Kostenvoranschlag unterschrieben = Arbeitsauftrag?

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Martinfrost2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)
Kostenvoranschlag unterschrieben = Arbeitsauftrag?

Hallo, wollte letzten Sommer von einem Dachdeckerunternehmen Dach und Dämmarbeiten durchführen lassen. Dabei sollten die Arbeiten bis spätestens September 2008 abgeschlossen sein. Der Dachdecker meldete sich allerdings erst wieder im November, und wollte mir einen Termin vordiktieren, den ich nicht annehmen konnte, da ich zu der Zeit keinen Urlaub nehmen konnte. Er hatte sogar schon bei der Stadt die Parkplätze reserviert, ohne eine vorherige Terminabsprache
mit mir. Ich konnte ihn auf das Frühjahr 2009 vertrösten. Anfang dieser Woche rief er wieder an, und wollte wissen, wann er die Dacharbeiten durchführen solle. Darauf sagte ich, das ich wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage (evtl. Kurzarbeit) ersteinmal von dem Umbau absehen möchte. Er sagte, das er bereits Dachziegel und anderes Material besorgt hätte und mir das in Rechnung stellen müsse.
Habe gestern eine Rechnung über eine vierstellige Summe erhalten mit dem Hinweis ich solle das Material innerhalb 30 Tagen abholen/lassen.
Das Problem:
Ich habe damals den Fehler gemacht und den Kostenvoranschlag unterschrieben.Schön NAIV. Dachte mir nichts dabei, da ich die Dacharbeiten ja wärend meines Jahresurlaubs (bis September 08 wie vereinbart) durchführen lassen wollte.
Was ich nicht wusste. Über meine Unterschrift hat der Dachdecker den Zusatz Auftrag erteilt/Datum geschrieben. (Kopie lag der Rechnung bei).
Kann ich natürlich nicht beweisen. Habe auch nie eine Durchschrift oder eine Auftragsbestätigung erhalten. Den von mir unterschriebenen Kostenvoranschlag sieht der Dachdecker jetzt als Druckmittel gegen mich. Ist das Rechtens.

Habe mit einen Mitarbeiter nach dem Erhalt der Rechnung gesprochen. Er war recht abweisend, und meinte zu einem Vorschlag von Mir sich gütlich zu einigen, und die arbeiten doch noch durchführen zu lassen nur: Er glaube nicht, das sein Chef unter diesen Unständen die Arbeiten durchführen werde...

Wie soll ich mich weiter verhalten. Fühle mich von dem Unternehmen regelrecht überrollt.

Allerdings, wenn das Unternehmen einerseits auf einen angeblich gültigen Vertrag pocht und mir wegen Nichterfüllung die angeblich bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellt, und anderseits die von mir gewollte Durchführung des Auftrages ablehnt, finde ich das fast schon witzig.

Ist ein unterschriebender Kostenvoranschlage eine Arbeitsauftag?
Wieso bekomme ich dann weder einen Durchschlag noch eine Auftragsbestätigung? Also ICH habe jedenfalls nichts schriftliches. Ausser MEINEN Kostenvoranschlag, der natürlich nicht unterschrieben ist.

Denke das Dechdecker Unternehmen will mich mürbe machen, damit ich zu denen gekrochen komme und um die Erfüllung des Auftrages gegen eine Zusatzzahlung bettel.

Tips sind gefragt.

PS: werde wohl auch einen Anwalt aufsuchen müssen, oder kann ich es mir wegen der Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag sparen?



-- Editiert am 06.03.2009 21:32

-- Editiert am 06.03.2009 21:35

-- Editiert am 06.03.2009 21:38

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Also ICH habe jedenfalls nichts schriftliches. Ausser MEINEN Kostenvoranschlag, der natürlich nicht unterschrieben ist.


Von WEM ist der nicht unterschrieben?

Das hört sich jetzt im ersten Moment alles so an wie Urkundenfälschung:

quote:
Über meine Unterschrift hat der Dachdecker den Zusatz Auftrag erteilt/Datum geschrieben. (Kopie lag der Rechnung bei).


Generell ist ein Kostenvoranschlag noch kein Auftrag..allerdings fällt es mir schwer bei den ganzen genannten Papieren hier durchzublicken. ;)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martinfrost2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
am 06.07.08 habe ich mich mit dem Dachdecker zusammengesetzt.
Er hatte eine Kopie des Kostenvoranschlages dabei. Ich hatte meinen Kostenvoranschlag dabei der mir vorher zugeschickt wurde. Wir besprachen die einzelnen Positionen. Ich gab mein OK. Die arbeiten können zu den im Kostenvoranschlag genannten Bedingungen durchgeführt werden (ca. 8500€). Daraufhin schob er mir den Kostenvoranschlag, den er mitgebracht hat zu und bat um eine Unterschrift. Das tat ich. Dann nahm er in wieder an sich und schrieb über meiner Unterschrift "06.07.08 / Auftrag erteilt". Das wars.
Wie gesagt. Das war ein Kostenvoranschlag. Der gleiche den ich auch hatte,
Den Kostenvoranschlag den ich unterschrieben habe nahm er wieder an sich. Meinen Kostenvoranschlag, der nicht unterschrieben wurde behielt ich . Damals kam es mir zwar komisch vor, da es ja kein offizieller Arbeitsauftrag war, aber ich ging davon aus, das wir den offiziellen Auftrag unterzeichnen, wenn ein verbindlicher Termin feststeht. Danach meldete sich der gute Mann 4 Monate nicht mehr... Im Nov. hatte ich keine Zeit mehr und meinte wir konnen ja im Frühjahr noch mal darüber sprechen.
Jetzt im Frühjahr will ich wegen der beantragen Kurzarbeit bei uns nicht mehr.
Jetzt stellt er mir die Dachziegel, und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insg. ca. 1700€ in Rechnung. Als Beweis, das ich Ihm einen Auftrag erteilt habe hat er an die Rechnung eine Kopie der Kostenvoranschlags- Seite geheftet, die ich damals unterschrieben hatte.
So ist die Sachlage

