Kunde schuldet 50.000€ und zahlt nicht. Kann mir den Anwalt nicht leisten. Muss Hartz4 beantragen.

29. März 2019 Thema abonnieren
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FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)
Kunde schuldet 50.000€ und zahlt nicht. Kann mir den Anwalt nicht leisten. Muss Hartz4 beantragen.

Hallo Liebe Community,

ich stecke mächtig in der Patsche und hoffe hier Rat zu finden.

Ich habe damals meinen ersten Auftrag in dieser Größenordnung angenommen. Aufgabe war: Eine IT-Infrastruktur innerhalb eines Bürogebäudes aufzunehmen (Geräte Liefern, einsetzen, Netzwerk konfigurieren).

Es wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Nach Inbetriebnahme kam es zu willkürlichen Ausfällen der Geräte. Der Kunde hat Gewährleistung verlangt und erhalten.

Nach Prüfung aller Einstellungen und Rücksprache mit dem Hersteller konnten die Fehler auf die neu verlegte Verkabelung im Gebäude zurück geführt werden.

Es stellte sich heraus, dass das Gebäude ohne Abnahme der Elektrik in Betrieb genommen wurde.

Eine Externe Firma stellte fest dass weder ein Potentialausgleich vorhanden war noch eine Trennung von PE-N.

Ich habe den Kunden schriftlich darauf hingewiesen dass die Geräte so nicht fehlerfrei funktionieren können und bald defekt sind.

Außerdem haben wir eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich die Geräte bis die mangelhafte Verkabelung repariert ist, am Leben erhalten werde und die angefallenen Stunden erst im Nachhinein abrechnen werde damit diese Kosten direkt an die Verantwortlichen weiter geleitet werden können.

Es folgen 18Monate Ausreden und ich war Tag und Nacht vor Ort (teilweise 48Std am Stück), habe GPS Logs mit Zeitangaben und Fotos, jedoch keine Stundenzettel. Alle Geräte sind durchgebrannt und waren laut Werkstatt irreparabel. (Gutachten liegt vor)

Zum Ende 2018 Wurden die Geschäftsführer mit denen ich zutun hatte entlassen. Die Reparaturen wurden abgebrochen und ich habe mit den neuen GF eine Vereinbarung unterzeichnet, dass Sie alle offenen Stunden ausgleichen werden unter der Voraussetzung dass ich alle Zugangsdaten übergebe. Dieses ist im Februar passiert.

Jedoch hat der Kunde nicht gezahlt, auf Mahnungen nicht reagiert und nach 2 Monaten mit einem schreiben geantwortet indem er mir mitteilt dass er nichts zahlen wird, es gäbe keine Beauftragung, alles basiert auf Konfigurationsfehlern und wenn ich nicht binnen 14 Tagen eine Vollständige Dokumentation übergebe, beauftragt er einen Gutachter und lässt mich für die kosten haften obwohl nichts dergleichen vereinbart ist.

Das Ganze hingehalte hat mich alle Ersparnisse gekostet, meine Rechtsschutz greift leider nicht.

Wass kann ich tun?





-- Editiert von FaktenFaktenFakten am 30.03.2019 01:11

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Mir fällt ein:
- Insolvenz anmelden.
-Dann Alg2 beim JC beantragen.
-Dann Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, wenn der Bescheid vom JC vorliegt.
-Dann fähigen Anwalt suchen, hoffentlich finden.

-Prüfen, ob noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld ALG bei der Arbeitsagentur stehen. (4 Jahre zurück)

Bist du alleiniger Auftragnehmer? Hattest du Mitarbeiter/Subs?
Rechtsschutz? Berufs-Haftpflicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Eine IT-Infrastruktur innerhalb eines Bürogebäudes aufzunehmen (Geräte Liefern, einsetzen, Netzwerk konfigurieren).

Finde den Widerspruch ...

Eine IT-Infrastruktur aufzunehmen, dass bedeutet Inventur der vorhandenen Geräte. Und das ist was ganz anderes als "Geräte liefern, einsetzen, Netzwerk konfigurieren".



Die erste Frage ist, welche Beweise hat man, wie könnte man seine Behauptungen belegen?



Zitat (von Anami):
Dann fähigen Anwalt suchen,

Ich habe arge Zweifel, dass der helfen könnte.

