Lediglich "Aufwandsentschädigung" auf der Rechnung

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2018 12:30:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lediglich "Aufwandsentschädigung" auf der Rechnung

Guten Abend,

ich habe ein Problem mit meinem Heizungsmonteur. Am 12.08.2018 hatte ich ihm per Mail geschrieben, dass meine Waschmaschine den Fehler F10 anzeigt, und ob er die Tage mal bei uns im Ort ist und sich das gute Stück mal ansehen kann. Telefonisch hatte er sich dann zurückgemeldet und kam paar Tage später. Zu zweit sind sie in den Keller, mit der Bitte um einen Eimer bin ich kurz in die Wohnung und habe diesen geholt. Während der eine seinen Laptop an die Maschine angeschlossen hat, hat der zweite dann Wasser in den Eimer gelassen und fachmännisch bemerkt, dass zu wenig Druck auf dem Hahn ist, das die Sache eines Klempners und sie fertig wären. Sie könnten höchstens noch die Fehler aus der Maschine nehmen. Dem habe ich zugestimmt. Alles in allem keine fünf Minuten. Beim Rausgehen wollte er dann 30€ haben. Denn obwohl die Maschine noch kein Jahr zuvor bei ihm gekauft wurde, wäre es ja kein Fehler an der Maschine und damit kein Garantiefall. Da ich diese 30€ nicht passend zuhause hatte, kam paar Tage später eine Rechnung.

"Aufwandsentschädigung für die Überprüfung der Waschmaschine -Wasserhahn defekt" - diesmal mit ausgeschriebener Mehrwertsteuer zusammen 35,70€.

Der Forderung habe ich dreimal schriftlich via e-Mail mit Kopie an eine Freundin widersprochen. Zusatz: Ich begründe meinen Widerspruch damit, dass die Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" keine überprüfbaren Anhaltspunkte ob der erbrachten Leistungen bietet und der Betrag in Höhe von 30€ angesichts des Hergangs mir übertrieben erscheint. Ebenfalls fehlt mir die vertragliche Forderungsgrundlage.

Deren Antwort war dann: bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 01.09.2018, können wir Ihren Widerspruch nicht akzeptieren, denn unsere Bezeichnung „Aufwandsentschädigung" wird noch mit dem Zusatz: „Überprüfung der Waschmaschine – Wasserhahn defekt", ergänzt und somit sind auch alle Anhaltspunkte der erbrachten Leistung gegeben.
Mit dem Betrag von 30€ sind Sie unserer Meinung noch sehr gut bedient, da die zwei Monteure die bei Ihnen waren, das Auto mit dem Diese gekommen sind und der Laptop inklusive Miele Software mit dem der Fehler der Waschmaschine ausgelesen und ausprogrammiert wurde nicht umsonst sind.
Wenn der Fehler durch die Waschmaschine oder durch die von uns ausgeführte Arbeit entstanden wäre, wäre dies natürlich eine Garantieleitung gewesen.
Wenn die Rechnung innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Eingang dieses Schreibens nicht beglichen wird, geben wir es direkt an unseren Rechtsanwalt weiter.

Die Forderung wurde bisher nicht bezahlt. Ich habe keine Mahnung erhalten.

Ich finde es unverschämt, dass die genau wussten, welcher Fehler es war, und dennoch zwei Monteure geschickt haben, die ich auch beide bezahlen soll. Kosten für die Software standen auch nie im Raum. Ich hatte auch extra gefragt, ob er zufällig bei uns im Ort ist (Entfernung erwir beträgt 5,4km / 7min laut google). Zusätzlich, dass die schriftliche Rechnung von der Haustür abweicht.

Abgesehen davon, dass die 36€ für mich als Studenten viel Geld für einmal Waschmaschine anschauen sind, finde ich das Vorgehen sehr kundenunfreundlich. Habe ich eine Chance, oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und die 35,70€ überweisen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du hast einen Auftrag erteilt.
Der Auftrag wurde ausgeführt.
Man hat Dir erklärt, was zu der Fehlfunktion führt.
Du hast mit keinem Wort erwähnt, dass die Fehlerdiagnose nicht zutrifft.

Und da fragst Du allen ernstes, ob Du die sehr humane Rechnung bezahlen musst? Nicht Dein Ernst, oder.

Beim Miele Kundendienst hättest Du 2 mal eine halbe Stunde (über 70 €) plus Anfahrt bezahlt.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119494 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Zodiak):
Ich finde es unverschämt,

Ist es nicht eher unverschämt zu erwarten das andere für einen kostenlos arbeiten?



Zitat (von Zodiak):
Abgesehen davon, dass die 36€ für mich als Studenten viel Geld für einmal Waschmaschine anschauen sind,

Stimmt, einmal in die Bedienungsanleitung schauen wäre billiger gewesen - bei mir sind da 5 Seiten mit fehlermeldungen zu finden.



Zitat (von Zodiak):
finde ich das Vorgehen sehr kundenunfreundlich.

