Kunde will Materialrechnungen von mir

27. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Kunde will Materialrechnungen von mir

Ich habe bei einem Kunden etwas repariert. Dafür habe ich mündlich angekündigt, dass außer meiner Arbeitszeit noch Material im Wert von etwa 400 Euro anfallen wird. Dieses Material habe ich nun einfach mit auf meine Rechnung geschrieben.

Jetzt will der Kunde aber erst zahlen, wenn er die Materialrechnungen von mir zur Prüfung vorgelegt bekommt. Natürlich habe ich das Material real ein wenig günstiger eingekauft als ich ihm in Rechnung gestellt habe. Eine Rechungsoffenlegung war aber auch nie vereinbart worden.
Teilweise habe ich auch bereits in meinem Lager vorhandenes Material verwendet, wofür ich gar keine Einzelrechnung mehr habe.

Muss ich meinem Kunden die Materialrechnungen vorlegen? Hat er ein Recht, die Bezahlung meiner Rechnung solange zu verweigern, bis er die Mateialrechnungen zur Prüfung vorgelegt bekommt? Ist sowas eigentlich üblich?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ist sowas eigentlich üblich?
Ich frage zurück: Ist es üblich, als Handwerker einen kleinen oder großen Vertrag über zu erbringende Leistungen aufzusetzen? Ja. Ist üblich. Zumindest ein Angebot, welches dann per Bestätigung zum Auftrag wird? Hat dein Kunde dein Angebot bestätigt?
Ein Werkvertrag kann ganz kleinteilig incl. aller Einzelpositionen gefriemelt werden oder auch pauschal zum Festpreis als 1 Position angeboten werden. Man hat schließlich Vertragsfreiheit.
Demnächst solltest du schriftlich zum Festpreis anbieten.

WAS habt ihr vereinbart?
Arbeitsleistung x Std. +- x% zum Stundensatz von X€ --- + ca. 400,- Material.
Zitat (von Kernell):
Dafür habe ich mündlich angekündigt,
Ein mündlicher Vertrag gilt auch.

Ich meine, der Vertrag und die Rechnung sind korrekt.
Der Kunde wird das nicht meinen.
Du kannst ihn schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die Rechnung gemäß Vereinbarung zu begleichen.
Dann abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Jetzt will der Kunde aber erst zahlen, wenn er die Materialrechnungen von mir zur Prüfung vorgelegt bekommt.

Dieser Unfug scheint jetzt in Mode zu kommen ...



Zitat (von Kernell):
Muss ich meinem Kunden die Materialrechnungen vorlegen? Hat er ein Recht, die Bezahlung meiner Rechnung solange zu verweigern, bis er die Mateialrechnungen zur Prüfung vorgelegt bekommt?

Nur wenn das explizit vertraglich vereinbart wurde.
Ansonsten gehen ihn die Buchhaltungsbelege rein gar nichts an.

Und wenn er das nicht einsehen will, dann muss ihm das halt ein Gericht erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Natürlich habe ich das Material real ein wenig günstiger eingekauft als ich ihm in Rechnung gestellt habe.


Was ja auch völlig normal ist..... Du hast Vorfinanzierungskosten, Verwaltungskosten usw.... Nur als schlechter Unternehmer würdest Du das 1 zu 1 durchreichen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Dieser Unfug scheint jetzt in Mode zu kommen ...
...
Und wenn er das nicht einsehen will, dann muss ihm das halt ein Gericht erklären.


Das bekommt man doch fast täglich im TV zu hören: "Geiz ist geil!" Nennt sich "Kundeninformation" oder schlicht und ergreifend "Werbung". Ja, für solchen Sondermüll zahlen wir gut und gerne (z.B. für RTL & co.) über die Verbraucherpreise.

Und ob die Gerichtskosten sich lohnen, hängt letztendlich z.B. vom Streitwert und der Erfolgsaussicht ab.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Im Grunde könntest Du doch sämtliches Material an eine befreundete Firma für 200 € verkaufen und dann für 500 € zurückkaufen. Schon hast du den gewünschten Kaufbeleg. Und der Kunde kann sich freuen, dass er das Material noch 100€ günstiger bekommen hat ;oP

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Schon hast du den gewünschten Kaufbeleg
Man muss als Handwerker wirklich nicht jeden Wunsch eines Kunden erfüllen.
Dazu fehlt vielen Handwerkern auch einfach die Zeit. Und die Lust.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Deine Einkaufspreise gehen ihm nix an, denn von dem Gewinn ernährt du ua deine Firma. Bei öffentlichen Ausschreibungen, gibt es zt diesen Passus, aber das sind dann ganz andere Dimensionen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Bei öffentlichen Ausschreibungen, gibt es zt diesen Passus, aber das sind dann ganz andere Dimensionen.


