Hallo,
ich habe ein kleines Gewerbe angemeldet, blicke aber mit dem ganzen Papierkrieg noch nicht so durch ... nun habe ich den ersten Kunden, der seine Rechnung nicht bezahlt. Also informierte ich mich auf dieser Webseite über Mahnungen und schickte ihm eine
- per Einschreiben natürlich - die kam aber ungeöffnet zurück mit dem Vermerk : zurück, nicht abgeholt : Lagerfrist abgelaufen.
Auch auf eMails kommt keine Reaktion und am Telefon erwischt man nur seine Angestellten, nie den Chef selbst.
Kann man nun eine 2. Mahnung schicken oder gar einen Mahnbescheid beantragen - er hat ja eigentlich die erste Mahnung nie gelesen ... ???
Die Rechnung selbst muss er aber gelesen haben - weil ein einziges mal auf eine eMail eine Antwort kam, daß ich mein Geld
nächste Woche bekommen würde - das war vor drei Wochen :-(
Wäre für einen guten Tip sehr dankbar...
MfG, Martin
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