum der Meter zweimal abgerechnet wurde. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich ja gleich die Reinigung mit der dicksten Spirale verlangt. Rechnung ist noch nicht bezahlt, liegt aber schon vor, habe aber noch einige Tage Zeit.
vielen Dank im Voraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Was der Handwerker von Ihnen verlangen kann, hängt von der zwischen Ihnen und dem Handwerker vereinbarten Vergütung ab. Bei Unklarheiten wäre die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch Auslegung zu ermitteln.

Bei der Auslegung ist meiner Meinung nach der Charakter eines Werkvertrages zu berücksichtigen. Beim Werkvertrag wird die Erbringung eines bestimmten Erfolgs geschuldet, hier also ein gereinigtes Abflussrohr, und nicht nur die Vornahme einer bestimmten Handlung. Von daher muss meiner Meinung nach die vereinbarte Meterpauschale dahingehend ausgelegt werden, dass die Pauschale nur für jeden Meter GEREINIGTES Rohr geschuldet wird, unabhängig davon welche Bürsten wie oft das Rohr gezogen worden sind.

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#2
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

So habe ich mir das auch gedacht, die aussage war: berechnung pro meter, also pro meter gereinigtem rohr, wie gesagt, wenn ich gewusst hätte, da er pro meter durchgezogene spirale abrechnet, hätte ich von anfang gesagt, er soll gleich die grosse nehmen, da die natürlich eine grössere reinigungswirkung hat. bezüglich des aufschlages war es auch sehr seltsam, ich fragte: am sonntag sinds ja 100%. er sagte nur ja. das legt bei mir nun den verdacht nahe, wenn ich 50% gesagt hätte, hätte er auch ja gesagt. ich werde mit dem handwerker nochmals in verbindung treten, denn ich sehe nicht so ganz ein, 20 meter zu bezahlen, obwohl nur 10 meter gereinigt wurden.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Zuerst die kleine und dann die grosse zu nehmen ist aber eigendlich normal.

Ich hab auch mal bei so nem Verein gearbeitet und die kleine Feder ist günstiger wie die grosse. Wenn es mit der kleinen nicht klappt wird im normalfall die grosse benutzt zumal es auch einfacher geht wenn man klein und dann gross nimmt.

Wie dem auch sei. Sei doch froh das er nur die Meter der Spirale berechnet hat. Wir haben damals bei Notdiensteinsätzen immer die länge der Feder berechnet + Anfahrt + Kamera + Notdienstzuschlag. So war man schnell auf 300-500 €.

Ich denke das is normal wenn einem an nem Sonntag die Sch***** bis zum Hals steht.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Bonner
Es ist das zu zahlen, was vertraglich vereinbart worden ist. Eine unklare Vereinbarung ist auszulegen. Für die Auslegung zu keinem Ergebnis, dann – und erst dann – gilt das Verkehrsübliche als vereinbart.

Erst an dieser Stelle, könnte daher eine Rolle spielen, was Sie damals bei Noteinsätzen verlangt haben. Aus ihrem Posting wird allerdings nicht klar, wie sie abgerechnet haben, insbesondere nicht, ob Sie mehrfach abgerechnet haben, wenn Sie z.B. verschiedene Spiralen eingesetzt haben oder wenn Sie dieselbe Spirale mehrmals eingesetzt haben.

Eine andere Abrechnung als nach gereinigten Metern halte ich für – vorsichtig ausgedrückt – fehleranfällig, da der Auftraggeber praktisch keine Möglichkeit zur Prüfung hat, wie viele Meter Spirale tatsächlich eingesetzt worden sind und ob der Einsatz verschiedener Spiralen notwendig war. Sollten manche Abflussreinigungsunternehmen tatsächlich der Auffassung sein, sie könnten ihren Vergütungsanspruch durch dreimaliges Hin- und Herbewegen einer Spirale Verdreifachen, dann wundert mich der schlechte Ruf dieser Branche allerdings nicht.
Das gilt übrigens auch für die Ansicht, 500,- € seien für einen Notdienst angemessen.

Weitere Links:
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ123186864001025/link338782A.html#rohr (am Ende)

http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=1767

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
boonjay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

ich habe da auch ein RIESENPROBLEM...in de mFall etwas über 1000€ !!!

Am Freitag abend war der Rohrreinigungsservice da weil es zu einer Verstopfung gekommen war. Angeblich wegen FEUCHTTÜCHERN im Abflussrohr. Diese haben wir zwar benutzt, aber in normaler Menge (2 Personenhaushalt)

Ich bin Mieter und wohne im Hinterhaus mit einer Auffahrt von ca. 100 Metern.
Das Rohr war zwischen dem 2+3 Kanal verstopft (ca. 40meter)

es wurde der weg zwischen kanal 2+3 gereinigt (40meter) und dann meinte der reiniger das das rohr zur strasse hin ZUR SICHERHEIT nochmal mitgespült werden müsste (28Meter).

Das ganze hat dann inkl. Notdienstzuschlag (50%) 1085€ gekostet. (noch nicht bezahlt).

Nun meine Frage: Wer kommt für die kosten auf? Sind die 28meter zum strassenkanal gerechtfertigt? ist der preis zu hoch?

Ich bedanke mich im Voraus für jegliche Hilfe...

Sascha G.

21x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Ich bin Mieter


WIESO beauftragen sie da selbst nen Rohrreinigungsservice und melden das nicht dem Vermieter?

*koppklatsch*

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
boonjay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 26x hilfreich)

die Rohrreinigungsfirma wurde von mir in Absprache mit meinem Vermieter bestellt.

Ich bin Mieter eines kleinen Hauses und mein Vermieter, mit dem ich ein gutes Verhältnis habe, wohnt direkt nebenan. Er war auch während der Arbeiten dabei.

Ich will mich ja auch nicht mit irgendwem streiten; nicht falsch verstehen. Ich möchte nur wissen ob die Reinigung der 28m und der Preis gerechtfertigt sind.

Ich werde den Schaden meiner Privaten Haftpflichtversicherung melden, gehe aber davon aus, das diese den Schaden ablehnt.

Gruss Sascha G.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Firedancer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie ist es den jetzt letztendlich ausgegangen?
Gruß

8x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anton7754
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Beim Notruf verlangen Firmen Notdienstzuschläge. Ob Sie das zahlen oder nicht, das ist ganz andere Geschichte! Bestellen Sie bitte nur die Firmen die Festpreise anbieten, ohne extra Kosten vor Ort. Ein Beispiel wo mir direkt die Festpreise genannt haben hier: [SPAM GELÖSCHT] vor Ort die Preise haben sich nicht geändert!

-- Editiert von Moderator am 22.07.2016 16:45

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Warum grabt Ihr Spammer eigentlich immer diese Leichen aus?



:spam:

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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