Kunden erscheinen nicht

8. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Vietzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunden erscheinen nicht

Hallo,

leider häufen sich die Fälle, dass ein Kunde bei mir einen Termin zu Scheibentönung vereinbart und dann ohne Absage nicht erscheint.
Jeder Kunde erhält vorab eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden muss, ansonsten wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro berechnet.

Was könnte man noch tun, um sich rechtssicher abzusichern?

Ich lese des öfteren das Gerichte das unterschiedlich beurteilen mit der Aufwandsentschädigung.
Herausgelesen habe ich aber soweit, dass wenn ein fester Betrag vorab vereinbart wird, die Chancen deutlich höher sind dies durchzusetzen, als zum Beispiel ein Frisör, wo der Betrag der Leistung noch nicht definiert ist.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Wird nur ein Termin nicht eingehalten oder der ganze Vertrag nicht?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Vietzer):
ansonsten wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro berechnet.

Dem entgeht an ganz einfach, in dem man behauptet "das war ich nicht" ... dann steht an da mit den AGB und den 50 EUR ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Vietzer):
Was könnte man noch tun, um sich rechtssicher abzusichern?
imho nichts

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Leider gehört das zum Risiko eines Selbstständigen. Habe ich auch schon oft erlebt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Vietzer):

Was könnte man noch tun, um sich rechtssicher abzusichern?


Schriftlichen Vertrag machen.

Ansonsten:
Aufwandsentschädigung den Kunden berechnen.

Kunden fragen, warum sie nicht gekommen sind. Vielleicht kommt als Antwort: "Ich stand vor Ihrem Laden. Die vergilbten Plakate und toten Fliegen im Schaufenster haben mich nicht angesprochen. Ich möchte mein 30.000 Euro Fahrzeug keiner Bastelbude anvertrauen".

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Wenn ein Vertrag existiert, dann wäre das aber völlig irrelevant.

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