Ich habe bei einem Kunden etwas repariert. Dafür habe ich mündlich angekündigt, dass außer meiner Arbeitszeit noch Material im Wert von etwa 400 Euro anfallen wird. Dieses Material habe ich nun einfach mit auf meine Rechnung geschrieben.
Jetzt will der Kunde aber erst zahlen, wenn er die Materialrechnungen von mir zur Prüfung vorgelegt bekommt. Natürlich habe ich das Material real ein wenig günstiger eingekauft als ich ihm in Rechnung gestellt habe. Eine Rechungsoffenlegung war aber auch nie vereinbart worden.
Teilweise habe ich auch bereits in meinem Lager vorhandenes Material verwendet, wofür ich gar keine Einzelrechnung mehr habe.
Muss ich meinem Kunden die Materialrechnungen vorlegen? Hat er ein Recht, die Bezahlung meiner Rechnung solange zu verweigern, bis er die Mateialrechnungen zur Prüfung vorgelegt bekommt? Ist sowas eigentlich üblich?
Kunde will Materialrechnungen von mir
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich frage zurück: Ist es üblich, als Handwerker einen kleinen oder großen Vertrag über zu erbringende Leistungen aufzusetzen? Ja. Ist üblich. Zumindest ein Angebot, welches dann per Bestätigung zum Auftrag wird? Hat dein Kunde dein Angebot bestätigt?ZitatIst sowas eigentlich üblich? :
Ein Werkvertrag kann ganz kleinteilig incl. aller Einzelpositionen gefriemelt werden oder auch pauschal zum Festpreis als 1 Position angeboten werden. Man hat schließlich Vertragsfreiheit.
Demnächst solltest du schriftlich zum Festpreis anbieten.
WAS habt ihr vereinbart?
Arbeitsleistung x Std. +- x% zum Stundensatz von X€ --- + ca. 400,- Material.
Ein mündlicher Vertrag gilt auch.ZitatDafür habe ich mündlich angekündigt, :
Ich meine, der Vertrag und die Rechnung sind korrekt.
Der Kunde wird das nicht meinen.
Du kannst ihn schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die Rechnung gemäß Vereinbarung zu begleichen.
Dann abwarten.
ZitatJetzt will der Kunde aber erst zahlen, wenn er die Materialrechnungen von mir zur Prüfung vorgelegt bekommt. :
Dieser Unfug scheint jetzt in Mode zu kommen ...
ZitatMuss ich meinem Kunden die Materialrechnungen vorlegen? Hat er ein Recht, die Bezahlung meiner Rechnung solange zu verweigern, bis er die Mateialrechnungen zur Prüfung vorgelegt bekommt? :
Nur wenn das explizit vertraglich vereinbart wurde.
Ansonsten gehen ihn die Buchhaltungsbelege rein gar nichts an.
Und wenn er das nicht einsehen will, dann muss ihm das halt ein Gericht erklären.
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ZitatNatürlich habe ich das Material real ein wenig günstiger eingekauft als ich ihm in Rechnung gestellt habe. :
Was ja auch völlig normal ist..... Du hast Vorfinanzierungskosten, Verwaltungskosten usw.... Nur als schlechter Unternehmer würdest Du das 1 zu 1 durchreichen
Zitat:
Dieser Unfug scheint jetzt in Mode zu kommen ...
...
Und wenn er das nicht einsehen will, dann muss ihm das halt ein Gericht erklären.
Das bekommt man doch fast täglich im TV zu hören: "Geiz ist geil!" Nennt sich "Kundeninformation" oder schlicht und ergreifend "Werbung". Ja, für solchen Sondermüll zahlen wir gut und gerne (z.B. für RTL & co.) über die Verbraucherpreise.
Und ob die Gerichtskosten sich lohnen, hängt letztendlich z.B. vom Streitwert und der Erfolgsaussicht ab.
Im Grunde könntest Du doch sämtliches Material an eine befreundete Firma für 200 € verkaufen und dann für 500 € zurückkaufen. Schon hast du den gewünschten Kaufbeleg. Und der Kunde kann sich freuen, dass er das Material noch 100€ günstiger bekommen hat ;oP
Man muss als Handwerker wirklich nicht jeden Wunsch eines Kunden erfüllen.ZitatSchon hast du den gewünschten Kaufbeleg :
Dazu fehlt vielen Handwerkern auch einfach die Zeit. Und die Lust.
Deine Einkaufspreise gehen ihm nix an, denn von dem Gewinn ernährt du ua deine Firma. Bei öffentlichen Ausschreibungen, gibt es zt diesen Passus, aber das sind dann ganz andere Dimensionen.
Zitat:Bei öffentlichen Ausschreibungen, gibt es zt diesen Passus, aber das sind dann ganz andere Dimensionen.
Außerdem sind bei solchen Ausschreibungen die üblichen Aufschläge auf den Einkaufspreis erlaubt.
Also unterm Strich ist es ganz einfach:
Rechnung stellen.
