Kostenlimit überschritten - Muss ich die Differenz zahlen?

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kostenlimit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenlimit überschritten - Muss ich die Differenz zahlen?

Guten Tag,

Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum erwischt.

Mein Fall ist folgender:
Ich habe mein Auto zur Inspektion und zur Untersuchung einiger Probleme in die Werkstatt gebracht.
Das Kostenlimit wurde auf 280€ schriftlich festgelegt.

Ich bekam dann einen Anruf, dass die Inspektion durchgeführt wurde, die Reparatur der anderen Probleme aber das Kostenlimit um ein Vielfaches überschreiten würden. Daher lehnte ich die weiteren Reparaturen ab.
Bin Abholen des Fahrzeugs gab es dann plötzlich eine Rechnung über ca. 460€.
Nachdem ich mich weigerte den Betrag zu zahlen, wollten sie mir eine neue Rechnung per Post schicken. Diese kam jetzt an und es sind immer noch ca. 300€ in Rechnung gestellt.

Ich weiß, dass es sehr kleinlich ist, aber ich habe das Geld einfach nicht. 280€ ist eigentlich schon über meinem Budget. Muss ich jetzt trotzdem mehr zahlen? Die Werkstatt droht mit Anwalt, wenn ich nicht zahle. Ich kann aber gerade auch gar nicht zahlen.

Es handelt sich nicht um einen Kostenvorschlag, sondern um ein festes Kostenlimit. Es wurden nur die vorher besprochenen und festgehaltenen Arbeiten durchgeführt.

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung von Ihnen freuen.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119523 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Kostenlimit):
Das Kostenlimit wurde auf 280€ schriftlich festgelegt.

Mit welchem Wortlaut?



Zitat (von Kostenlimit):
Die Werkstatt droht mit Anwalt, wenn ich nicht zahle.

Nun, zumindest die 280 EUR sind zu zahlen - und zwar pünktlich bis zur Fälligkeit.



Eine Kostenünerschreitung von bis zu 20% werden von den Gerichten durchaus toleriert.





-- Editiert von Harry van Sell am 23.07.2018 19:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kostenlimit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Auftrag unterschrieben. Dort gab es das Feld "Kostenlimit" und dort wurde 280€ eingetragen.

Ich habe denen gesagt, dass ich die 280€ gerne bezahle. Da will ich mich auch gar nicht weigern. Dann wollen sie aber den Anwalt einschalten.
Eine Fälligkeit ist auf der Rechnung nicht angegeben. Da wird vermutlich eine gesetzliche Regelung greifen?
Ich habe jetzt ehrlich Sorge, überhaupt irgendwas zu überweisen.

Wenn 20% toleriert werden, muss ich wohl irgendwo das Geld finden. Dann scheint mir nichts anderes übrig zu bleiben. Ein Gerichtsverfahren könnte ich mir sowieso nicht leisten.

Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119523 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Kostenlimit):
Da wird vermutlich eine gesetzliche Regelung greifen?

Ja, die lautet "sofort".



Zitat (von Kostenlimit):
Ich habe jetzt ehrlich Sorge, überhaupt irgendwas zu überweisen.

Die 280 EUR sind ja unstrittig.

Bleiben noch ca. 20 EUR, die sollte man ja zeitnah auftreiben können.
Wie sieht es da aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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