Kosten für nicht erfolgte Reparatur übernehmen?

9. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
stepaju
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für nicht erfolgte Reparatur übernehmen?

Wenn ich einer Fachwerkstatt einen Reparaturauftrag erteile, den 5. Gang des Getriebes meines Fahrzeugs zu erneuern, und die Reparatur erfolglos bleibt, d.h. die Werkstatt mir mitteilt, dass der Gang erneuert wurde aber dies nicht den Schaden behoben hat, sondern das komplette Getriebe erneuert werden muss, müsste ich dann die Kosten für die Arbeitszeit der Montage des Ganges und dessen Demontage tragen, denn die beauftragte Leistung würde doch in dem Fall nicht erbracht ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Wenn ich einer Fachwerkstatt einen Reparaturauftrag erteile, den 5. Gang des Getriebes meines Fahrzeugs zu erneuern
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du hast gesagt 5 gang machen, sie haben ihre leistung erbracht, also gibts geld. was das ergebniss ist ist egal solange sie die ihnen erteilte arbeit gemacht haben.

anders wirds aussehen wenn die ihnen gesagt haben der 5te gang muss gemacht werden damit alles okay ist.

bin aber kein fachmann

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Sehe ich genauso wie pOtH. Du hast den Auftrag erteilt, den 5. Gang zu erneuern, aber nicht, das Getriebe instand zu setzen.

Hättest du bei der Auftragserteilung gesagt, der 5. Gang funktioniert nicht, bitte behebt das, dann hättest du Anspruch auf einen funktionierenden 5. Gang. Da du aber nur das Erneuern des 5. Ganges in Auftrag gegeben hast, hast du auch nur DARAUF Anspruch.

btw, wie kamst du den zu dem Schluss, dass es mit dem Erneuern des 5. Ganges getan sein muss?

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"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

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