Kürzung bei Elektriker-Rechnung zulässig?

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
statusquo1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kürzung bei Elektriker-Rechnung zulässig?

Guten Tag zusammen,

also nehmen wir mal an ein Kunde ist mit der Leistung eines Elektrikers unzufrieden. Daher hält er den in der Rechnung geforderten Betrag für überzogen und will ihn nicht voll zahlen.

Der Elektriker hat einen Hilfsarbeiter allein zu dem Kunden geschickt. Der Hilfsarbeiter hat zu langsam gearbeitet und hat mehrere Fehler gemacht, die Zeit gekostet haben. Er hat daher 7 Stunden gebraucht, obwohl er die Arbeit in 4 Stunden hätte schaffen können. Die Arbeiten waren das Anbringen von Lampen und das Verlegen von EDV-Kabeln. Darf ein Hilfsarbeiter überhaupt solche Arbeiten alleine ausführen? Darf das nicht nur ein Geselle machen?

Also der Elektriker berechnet für einen Gesellen einen Stundenlohn von 43,90€ und für den Hilfsarbeiter 34,90€. Sind 34,90€ angemessen und zulässig? Das ist zwar weniger als für einen Gesellen aber auch nicht viel weniger.

Hat der Kunde das Recht, die Rechnung zu kürzen oder muß er sie in voller Höhe bezahlen? Wenn er sie kürzen darf, um wieviel wäre das?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Danke schon mal.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von statusquo1):
Er hat daher 7 Stunden gebraucht, obwohl er die Arbeit in 4 Stunden hätte schaffen können

Wie genau beweisbar? Festgestellt durch wen mit welcher Qualifikation genau?



Zitat (von statusquo1):
Darf ein Hilfsarbeiter überhaupt solche Arbeiten alleine ausführen?

Das darf er durchaus, aber müsste aber dann noch durch eine quailfizierte Person abgenommen werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von statusquo1):
Der Hilfsarbeiter hat zu langsam gearbeitet und hat mehrere Fehler gemacht, die Zeit gekostet haben. Er hat daher 7 Stunden gebraucht, obwohl er die Arbeit in 4 Stunden hätte schaffen können.


Können Sie wie beweisen? Sind Sie vom Fach?

Zitat (von statusquo1):
Die Arbeiten waren das Anbringen von Lampen und das Verlegen von EDV-Kabeln. Darf ein Hilfsarbeiter überhaupt solche Arbeiten alleine ausführen? Darf das nicht nur ein Geselle machen?


Das reine Anbringen von Leuchten darf sogar ein Elektriker-Azubi im 1. Lehrjahr. Woher wissen Sie, dass der Hilfsarbeiter keine elektrotechnische Ausbildung hat?
Bzgl. EDV-Kabel: Ich gehe von Datenkabeln aus, die darf jeder verlegen.

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#3
 Von 
statusquo1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von statusquo1):
Er hat daher 7 Stunden gebraucht, obwohl er die Arbeit in 4 Stunden hätte schaffen können

Wie genau beweisbar? Festgestellt durch wen mit welcher Qualifikation genau?



Zitat (von statusquo1):
Darf ein Hilfsarbeiter überhaupt solche Arbeiten alleine ausführen?

Das darf er durchaus, aber müsste aber dann noch durch eine quailfizierte Person abgenommen werden.


Also die Arbeit des Hilfsarbeiters wurde vom Auftraggeber und einer weiteren anwesenden Person gesehen. Diese beiden Personen haben also gesehen, daß der Hilfsarbeiter langsam war und Fehler gemacht, die unnötig Zeit gekostet haben. Und die Langsamkeit und die Fehler waren so offenkundig, daß man keine besondere Qualifikation braucht, um diese erkennen und bezeugen zu können. Die beiden Personen haben natürlich nicht ständig zugesehen und sind auch beide nicht Elektriker von Beruf aber sie haben genügend mitbekommen, um das beurteilen zu können.

Also kann der Auftraggeber die Rechnung kürzen? Wenn ja, um welchen Betrag?

