Kunde hat Restzahlung aus 2009 nicht geleistet.

23. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)
Kunde hat Restzahlung aus 2009 nicht geleistet.

Hallo, es geht um folgende Situation:

Firma A baut bei Kunden B neue Fenster und Türen ein.

Der Kunde bezahlt mehrer Baschlagsrechnungen, am Ender weigert er sich aber den Restbetrag zu bezahlen mit der Begründung es seien "optische Mängel" vorhanden.

Die Restsumme beläuft sich auf 4000 Euro. Der Kunde sagt von sich aus, er bezahlt 2000 Euro.

Das war im Jahr 2009. Seitdem hat der Kunde nicht bezahlt und die Sache ist in der Firma A untergegangen.

Kommt die Firma nun noch an das Geld?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die allgemeine Verjährung nach §195 BGB beträgt drei Jahre.
Der regelmäßige Beginn der Verjährung ist nach §199
Abs. 1 BGB am Schluß des Jahres, in dem der Ans-
pruch entstanden ist.
Ist der Anspruch im Jahr 2009 entstanden, beginnt die Verjährung also Ende 2009. Du hast danach noch dieses Jahr um deine Ansprüche per gerichtlichem Mahnverfahren durchzusetzen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, danke für die Info.

Also am besten erstmal einen Biref mit Fristetzung rausschicken und darum bitten den Betrag zu bezahlen? Oder gleich einen Mahnbescheid.

mfg

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du kannst gleich den MB raushauen, dann geht es schneller vor Gericht.

Kannst du die mängelfreie Abnahme deiner Leistung beweisen, oder hast du die Mängel erst gar nicht behoben ?

quote:

Die Restsumme beläuft sich auf 4000 Euro. Der Kunde sagt von sich aus, er bezahlt 2000 Euro.

Das klingt doch nach Vergleichsangebot ?

So ein Prozess vernichtet Kohle !! Daher mal überlegen ob die Mängel vorhanden waren und es nicht billiger ist die 2tsd zu nehmen.

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Kunde wird höchstwahrscheinlich dem MB widersprechen, wenn er von den Mängeln überzeugt ist. Dann bleibt dir nur die Klage, dann wird er die Mängel ins Feld führen, wenn er Beweise hat (Zeugen, Fots etc.). Sollte sich das als berechtigt herausstellen wirst du mindestens auf einem Teil der Forderungen sowie einem Teil der Verfahrenskosten sitzen bleiben.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Am besten dann noch Gutachterkosten von mehreren tausend Euro. Dann kostet das ganze trotz Vergleich so extra Geld.


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