-- Editiert am 07.03.2009 05:19

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Daraufhin schob er mir den Kostenvoranschlag, den er mitgebracht hat zu und bat um eine Unterschrift. Das tat ich. Dann nahm er in wieder an sich und schrieb über meiner Unterschrift "06.07.08 / Auftrag erteilt". Das wars.


Merkwürdige Story....

Wieso wolle er denn eine Unterschrift :???: und wieso hast du ihm sie gegeben?

Wie dem auch sei..Du hast ja (scheinbar) nichts beauftragt und kannst das auch nachweisen mit deinem Exemplar des Kostenvoranschlags (ohne Unterschrift).

Ansonsten gibt es ja da scheinbar kein weiteres Auftragsschreiben.





2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na die Reihenfolge wäre andersrum richtig gewesen: Er schreibt "Auftrag erteilt" und Sie unterschreiben dann. Damit wäre ein Auftrag erteilt gewesen. Da es jedoch erkennbar war das es bei der Unterschrift um eine Auftragerteilung reicht das für einen Auftrag aus. Selbst mündlich kann man einen Auftrag erteilen.

Irgendwelche Kopien, Bestätigungen oder lustige andere Zettel sind bei einem Auftrag weder nötig noch interessant.

"Ich will das nicht" "schreiben Sie rein das ich Kopien will" "Da wird nichts dazugeschrieben"

Wäre die Worte meiner Wahl gewesen.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es gibt keine Formformschriften wie ein Werkvertrag erteilt wird („offizieller Arbeitsauftrag“). Bei dem geschilderten Sachverhalt bin ich der Auffassung, dass ein Werkvertrag geschlossen worden ist. Eine Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag kann ausreichen, wenn ihr ein entsprechender Erklärwert zukommt.

quote:
Ich gab mein OK. Die arbeiten können zu den im Kostenvoranschlag genannten Bedingungen durchgeführt werden (ca. 8500€). Daraufhin schob er mir den Kostenvoranschlag, den er mitgebracht hat zu und bat um eine Unterschrift. Das tat ich. Dann nahm er in wieder an sich und schrieb über meiner Unterschrift "06.07.08 / Auftrag erteilt".


Welcher Erklärwert soll hier der Unterschrift des Fragestellers zukommen, wenn nicht eine Auftragserteilung? Wieso hat der Fragesteller nicht eingegriffen, als der Handwerker „Auftrag erteilt“ vermerkt hat?

Es ist doch so, dass der Fragesteller zum Zeitpunkt, als er den Voranschlag in vorgenannter Weise unterschrieben hat, mit dem im Voranschlag enthaltenen Angebot einverstanden war („Ich gab mein OK“ – allein diese mündliche Zusage hätte ausgereicht). Problematisch ist es erst später geworden:

quote:
Ich konnte ihn auf das Frühjahr 2009 vertrösten. Anfang dieser Woche rief er wieder an, und wollte wissen, wann er die Dacharbeiten durchführen solle. Darauf sagte ich, dass ich wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage (evtl. Kurzarbeit) erst einmal von dem Umbau absehen möchte.


Auch an dieser Sachverhaltsschilderung erkennt man doch, dass der Fragesteller in 2008 den Auftrag noch wollte, warum sonst hätte er den Dachdecker auf Frühjahr 2009 vertröstet. Wenn ein Irrtum über die Auftragserteilung vorgelegen hätte, dann hätte der Fragesteller an dieser Stelle doch sagen müssen, er habe gar keinen Auftrag erteilt. Hier geht es offenbar nur darum, möglichst ohne Schaden aus dem Vertrag herauszukommen. Ich sehe da aber auf den ersten Blick keine Möglichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Der TE hätte aus dem Vertrag herauskommen können, wenn er sich im November 2008 darauf berufen hätte, dass die Arbeiten bis Sept. 08 hätten fertiggestellt werden sollen. Damit wäre der AN im Verzug gewesen. Aber so....

Am 06.07.08 hätte im Gespräch mit dem Dachdecker ja auch noch reagiert werden können, als dieser NACH Leisten der Unterschrift noch etwas verändert hat. Spätestens da war doch klar, dass der Handwerker dies nun als Beauftragung betrachtet hat.

Also, ich denke, da kommt man nicht heraus, das Material ist fällig, allerdings muss der Handwerker die Arbeiten auch erledigen, denn einen Grund zur Verweigerung sehe ich in dem Mißverständnis darüber, ob ein Auftrag bereits erteilt wurde oder nicht, ganz bestimmt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Martinfrost2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
habe mich nochmal mit dem Dachdecker zusammen gesetzt.
Wir haben uns auf die Ausführung der Dacharbeiten geeinigt.
Denke das ist für beide Seiten die richtige Entscheidung gewesen.
Da ist einiges (auch von Mir) dumm gelaufen.

Also danke für eure Antworten.

3x Hilfreiche Antwort

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