Service kostet Geld. Der Heilige Geist stellt keine Schecks aus - also wie soll das finanziert werden?



Zitat (von Zodiak):
Habe ich eine Chance, oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und die 35,70€ überweisen?

Klar hat man eine Chance. Auch 1% ist eine Chance...

Ich würde lieber zahlen, der Anwalt kostet so um die 80 EUR extra.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich finde es unverschämt, dass die genau wussten, welcher Fehler es war, und dennoch zwei Monteure geschickt haben, die ich auch beide bezahlen soll.

Die Information, dass F10 sowas bedeutet wie "Es kommt nicht genug Wasser aus der Leitung, damit die Maschine waschen kann" liefert Google in weniger als 10 Sekunden.
Von jemand der studiert (= Bildungselite) hätte ich erwartet, das selbst herauszufinden.

Zitat:
Habe ich eine Chance, oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und die 35,70€ überweisen?

Sie haben einen Auftrag erteilt, die Firma hat den Auftrag ausgeführt. Ich sehe nicht, wie Sie da um eine Zahlung herumkommen.
Dass der Auftrag eigentlich ziemlich sinnlos war, weil Sie selbst hätten herausfinden können, was F10 bedeutet, ändert daran nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Wer sich wegen 35,70 EUR aufregt, hat echt keine anderen Probleme. Und wenn man (auch als Student) mal nachrechnet, wird man feststellen dass dies für 2 Personen mit Anfahrt sehr günstig ist.

Zitat:
Deren Antwort war dann: bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 01.09.2018, können wir Ihren Widerspruch nicht akzeptieren, denn unsere Bezeichnung „Aufwandsentschädigung" wird noch mit dem Zusatz: „Überprüfung der Waschmaschine – Wasserhahn defekt", ergänzt und somit sind auch alle Anhaltspunkte der erbrachten Leistung gegeben.


Genauso ist es. Die Bezeichnung Aufwandsentschädigung reicht da völlig aus mit dem Hinweis.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Sehen wir es doch mal ganz nüchtern.

Zitat (von Zodiak):
... dass die Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" keine überprüfbaren Anhaltspunkte ob der erbrachten Leistungen bietet


Deswegen steht dort ja auch zusätzlich
Zitat (von Zodiak):
Überprüfung der Waschmaschine – Wasserhahn defekt
.
Wollen Sie den Fehler weiter eingegrenzt haben, sind Sie bei einem Waschmaschinenservice falsch und müssen den Klempner beauftragen.

Punkt 1 als Begründung vollkommen unzutreffend.

Zitat:
und der Betrag in Höhe von 30€ angesichts des Hergangs mir übertrieben erscheint.


In der Regel kostet allein die Anfahrt mehr, daher ist Ihre Sicht des "übertrieben seins" gleich Punkt 2 und vollkommen unzutreffend.

Zitat:
Ebenfalls fehlt mir die vertragliche Forderungsgrundlage.


Die Forderungsgrundlage ist regelmäßig ein Auftrag.
Jetzt stellt sich die Frage, was Ihrer Sicht nach das hier sein soll ->
Zitat:
Am 12.08.2018 hatte ich ihm per Mail geschrieben, dass meine Waschmaschine den Fehler F10 anzeigt, und ob er die Tage mal bei uns im Ort ist und sich das gute Stück mal ansehen kann.


Meiner Ansicht nach ein perfekter schriftlicher Auftrag zur Fehlersuche und Ihr Punkt 3 damit mal wieder vollkommen unzutreffend.

Zitat (von Zodiak):
Habe ich eine Chance


Was wollen Sie denn erreichen?
Gar nichts zahlen, Rabatt als "treuer Kunde" bekommen, das unfreundliche Kundenservice Ihnen noch den Klempner bezahlt?
Aufgrund Ihrer "Reklamation" und der Reaktion des Handwerkers liegt die Chance dazu irgendwo zwischen 0 und 0.

Zitat:
oder sollte ich in den sauren Apfel beißen und die 35,70€ überweisen?


Was das mit einem sauren Apfel zu tun hat weiß ich nicht, aber ja sollten Sie sollten umgehend die Rechnung bezahlen, alles andere wird deutlich teuer.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.09.2018 12:30:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Mit keinem Wort verlange ich eine kostenlose Arbeit.. Zu klärende Punkte meinerseits waren:
- Rechnung ohne ausgewiesenen Stundenlohn/Fahrtkosten
- zwei Monteure
- Höhe der Rechnung angesichts 5 Minuten Arbeit und knapp 10 Minuten Fahrtzeit
- Haustür: 30€, Rechnung: 35€ - ohne ein Wort warum .. ich gehe mal nicht davon aus, dass er es mir an der Haustür als Schwarzarbeit verkaufen wollte.

Wenn ihr als zweite Meinung sagt, dass das passt, ist meinerseits alles geklärt. Ich danke dann besonders Sir Berry und cirius32832 für die freundlichen und sachlichen Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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