Noch etwas: Macht es vielleicht Sinn, sich bei der Handwerker-Innung zu beschweren?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von statusquo1):
Also kann der Auftraggeber die Rechnung kürzen?

Kann man. Können man man nämlich vieles - ob es sinnvoll oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.



Zitat (von statusquo1):
Wenn ja, um welchen Betrag?

Um einen Betrag der einem angemessen erscheint. Wenn man der Meinung ist, das man höchtens 4 Stunden gebraucht hätte, dann ist das ja recht einfach zu ermitteln.



Im Falle des Falles wird dann ein Gericht entscheiden, ob die Beurteilung zweier Laien bezüglich der Langsamkeit und Fehlerhäufigkeit tatsächlich so gut war wie diese glauben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von statusquo1):
Diese beiden Personen haben also gesehen, daß der Hilfsarbeiter langsam war

Langsam ist subjektiv, wenn gerade die Personen nicht vom Fach sind.
Zitat (von statusquo1):
Also der Elektriker berechnet für einen Gesellen einen Stundenlohn von 43,90€ und für den Hilfsarbeiter 34,90€. Sind 34,90€ angemessen und zulässig?

Selbstverständlich und natürlich kann man von der Hilfskraft nicht die Arbeitsleistung vom Facharbeiter vergleichen. Aus dem Grund auch der günstigere Stundensatz.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
weil er jeden Handwerker unfd Lieferanten ohne Ausnahme mit einem Gerichtsverfahren "versorgt" hat.

Das sind Leute die dann aber auch in gewissem Umkreis so schnell keinen Handwerker mehr finden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sind Leute die dann aber auch in gewissem Umkreis so schnell keinen Handwerker mehr finden.


Und dann die nächsten Handwerker verklagt, weil der 200 km Anfahrt berechnen muss... ;)

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Oder nur noch gegen Vorkasse und Sicherheitsleistung etwas gemacht bekommt

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
statusquo1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten, auch wenn ich den Eindruck habe, daß die Beiträge nicht ganz ausgewogen sind sondern eher Partei ergreifen für den Unternehmer und also gegen den Kunden.
Jedenfalls sollte der Kunde aus verschiedenen Gründen vermutlich den vollen Betrag bezahlen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von statusquo1):
Jedenfalls sollte der Kunde aus verschiedenen Gründen vermutlich den vollen Betrag bezahlen.

Wenn der Kunde kürzt, sollte er eine Begründung haben die notfalls auch vor Gericht standhält.
Ob Deine Begründung das wird, kann hier keiner vorhersagen.

Und wie der Handwerker in Deinem Falle auf nichtzahlende Kunden tatsächlich reagiert kann auch keiner vorhersagen.

Das sind die Sachen die man sich bei solchen Angelegenheiten überlegen muss - es gibt halt nicht nur ein Yin, sondern auch ein Yang.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von statusquo1):
sondern eher Partei ergreifen für den Unternehmer und also gegen den Kunden.

Nö das ist nicht zu erkennen, man hat einen Werkvertrag mit der Firma über die Erbringung einer Leistung, diese Leistung wurde erfüllt.
Vielleicht ist man selbst auch Arbeitnehmer und ein Kunde würde aus monetären Gründen einfach sagen, war zu langsam, wie würde man selbst reagieren?
Es liegt nun mal in der Natur des Menschen, die eigene Arbeit ist immer tadellos und man möchte selbst immer bestmöglichst entlohnt werden, jedoch wenn man die Leistung eines andere zahlen sollte, gibt es gerne Gründe warum es nicht so sein kann.
Dabei ist der Verrechnungssatz mehr als günstig, oft wird zwischen Installation und EDV eine Unterscheidung gemacht, für EDV Dienstleistungen sollte man als Durchschnitt heute 80€ aufwärts die Stunde rechnen. Zudem dürfte klar sein, bei einer bestehenden Installation kann es sein, das eben eine Diagnose am Anfang oder eine Fehlersucher erforderlich ist, nur da ist eben eine Hilfskraft ein wenig länger beschäftigt, als ein Meister, nur mit dem Unterschied die Meisterstunde liegt im Durchschnitt bei 70€ (alle Preise zuzüglich UST).

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