Hallo,
stellt Euch einen nicht vollzogenen Werkvertrag vor, bei dem aber schon Teile zur Herstellung des Werkes beim Besteller deponiert wurden.
Kann der Besteller eine Frist zur Abholung der Teile setzen mit der Ankündigung diese kostenpflichtig zu entsorgen, falls dem nicht nachgekommen wird?
(was steht eigentlich für eine rechtliche Kontruktion hinter so einer "Verwahrung"?)
Kostenpflichtige Entsorgung bei Nichtabholung?
20. Oktober 2004
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Frage vom 20. Oktober 2004 | 18:15
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Kostenpflichtige Entsorgung bei Nichtabholung?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2004 | 13:49
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
auf deutsch, Du hast ne Badewanne im Flur stehen und weiter tut sich nix ???
;o)
Sorry, aber vielleicht erzählst Du einfach mal die ganze Geschichte damit es etwas konkreter wird ?
P.
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