Kunde storniert mündlichen Auftrag

17. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Gerth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde storniert mündlichen Auftrag

Hallo,

habe folgendes problem, ich bin handwerker und habe mit einer kundschaft (leider nur mündlich) einen Auftrag vereinbart. Leistung Preis und Gewährleistung wahren alles besprochen und geklärt. Nun wollte ich den Auftrag ausführen und plötzlich sagte der Kunde bei der erneuten Terminabsprache auf einmal ihm sei was dazwischen gekommen und er wolle den Auftrag nicht mehr ausführen lassen.
Zwischen Erteilung und Sotrnierung liegen mehr wie 14 Tage.
Mein problem ist nun folgendes ich habe bereits Material im Wert von ca. 800€ beim Großhändler bestellt und kann dies nicht für andere baustellen verwenden kann ich nun dies dem Kunden in Rechung stellen oder darüber hinaus auch einen Teil des entgangenen Verdienstes.

MFG im Voraus
Andreas Gerth

-- Editiert am 17.05.2009 14:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn Du einen Zeugen für die Auftragserteilung hast, könnte der den Vertragsabschluss beweisen. Verträge bedürfen keiner besonderen Form, mündlich ist auch ein Vertrag.
Eventuell würde ein Gericht die Materialbestellung als Indiz für einen Auftrag werten, falls Du keinen Zeugen hast und auf Ausführung, bzw. Schadenersatz klagst.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

@Torsten
ich hab gerade für 500 Euro Material für deine Baustelle bestellt, das Indiz wird dich zu Zahlung verpflichten

Im Ernst

Den Auftrag muss man schon beweisen können. Auch sollte man bei jedem Großhändler die Bestellung stornieren können, notfalls gegen Gutschein.
Der Kunde eines Werkvertrags kann den Auftrag jederzeit beenden. Dann muss er die Rechnung komplett zahlen bekommt das angerechnet was man spart bzw anderweitig verdient.
Da jedoch nicht einmal ein Termin vereinbart wurde kann man kaum behaupten das man das fest eingeplant hat.
Also wird auch wenn man das beweisen kann nichts geben, selbst wenn das schriftlich (ohne festen Termin) vereinbart wurde.

Daher immer schriftlich, mit festem Termin und möglichst Vorschuss....

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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