Forderung des Kunden mangels Rechtsgrundlage verweigern.
Mahnen.
Mahnbescheid.
Und dann eben klagen, wenn er diesem widersprechen sollte.
Dann wird ein Gericht Ihm erklären worauf er Anspruch hat.
Er diqualifiziert sich alleine deswegen bereits, weil er den "unstrittigen" Teil nicht begleicht.
Will der Kunde vielleicht nur eine Aufteilung der Endrechnung in Lohn- und Materialleistungen?
Was wäre nachvollziehbar wenn er die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen will.
Ansonsten braucht der Handwerk seinem Kunden das eingekaufte Material nicht zu seinen Einkaufspreisen in Rechnung zu stellen. Das macht keiner, braucht auch keiner und wäre die absolute Ausnahme.
Es spricht auch nichts dagegen dem Kunden die Einkaufpreise plus xx% "Handlingaufschlag" in Rechnung zu stellen. Schließlich muss Material ausgewählt, bestellt und in Empfang genommen werden. Außerdem muss der Handwerker fürs Material auch Gewährleistung übernehmen. Das alles ist Aufwand, Risiko und kostetet auch Geld.
Darüber hinaus muss der Handwerker das "Kundenmaterial" ja auch nicht speziell für diesen Kundenauftrag eingekauft haben, es kann ebenso gut aus Sammelbestellungen oder Lagerbeständen stammen. Punktum, die Einkaufsbelege gehen den Kunden nichts an.
-- Editiert von pk2019 am 07.08.2019 20:53
Dein Lieferant hat keine Rechtsbeziehung zu deinem Kd. somit hat dein Kunde kein Recht die Rechnung welche dir dein Lieferant gestellt hat einzusehen.
Nein es ist nicht üblich.
Beste Grüße
Danke euch allen.
Ich habe das nun folgendermaßen gelöst um weiteren Diskussionen mit dem Kunden aus dem Weg zu gehen: Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht, die haben denen scheinbar dann ausgereicht.
Dann haben Sie die Rechnung bezahlt.
Danke für die Rückmeldung.
Derartiges solltest Du besser lassen, denn das ist bereits eine strafbare Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB!Zitat... Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht ... :
Schön, dass du den Thread jetzt rausgekramt hast um das zu schreiben.
Und nein, eine Urkundenfälschung ist das nicht.
Solange das Belege in deinem Namen sind, dann sind die durchaus echt.ZitatIch habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht, :
Zitat... Und nein, eine Urkundenfälschung ist das nicht. :
ZitatSolange das Belege in deinem Namen sind, dann sind die durchaus echt. :
Das Vorlegen einer gefälschten Rechnung ist gemäß § 267 StGB eine Urkundenfälschung! Und der TE schrieb ja, dass das keine echten, sondern von ihm selbst erstellte / gefakte Rechnungen einer angeblich anderen Firma waren, um gezielt dem Kunden vorzutäuschen, das wären echte!
Zitat... Teilweise habe ich auch bereits in meinem Lager vorhandenes Material verwendet, wofür ich gar keine Einzelrechnung mehr habe. ... :
...
Ich habe einfach ein paar selbstgeschriebene (und damit unechte) Belege eingereicht, ...
P.S. @ The Mentalist: Der Beitrag ist vielleicht schon ein paar Wochen alt, aber wahrscheinlich ist nicht nur den Fragesteller, sondern bestimmt auch so manch anderer noch irgendwann an einer korrekten Antwort interessiert.
Nein! Genau das hat er nicht geschrieben!ZitatUnd der TE schrieb ja, dass das keine echten, sondern von ihm selbst erstellte / gefakte Rechnungen einer angeblich anderen Firma waren, um gezielt dem Kunden vorzutäuschen :
Er hat lediglich von selbst geschriebenen Belegen geschrieben. Das darf er durchaus. Diese wären legal und natürlich auch echt.
Also es stimmt schon: Ich habe gefälschte Rechnungen anderer Unternehmen an meinen Kunden zur Einsicht per E-Mail gegeben. Allerdings nicht mal direkt die Rechnungen, sondern nur mehr oder weniger schlechte Fotos solcher Rechnungen. Auf diesen gefälschten Rechnungen stehe auch ich als Rechnungsempfänger drauf.
Allerdings habe ich denen diese Fakes auch mit dem ausdrücklichen Hinweis geschickt, dass sie diese Rechnungen nicht steuerrechtlich verwenden dürfen und für sie nur und ausschließlich meine ursprüngliche Rechnung mit Rechnungsnummer XXX relevant ist (die ja auch echt und richtig ist).
****, ist das echt schon Urkundenfälschung? Klar habe ich da eine Fantasie-Rechnung nachgemacht, aber auch ausdrücklich dazu geschrieben dass die für nix verwendet werden darf.
Zitat****, ist das echt schon Urkundenfälschung? :
Ernsthaft die Frage?
ZitatIch habe :gefälschte Rechnungen anderer Unternehmen ..
Und jetzt?
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