Denn der Auftragnehmer hat hier offenbar grob fahrlässig gehandelt, denn er hat sich vor Aufnahmen der Arbeiten sich nicht vom ordnungsgemäßen Zustand der Kabelinfrastruktur überzeugt.

Und dann hat er in einem zweiten Schritt es offenbar rechtswidrig versäumt vor Inbetriebnahme die rechtlich erforderlichen VDE-Messungen / E-Check durchzuführen.

Diese Pflichtverletzungen dürften als Kardinalfehler gewertet werden, bedeutet ein verschulden irgendwo zwischen 80-100%.



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
wenn ich nicht binnen 14 Tagen eine Vollständige Dokumentation übergebe

Wofür genau? Alle Geräte sind doch durchgebrannt, also alles Elektroschrott?



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
alles basiert auf Konfigurationsfehlern

Das Wort ist zwar falsch, aber ich fürchte das die Richtung stimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Eine Externe Firma stellte fest dass weder ein Potentialausgleich vorhanden war noch eine Trennung von PE-N.


Also bitte, sowas stellt man doch mit der ersten Messung fest, bevor man überhaupt ein Gerät einbaut.

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Es folgen 18Monate Ausreden und ich war Tag und Nacht vor Ort


Du hast also rund 2 Jahre gearbeitet, ohne auch überhaupt nur mal eine Zwischenrechnung zu stellen?
Ich würde mir das mit der Selbstständigkeit nochmal überlegen.....

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
lässt mich für die kosten haften obwohl nichts dergleichen vereinbart ist.


Das braucht man nicht vereinbaren. Wenn du deinen Auftrag nicht erfüllst, haftest du.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Viel Drumherum.
Erst mal 2 Fragen:
Was für Geräte wurden hier genau geliefert?
Hat man die Zahlungserklärung schriftlich?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Konkret:

Ja, für die Konfiguration wurden Subunternehmer einbezogen. (In wie weit ist das relevant?)

Der Auftraggeber hat das Gebäude von der Bauleitung als abgenommen und zum Bezug freigegeben bekommen.

Auftraggeber konnte weder einen E-Check noch ein anderes Prüfprotokoll vorlegen (Geschweige denn irgend einer Dokumentation). Er wurde schriftlich darauf hingewiesen dass unter diesen Voraussetzungen und den vorhanden Fehlerbild keine korrekte Funktion der Geräte erbracht werden kann, ferner dass diese binnen kurzer Zeit defekt sein werden. (Welches auch bedeutet dass ich nicht dafür haften werde)

Alle Geräte (Switche, Router und AccessPoints) wurden fachgerecht installiert und von Fachpersonal eingerichtet.

Auftraggeber forderte trotz dieser Tatsache auf, die Geräte in Betrieb zu halten, da er ohne Sie sämtliche Kunden verlieren würde.

Es wurde vereinbart (Da die Elektriker noch für mehrere Monate im Haus waren und eigentlich NICHTS fertig war), alle entstandenen Extra- Aufwendungen separat zu fixieren und diese nach Fertigstellung/Reparatur zu bezahlen und den verantwortlichen Errichter in Haftung zu nehmen.

Da unter anderem noch weitere Auftrage folgten und der Kunde Umsätze machte, habe ich Kulanz walten lassen und abgewartet da offensichtlich Elektriker im Haus waren um Mangel zu beheben, jedoch mehr Fehler machten als wirklich etwas nach DIN umzusetzen.

Die neue Geschäftsführung hat mit mir im Jan eine Schriftliche Vereinbarung unterzeichnet, in der Sie sich verpichten alle noch nicht verrechneten Arbeitseinsätze nach Übergabe von Zugangsdaten binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. (Welches wortlos einfach nicht getan wurde)


Zitat (von Jonathon):
Viel Drumherum.
Erst mal 2 Fragen:
Was für Geräte wurden hier genau geliefert?
Hat man die Zahlungserklärung schriftlich?


4 Switche
2 Server
ca. 40 Access Points

Alle Geräte wurden korrekt verbaut und konfiguriert (In einigen Zonen konnten Access Points nicht in betrieb genommen werden da nicht klar war, wo das andere Ende der Leitung heraus kommt-Die vorgelegte Dokumentation war stark fehlerhaft.)

