Kühlschrank Reparatur - Bosch Techniker - nicht erfolgreich

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
corzde
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
Kühlschrank Reparatur - Bosch Techniker - nicht erfolgreich

Hallo,

Person M hat eine Bosch Kühl-Gefrierkombination. Das Gerät ist schon 2 Jahre und 5 Monate alt. Eine Garantieverlängerung gibt es nicht. Dahingehend wurde der Bosch Kundendienst angerufen und ein Bosch Techniker wurde beauftragt den defekt zu überprüfen.

Felerbeschreibung seitens Person M - Gerät kühlt nicht, Kompressor/Verdichter "heiß".
Der Techniker kam dann vorbei und überprüfte das Gerät. Auch dieser erkannte das der Kompressor/VErdichter heiß ist. Laut Techniker müsse der Kältekreislauf repariert werden.

Person M hab daraufhin den Auftrag das Gerät zu reparieren, da ein funktionierendes Gerät versprochen worden ist.

Diagnose: Gerät kühlt nicht, Gerät ist unterfüllt. Gerät ausgebaut, Fehlerdiagnose erstellt, defekten Trockner ausgebaut, Undichtigkeit beseitigt, Trockner erneuert. Kältekreislauf evakuiert, neu gefüllt und auf Dichtheit geprüft. Gerät eingebaut und Funktion überprüft.

Laut Techniker würde das Gerät nach 12 bis 24 Stunden wieder funktionieren.

Nach dieser "Wartezeit" hat Person M noch mal die Temperaturen überprüft und das Gerät kühlt weiterhin nicht.

Welche Möglichkeiten hat Person M nun?

Kann M eine kostenlose Anfahrt verlangen und kostenlos eine erneute Überprüfung verlangen?
Kann M eine kostenlose Reparatur verlangen, so lange bis das Gerät funktioniert?

Kann M notfalls das Geld für die erfolglose Reparatur zurück verlangen sollte die Fima Bosch für eine "weitere Reparatur" Geld verlangen?

Hintergrund: Hätte M gewusst, dass die Reparatur nicht den gewünschen Erfolg bringt, hätte er lieber ein neues Gerät gekauft, da die zweite mögliche Reparatur die Gesamtkosten für ein neues Gerät wären...



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von jonny.pl):
Person M hab daraufhin den Auftrag das Gerät zu reparieren, da ein funktionierendes Gerät versprochen worden ist.

Wie genau könnte man beides (Umfang der Auftragserteilung und Versprechen des Auftragnehmers) beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
corzde
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jonny.pl):
Person M hab daraufhin den Auftrag das Gerät zu reparieren, da ein funktionierendes Gerät versprochen worden ist.

Wie genau könnte man beides (Umfang der Auftragserteilung und Versprechen des Auftragnehmers) beweisen.


Techniker war vor Ort, Person M und seine Frau waren vor Ort und auch die Schwiegermutter war vor Ort. Diese könnten diese Aussage bestätigen.

Die Aussage des Technikers war, der Verdichter sitzt nicht fest, der wird es nicht sein. Es wird eine Undichtigkeit im Kältekreislauf sein.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von jonny.pl):
Die Aussage des Technikers war, der Verdichter sitzt nicht fest, der wird es nicht sein. Es wird eine Undichtigkeit im Kältekreislauf sein.
Der Techniker hat nach Besichtigung vor Ort eine Fehlerursache vermutet und versucht, diese zu beheben.

Scheinbar ist es ihm nicht gelungen, sodass er im Rahmen des angenommenen Werkauftrages nachbessern muss.
Für die erneute Ausbesserung des Kühlkreislaufes dürften, wenn nicht noch etwas anderes nicht hier geschildertes hineinspielt, keine neuen Kosten auf Dich zukommen.
Bei einem Werkauftrag wird der Erfolg geschuldet.

Aber: stellt sich jetzt heraus, dass es nicht wie eingangs vermutet ein Fehler im Kühlkreislauf war und es muss weiter gesucht werden, ggf. sogar ein Teil ersetzt werden, ist dies dem ursprünglichen Auftrag zuzuordnen und die insoweit nötigen weiteren Arbeiten können berechnet werden.
Diese hättest Du ja auch zahlen müssen, wenn er schon beim ersten Mal weitergemacht hätte.

Zitat (von jonny.pl):
Kann M eine kostenlose Anfahrt verlangen und kostenlos eine erneute Überprüfung verlangen?
ja

Zitat (von jonny.pl):
Kann M eine kostenlose Reparatur verlangen, so lange bis das Gerät funktioniert?
nein

Zitat (von jonny.pl):
Kann M notfalls das Geld für die erfolglose Reparatur zurück verlangen sollte die Fima Bosch für eine "weitere Reparatur" Geld verlangen?

Ja, wenn der erste Versuch weitab aller Erfahrungswerte liegt. Das ist hier aber nicht wirklich erkennbar. Ein Leck im Kühlsystem gehört neben dem Ausfall des Kompressors (oder wie das Ding bei modernen Geräten jetzt auch benannt wird) zu den häufigsten Ursachen.
Nein, wenn es sich um einen begründeten Anfangsverdacht handelte (scheint hier der Fall zu sein) und erst recht nicht, wenn dazu noch ein weiterer Fehler kommt.

Zitat (von jonny.pl):
Hintergrund: Hätte M gewusst, dass die Reparatur nicht den gewünschen Erfolg bringt, hätte er lieber ein neues Gerät gekauft, da die zweite mögliche Reparatur die Gesamtkosten für ein neues Gerät wären..
Nicht der gewünschte Erfolg ist sicherlich zu kurz gesprungen, denn alles lässt sich reparieren.
Die Frage ist halt oft, ob sich die Investition lohnt.

Diese Frage hättest Du Dir aber vor Erteilung des Auftrages stellen sollen und insoweit auch eindeutige vertragliche Absprachen treffen sollen. Jetzt wird es dazu vermutlich zu spät sein.

Und bevor jetzt ein weiterer Einwand kommt: nicht immer lässt sich ein Fehler auf den ersten Blick erkennen, erst recht nicht bei mehreren Fehlern.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von jonny.pl):
Die Aussage des Technikers war, der Verdichter sitzt nicht fest, der wird es nicht sein. Es wird eine Undichtigkeit im Kältekreislauf sein.

Das ist ja nun alles andere als die hier
Zitat (von jonny.pl):
da ein funktionierendes Gerät versprochen worden ist.

behauptete Zusicherung.


Das könnte etwas problematisch werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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