Hallo,
ich bin Freiberufler und habe für ein Unternehmen einen neuen Internetauftritt umgesetzt.
Mein Ansprechpartner während dieses Projekts ist mir persönlich bekannt, wodurch der Auftrag auch zustande gekommen ist.
Aufgrund dessen habe ich statt eines Vertrages nur ein relativ formloses Angebot per Mail abgegeben, das ich mit einer fixen Summe beziffert habe. Dies beinhaltete eine Übersicht der zum Leistungsumfang gehörenden Funktionen etc.
Diesem Angebot wurde formlos zugestimmt und darüber hinaus eine 30%-ige Anzahlung vom Kunden (mit Rechnung) geleistet.
Nun, nachdem sich das Projekt durch diverse Umstände über mehrere Monate gezogen hat, war eigentlich der Abschluss und die Übergabe der Website geplant. Im Gespräch vor Ort wurde mir nun plötzlich gesagt, dass man nicht mehr bereit sei den vollen Betrag zu zahlen sondern nur noch ca. die Hälfte, da man jetzt - nach Abschluss der gesamten Arbeiten - Angebote/Meinungen von Mitbewerbern eingeholt habe und diese dem Internetauftritt einen geringeren Wert als den von mir im Angebot festgelegten zusprechen. Abgesehen davon, dass diese Wertermittlungen nach meiner Begutachtung offensichtlich nur sehr oberflächlich und auch diverse Extra-Funktionen nicht mit in die Kalkulation mit einbezogen haben, erachte ich dies auch nicht als rechtlich relevante Grundlage für eine Zahlungsverweigerung.
Ich habe alle im Angebot genannten Leistungen vollständig umgesetzt. Im Gegenteil, ich habe während der Projektumsetzung aus Kulanz noch diverse Zusatzleistungen erbracht, die nicht zum Angebotsumfang gehörten. Was ich auch an Argumenten anführe, der Kunde zeigt sich nicht einsichtig.
Meiner Meinung nach sind diese Angebote Dritter irrelevant für meinen Anspruch auf die volle Angebotssumme, da dieser zugestimmt und darüber hinaus auch eine Anzahlung geleistet wurde, was ebenfalls einer Einverständniserklärung zum vereinbarten Preis gleichkommt. Liege ich damit falsch? Und kann ich den noch offenen Restbetrag nun, ggf. mit entsprechenden Mahnschreiben, einfordern? Wie stehen meine rechtlichen Chancen, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen?
Viele Grüße
Alexander