Außerdem sind bei solchen Ausschreibungen die üblichen Aufschläge auf den Einkaufspreis erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also unterm Strich ist es ganz einfach:
Rechnung stellen.
Forderung des Kunden mangels Rechtsgrundlage verweigern.
Mahnen.
Mahnbescheid.
Und dann eben klagen, wenn er diesem widersprechen sollte.
Dann wird ein Gericht Ihm erklären worauf er Anspruch hat.
Er diqualifiziert sich alleine deswegen bereits, weil er den "unstrittigen" Teil nicht begleicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Will der Kunde vielleicht nur eine Aufteilung der Endrechnung in Lohn- und Materialleistungen?
Was wäre nachvollziehbar wenn er die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen will.

Ansonsten braucht der Handwerk seinem Kunden das eingekaufte Material nicht zu seinen Einkaufspreisen in Rechnung zu stellen. Das macht keiner, braucht auch keiner und wäre die absolute Ausnahme.
Es spricht auch nichts dagegen dem Kunden die Einkaufpreise plus xx% "Handlingaufschlag" in Rechnung zu stellen. Schließlich muss Material ausgewählt, bestellt und in Empfang genommen werden. Außerdem muss der Handwerker fürs Material auch Gewährleistung übernehmen. Das alles ist Aufwand, Risiko und kostetet auch Geld.

Darüber hinaus muss der Handwerker das "Kundenmaterial" ja auch nicht speziell für diesen Kundenauftrag eingekauft haben, es kann ebenso gut aus Sammelbestellungen oder Lagerbeständen stammen. Punktum, die Einkaufsbelege gehen den Kunden nichts an.


-- Editiert von pk2019 am 07.08.2019 20:53

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#11
 Von 
Robert2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dein Lieferant hat keine Rechtsbeziehung zu deinem Kd. somit hat dein Kunde kein Recht die Rechnung welche dir dein Lieferant gestellt hat einzusehen.

Nein es ist nicht üblich.

Beste Grüße

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#12
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Danke euch allen.
Ich habe das nun folgendermaßen gelöst um weiteren Diskussionen mit dem Kunden aus dem Weg zu gehen: Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht, die haben denen scheinbar dann ausgereicht.
Dann haben Sie die Rechnung bezahlt.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
... Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht ...
Derartiges solltest Du besser lassen, denn das ist bereits eine strafbare Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB!

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#15
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Schön, dass du den Thread jetzt rausgekramt hast um das zu schreiben.

Und nein, eine Urkundenfälschung ist das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht,
Solange das Belege in deinem Namen sind, dann sind die durchaus echt.

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#17
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
... Und nein, eine Urkundenfälschung ist das nicht.
Zitat (von -Laie-):
Solange das Belege in deinem Namen sind, dann sind die durchaus echt.



Das Vorlegen einer gefälschten Rechnung ist gemäß § 267 StGB eine Urkundenfälschung! Und der TE schrieb ja, dass das keine echten, sondern von ihm selbst erstellte / gefakte Rechnungen einer angeblich anderen Firma waren, um gezielt dem Kunden vorzutäuschen, das wären echte!
Zitat (von Kernell):
... Teilweise habe ich auch bereits in meinem Lager vorhandenes Material verwendet, wofür ich gar keine Einzelrechnung mehr habe. ...
...
Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht, ...

P.S. @ The Mentalist: Der Beitrag ist vielleicht schon ein paar Wochen alt, aber wahrscheinlich ist nicht nur den Fragesteller, sondern bestimmt auch so manch anderer noch irgendwann an einer korrekten Antwort interessiert.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Und der TE schrieb ja, dass das keine echten, sondern von ihm selbst erstellte / gefakte Rechnungen einer angeblich anderen Firma waren, um gezielt dem Kunden vorzutäuschen
Nein! Genau das hat er nicht geschrieben!

Er hat lediglich von selbst geschriebenen Belegen geschrieben. Das darf er durchaus. Diese wären legal und natürlich auch echt.

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#19
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Also es stimmt schon: Ich habe gefälschte Rechnungen anderer Unternehmen an meinen Kunden zur Einsicht per E-Mail gegeben. Allerdings nicht mal direkt die Rechnungen, sondern nur mehr oder weniger schlechte Fotos solcher Rechnungen. Auf diesen gefälschten Rechnungen stehe auch ich als Rechnungsempfänger drauf.

Allerdings habe ich denen diese Fakes auch mit dem ausdrücklichen Hinweis geschickt, dass sie diese Rechnungen nicht steuerrechtlich verwenden dürfen und für sie nur und ausschließlich meine ursprüngliche Rechnung mit Rechnungsnummer XXX relevant ist (die ja auch echt und richtig ist).

****, ist das echt schon Urkundenfälschung? Klar habe ich da eine Fantasie-Rechnung nachgemacht, aber auch ausdrücklich dazu geschrieben dass die für nix verwendet werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
****, ist das echt schon Urkundenfälschung?

Ernsthaft die Frage?
Zitat (von Kernell):
Ich habe gefälschte Rechnungen anderer Unternehmen ..



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