Danke für euren Input!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Alle Geräte (Switche, Router und AccessPoints) wurden fachgerecht installiert

Nö. Genau das ist ja das Problem. Sie wurden in eine bekanntermaßen ungeeignete Infrastruktur eingebaut. Nach Installation wurde vom Auftragnehmer auch keine Messung durchgeführt.


In wie weit diese "Enthaftungserkläung" und die restlichen vertraglichen Vereinbarungen ihren angedachten Sinn erfüllen könnten, müsste dann mal ein Anwalt nach Durchsicht aller Unterlagen beurteilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Alle Geräte (Switche, Router und AccessPoints) wurden fachgerecht installiert

Nö. Genau das ist ja das Problem. Sie wurden in eine bekanntermaßen ungeeignete Infrastruktur eingebaut. Nach Installation wurde vom Auftragnehmer auch keine Messung durchgeführt.


In wie weit diese "Enthaftungserkläung" und die restlichen vertraglichen Vereinbarungen ihren angedachten Sinn erfüllen könnten, müsste dann mal ein Anwalt nach Durchsicht aller Unterlagen beurteilen.


Die Messung und Zertifizierung nach VDE der Physischen Kabel Infrastruktur ist Aufgabe der beauftragen Errichter Firma (NEUBAU!) und nicht der Leute die sich um die IP-Infrastruktur kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Die Erstprüfung nach VDE 0100-600:2017-06 bzw. nach DGUV Vorschrift 3 der Switche, Router und AccessPoints gehört zur fachgerechten Installation vom elektrischen Betriebsmitteln.
Und ja, das ist ist Aufgabe der beauftragen "Errichterfirma" - die in dem Falle derjenige ist, der die Switche, Router und AccessPoints geliefert, installiert und in Betrieb genommen hat.

Ist halt manchmal ein wenig mehr zu beachten als "auspacken, Stecker rein und konfigurieren".


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Moment, die Errichterfima des physischen Layers sind die Elektriker, die auch das gesamte Gebäude verkabelt haben, die Racks aufgestellt und so weiter. Die Switche kamen von uns in eine vordefinierte Situation, wir hatten keinen Einfluss auf die Umsetzung.

Klar das Switche auch zum physical Layer gehören aber es gehörte nicht zum Auftrag die Leitungen zu Zertifizieren, zumal sie von einem Unternehmen verlegt wurden welches selbst E-Checks durchführen darf, dieses aber verweigert hat und erst nach externen Gutachten angefangen hat deren mist wieder auszubaden.

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn man dann aber Geräte an die nicht abgenommene fehlerhafte Infrastruktur anschließt, ist das erstmal das eigene Problem. Weil dann weiß man ja von vorneherein, dass man die ordnungsgemäße Installation nicht belegen kann.

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Die Switche kamen von uns in eine vordefinierte Situation, wir hatten keinen Einfluss auf die Umsetzung.


Doch: Einbau verweigern

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Da unter anderem noch weitere Auftrage folgten und der Kunde Umsätze machte, habe ich Kulanz walten lassen und abgewartet


Anfängerfehler. Weitere Aufträge gibt es so lange, bis man mal auf die Zahlung eines Auftrages besteht.

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Die neue Geschäftsführung hat mit mir im Jan eine Schriftliche Vereinbarung unterzeichnet, in der Sie sich verpichten alle noch nicht verrechneten Arbeitseinsätze nach Übergabe von Zugangsdaten binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. (Welches wortlos einfach nicht getan wurde)


Und wann willst du endlich mal anfangen, diese Zahlung einzutreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
aber es gehörte nicht zum Auftrag die Leitungen zu Zertifizieren,

Das muss nicht im Auftrag stehen, es gibt so genannte Kardinalpflichten, insbesondere wenn die vordefinierte Situation "Schrott" ist und man das weis.

Wie gesagt, ob das einem auf die Füße fällt, weis man aufrund der unbekannten Erklärungen nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)



Zitat (von hiphappy):
Anfängerfehler. Weitere Aufträge gibt es so lange, bis man mal auf die Zahlung eines Auftrages besteht.


Die Auträge wurden auch bezahlt!

