Hallo,
ich habe ein Handy zur Reparatur geschickt. Daraufhin bekam ich ein Angebot zur Erstellung eines Kostenvoranschlags. Bitte erstellen Sie einen Kostenvoranschlag."Bei Erstellung eines KVAs inkl. Schadensdokumentation wird eine Pauschale von 25 € erhoben, die mit der bestätigter Reparatur verrechnet wird." - das kreuzte ich auf dem Dokument an. Nun habe ich ein Angebot zur Reparatur bekommen. Da angeblich sämtliche Teile wie LCD und Mainboard ausgetauscht werden müssen, liegen die Kosten für eine Reparatur bei 250 Euro. Der Neupreis des Handys lag aber bei 200 Euro als ich es gekauft habe. Natürlich habe ich den Kostenvoranschlag abgelehnt, soll jetzt aber die 25 Euro + Versand für solch ein unsinniges Angebot bezahlen. Erst wenn die Zahlung bei denen eingegangen ist, schicken sie mir das Gerät zurück. Was kann man da machen?
Kostenvoranschlag - Handyreparatur
14. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juli 2017 | 10:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag - Handyreparatur
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Juli 2017 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1102 Beiträge, 305x hilfreich)
ZitatWas kann man da machen? :
Die Rechnung bezahlen, natürlich.
Was sonst wollen Sie denn machen? Sie haben das Unternehmen doch beauftragt, Ihnen gegen Zahlung von EUR 25,- einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Die sind wohl nur schwerlich dafür verantwortlich, dass die Reperatur teurer ist, als ein neues Handy. Das ist ja heutzutage nicht ungewöhnlich.
#2
Antwort vom 14. Juli 2017 | 12:26
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Das ist kein unsinniges Angebot, das ist ein Kostenvoranschlag. Diesen hast du beauftragt und daher auch zu bezahlen. Es spielt überhaupt keine Rolle ob du das Gerät reparieren lässt oder nicht. Du hast einen Auftrag abgegeben, die Leistung wurde erbracht und nun ist es an dir diese Leistung auch zu bezahlen.ZitatNatürlich habe ich den Kostenvoranschlag abgelehnt, soll jetzt aber die 25 Euro + Versand für solch ein unsinniges Angebot bezahlen. :
Und jetzt?
Schon
266.917
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten