Kühlschrankreparatur mangelhaft

20. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
lschlierkamp
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Kühlschrankreparatur mangelhaft

Hallo,
folgendes Problem: unsere Panasonic Kühl-Gefrierkombination ist nach 3 1/2 Jahren kaputtgegangen (kühlte nicht mehr) und ging am 28.01. in Reparatur.
Diese sollte lt. Kundendienst in einer Woche erledigt sein. Leider waren wir in Not und gaben den Reparaturauftrag... wollten das Gerät doch so schnell wie möglich wiederhaben.

Natürlich klappte das nicht und wir mussten einige Male nachfragen und wurden immer wieder vertröstet. Angeblich befände sich das Gerät noch im Probelauf...
Dann am 16.02. endlich sollte das Gerät geliefert werden, es kam aber leider mit einem defekten Kabel an, so dass die Monteure diesen wieder mitnehmen mussten, um das Kabel zu tauschen.
Wir setzten - schon sehr verärgert - erneut eine Frist bis zum 19.02.21.
Das Gerät kam auch und es wurde sofort in bar abkassiert. Lt. Rechnung wurde ein Leistungsmodul WAT inkl. Kabelsatz , ein Temperaturfühler-Set und eine defekte Ablage ausgetauscht... das ganze kostete uns mit An- und Abfahrt 500,- €.
Nach ein paar Stunden Ruhezeit das Gerät in Betrieb genommen ... und es kühlt wieder nicht! Temperatur wieder zwischen 12 und 15 Grad... wir sind stocksauer.
3 Wochen ohne Kühlschrank, ohne ein Leihgerät bekommen zu haben, etliche Lebensmittel entsorgen müssen (Lagerung auf dem Balkon bei tiefem Frost und nun Plusgraden...), 500 € bezahlt und ein kaputtes Gerät zurückbekommen???
Sofort wieder angerufen, natürlich tut sich übers Wochenende wieder nichts. Montag soll das Gerät wieder abgeholt werden und dann heißt es wieder wochenlang warten??

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Kann jemand Tipps geben, müssen wir das Gerät nochmal weggeben oder können wir unser Geld zurückverlangen? Ist zwar jetzt ein Garantiefall, aber wir trauen der Firma nicht mehr über den Weg und sind wohl auf eine Abzockerfirma hereingefallen...:-((

Danke vorab für Ratschläge.

L. Schlierkamp

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von lschlierkamp):
Ist zwar jetzt ein Garantiefall,

Garantie? Von wem kommt die denn?


Was genau war denn der Auftrag und wie könnte man den beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lschlierkamp
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
Gerät befindet sich noch (oder wieder) in Reparatur. Nunmehr seit 4 Wochen. Immerhin gab es inzwischen ein Leihgerät seitens der Firma.

Der Auftrag war allgemein, Gerät kühlte nicht mehr. Genaue Diagnose konnte damals nicht gestellt werden, aber proforma schon mal 480 - 500€ als Kostenvoranschlag veranschlagt.
Bei Wiedergabe des Gerätes am 19.02. hieß es, es gäbe 12 Monate Garantie auf die (angeblich) ausgetauschten Teile (Gerät funktionierte aber - wie bereits erwähnt - immer noch nicht).

Wir setzten der Firma nun noch einmal eine Frist bis zum 01.03.21 - also eine Woche und drohten mit einem Anwalt.
Wie sollen wir uns weiter verhalten, sollte sich der Kundendienst bis zum festgesetzten Termin nicht melden? Immerhin war die Reparatur ja bereits bezahlt.
Sind ratlos und wissen nicht weiter....

Gruß
L. Schlierkamp

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von lschlierkamp):
also eine Woche

Diese Frist dürfte zu kurz sein, 14 Tage gelte in der Regel als angemessen.



Zitat (von lschlierkamp):
Wie sollen wir uns weiter verhalten, sollte sich der Kundendienst bis zum festgesetzten Termin nicht melden?

Die Drohung umsetzen - sonst ist man nicht mehr wirklich glaubwürdig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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