Zitat (von hiphappy):
Und wann willst du endlich mal anfangen, diese Zahlung einzutreiben?


Das ist schon passiert. Mehrer Mahnungen bis zur Drohung zum Anwalt... Das Ganze Dauerte 2Monate Dann kam die Antwort mit Leugnung und Vorwürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Aber wie man es dreht und wendet, am Ende bleibt:
- Die vordefinierte Situation war ungeeignet
- Sie haben die Ungeeignetheit der vordefinierten Situation erkannt oder hätten die Ungeeignetheit zumindest sofort erkennen müssen
- Sie haben einen Auftrag angenommen, der angesichts der Ungeeignetheit der vordefinierten Situation gar nicht erfolgreich erfüllbar war

Jetzt kommt es darauf an, ob der Auftrag ein Werkvertrag / Werklieferungsvertrag war (muss nur bezahlt werden, wenn der Auftrag erfolgreich erfüllt wurde) oder ein Dienstvertrag (die Dienstleistung muss bezahlt werden, unabhängig vom Erfolg).

Im Falle eines Werkvertrags / Werklieferungsvertrages schauen Sie in die Röhre. Kein Erfolg - kein Geld. Wer daran Schuld ist, dass der Auftrag nicht erfolgreich war, ist sekundär.
Der Auftrag Eine IT-Infrastruktur innerhalb eines Bürogebäudes aufzunehmen (Geräte Liefern, einsetzen, Netzwerk konfigurieren) ist ziemlich sicher ein Werkvertrag.
Möglicherweise ist der Auftrag dass ich die Geräte bis die mangelhafte Verkabelung repariert ist, am Leben erhalten werde ein Dienstvertrag. Die Beweispflicht liegt bei Ihnen - schwierig wenn es nichts schriftliches gibt.

Ergo: Für alles, was vor dem Auftrag dass ich die Geräte bis die mangelhafte Verkabelung repariert ist, am Leben erhalten werde passiert ist, sehe ich kaum Aussichten auf eine Bezahlung. Besonders ärgerlich, weil da die Lieferung der später durchgebrannten Geräte dabei ist.
Für alles was nach dem Auftrag dass ich die Geräte bis die mangelhafte Verkabelung repariert ist, am Leben erhalten werde passiert ist, sind die Chancen nicht schlecht - wenn(!) Sie den Auftrag beweisen können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Geräte haben ja, nach Auslieferung einwandfrei Funktioniert, die schäden sind wärend der darauf folgenden Gewährleistungsfrist entstanden. Nach Zahlung war alles in ordnung, erst die Nacharbeiten der Elektriker (Erdungsschleife und so weiter) haben den gereten, den letzten Rest gegeben + hat der Auftraggeber trotz warnung selbst angefangen ungeprüfte Kabel in den Switch zu stecken... somit habe ich da gar nichts mehr damit zutun. Er konnte den E-Check nicht abwarten!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Sie wurden in eine bekanntermaßen ungeeignete Infrastruktur eingebaut.


Wenn das einvernehmlich mit Wissen und Zustimmung des Kunden erfolgt, ist das durchaus machbar, Stichwort Vertragsfreiheit. Die Pflicht des Auftragnehmers ist es, solche Voraussetzungen zu prüfen und dem Kunden mitzuteilen. Wenn das unstrittig erfolgt ist, kann ein mündiger Auftraggeber durchaus wirksam vereinbaren "machen Sie es trotzdem". Alles andere wäre auch absurd.

Wenn ich jemandem einen Konzertflügel verkaufe und ihn darauf hinweise, daß weder der Boden am Aufstellort diesen lange aushalten noch die dortige Luftfeuchtigkeit für das Holz gut ist, und der Auftraggeber sagt "liefern Sie ihn trotzdem da hin", dann ist das ein ordnungsgemäßer Vertrag, aus dem sich der Auftraggeber nicht mit "den hätten Sie mir nicht liefern dürfen" wieder herauswinden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Nach Zahlung war alles in ordnung, erst die Nacharbeiten der Elektriker (Erdungsschleife und so weiter) haben den gereten, den letzten Rest gegeben + hat der Auftraggeber trotz warnung selbst angefangen ungeprüfte Kabel in den Switch zu stecken

Oh, schon wieder eine ganz andere Sachverhaltsschilderung?



Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn ich jemandem einen Konzertflügel verkaufe

Naja, im Gegensatz zum Konzertflügel gibt es bei der Elektrik Vorschriften von Gesetzesrang was die Inbetriebnahme betrifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Das ist schon passiert. Mehrer Mahnungen bis zur Drohung zum Anwalt... Das Ganze Dauerte 2Monate Dann kam die Antwort mit Leugnung und Vorwürfen.


Mahnbescheid? Vollstreckungsbescheid? Zahlungsklage?

Nur durch drohen bekommt man kein Geld.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn das einvernehmlich mit Wissen und Zustimmung des Kunden erfolgt, ist das durchaus machbar, Stichwort Vertragsfreiheit. Die Pflicht des Auftragnehmers ist es, solche Voraussetzungen zu prüfen und dem Kunden mitzuteilen. Wenn das unstrittig erfolgt ist, kann ein mündiger Auftraggeber durchaus wirksam vereinbaren "machen Sie es trotzdem". Alles andere wäre auch absurd.


Richtig. Eine solche Vereinbarung wird der TS aber nicht nachweisen können in diesem Fall.

Wobei der neu geschilderte Sachverhalt wieder eine ganz andere Geschichte ist.



0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Die hatten halt deadlines, zu wann die Eröffnung stattfinden muss. Es war klar dass von Seiten der Baustelle a) alles Mangelhaft war und b) nichts wirklich fertig ist und haben auf alles geschissen, Hauptsache Datum einhalten weil die Kunden da kamen...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Auf jeden Fall danke Leute, ich mobilisieren jetzt alles was nicht Niet und Nagelfest ist und suche mir einen Anwalt...

Kann mir jemand sagen, zu welchem Fachgebiet das zählt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Sollten die entlassenen Geschäftsführer kontaktierbar sein, könnten ggf. selbige hilfreich werden.

Würden die genannten 50.000 Euro denn detailliert in Rechnung gestellt?

Anwalt für Wirtschaftsrecht ist vermutlich nicht verkehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Sind kontaktierbar.

Die Summe wurde mit Stundeprotokoll und Teil-Datensatz übergeben, der Screenshots von LiveChats und GPS Logs vorweist.

Dazu habe ich Fotos vom Auftragsort mit GPS und Zeitstempel, die belegen, in welchem Zustand die Geräte vorgefunden wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Kann mir den Anwalt nicht leisten. Muss Hartz4 beantragen.


Zitat (von FaktenFaktenFakten):
ich mobilisieren jetzt alles was nicht Niet und Nagelfest ist und suche mir einen Anwalt...


Das dürfte dann Betrug sein, wenn du vorher schon weißt, dass du den Anwalt nicht zahlen kannst.

Was ist so schwer daran, eine Rechnung einzutreiben? Das ist Tagesgeschäft bei Selbstständigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Geld eintreiben... du bist lustig. Was denkst du was da los ist... Der neue GF hat juristischen Hintergrund und die Ansage vom CFO alles erdenkliche zutun um nichts zu zahlen. Der Typ hat keine Ahnung vom bisherigen Hergang und es interessiert ihn nicht.

Er hat nach 2 Monaten, Mahnungen und Anrufen, jeden Schriftverkehr, Anwesendheitsnachweise und andere Dokumentationen schlichtweg als falsch abgestempelt und Schluss.

Auch die Drohung mit Anwalt juckt ihn nicht... Hat ja eine Arme an Anwälten hinter sich... Der Investor ist bekannt, Leute zu prellen.

Zitat:
Das dürfte dann Betrug sein, wenn du vorher schon weißt, dass du den Anwalt nicht zahlen kannst.

Was ist so schwer daran, eine Rechnung einzutreiben? Das ist Tagesgeschäft bei Selbstständigkeit.


Ich kann z.B mein Auto verkaufen... geht halt nicht sofort...

Problem ist, dass die Zahlung zugesagt wurde und ich mit dem Geld gerechnet habe... Die nächsten Projekte beginnen im Juli. Bis dahin muss ich über die Runden kommen.

ALG II ist halt eine Notlösung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
ALG II ist halt eine Notlösung.
Aber besser als keine.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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