Hallo,
leider häufen sich die Fälle, dass ein Kunde bei mir einen Termin zu Scheibentönung vereinbart und dann ohne Absage nicht erscheint.
Jeder Kunde erhält vorab eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden muss, ansonsten wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro berechnet.
Was könnte man noch tun, um sich rechtssicher abzusichern?
Ich lese des öfteren das Gerichte das unterschiedlich beurteilen mit der Aufwandsentschädigung.
Herausgelesen habe ich aber soweit, dass wenn ein fester Betrag vorab vereinbart wird, die Chancen deutlich höher sind dies durchzusetzen, als zum Beispiel ein Frisör, wo der Betrag der Leistung noch nicht definiert ist.