Leistung wurde entfernt

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Helmut23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistung wurde entfernt

Guten Tag,

wir bauen gerade mit einem bekannten Bauunternehmen. Als es nun auf die Fliesenarbeiten in den Bädern zuging, hieß es plötzlich, dass die Wandfliesen bis 1,5 m der Bäder nicht im Angebot enthalten seien.
Im Protokoll der Baudurchsprache ist klar ersichtlich, dass die Wandfliesen bis 1,5 m Teil der Leistung des Bauunternehmens sind. In der Leistungsbeschreibung des Bauunternehmens ist diese Leistung ebenfalls ganz klar definiert.

Im Angebot (welches Teil des Vertrages ist) gibt es für jedes Bad die Position " Wandbelag: Weiß angelegte Vliestapete bodentief -1.750 €". Wir hatten damals besprochen, dass das Bauunternehmen die Wand ab 1,5 m mit einer Vliestapete tapeziert. Das war uns dann zu teuer und wir haben diese Leistung entfernen lassen. Wir sind immer davon ausgegangen, dass die Position eine Reduktion für die Vliestapete ist. Laut dem BU verbergen sich hinter dieser Position aber auch die Wandfliesen. Mit den 2x ca. 1.750 € die wir damals gutgeschrieben bekommen haben, sollen wir nun die Wandfliesen selbst bezahlen. An keiner Stelle im Angebot wird darauf explizit hingewiesen (auch nicht mündlich), dass die Wandfliesen entfernt wurden. Bei allen anderen Positionen gab es immer eine Position nach dem Motto "Gutschrift für …". Wie sollen wir wissen, dass sich hinter dieser Position auch die Wandfliesen verbergen? Erst nach ausführlicher nachträglicher Erläuterung durch den Einkauf haben wir das verstanden.

Die Leistung ist ganz klar im Protokoll und der LB des BU beschrieben. Aus der o. a. Position geht für mich nicht hervor, dass wir eine Gutschrift für Wandfliesen erhalten haben. Das BU argumentiert so und sagt :"Sie haben das Geld ja schon bekommen". Hätten wir das vorher gewusst, dass die Leistung kein Bestandteil ist, hätten wir andere Leistungen entfernt und diese natürlich wieder aufnehmen lassen. Müssen wir diese Rechnung selbst bezahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Helmut23):
Wandbelag: Weiß angelegte Vliestapete bodentief -1.750 €


ich lesen aus dem Satz unter besonderer Beachtung des Wortes "bodentief", dass die gesammte Wand mit Vliestapete versehen wird und wenn man dies nicht will, 1750 € weniger zu zahlen hat.

Von einem 1,50 m hohen Fliesenspiegel steht dort nichts. Ggf. an anderer Stelle?

Zitat (von Helmut23):
Müssen wir diese Rechnung selbst bezahlen?
Welche Rechnung? Sie wird im Text nicht erwähnt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Helmut23):
An keiner Stelle im Angebot wird darauf explizit hingewiesen (auch nicht mündlich), dass die Wandfliesen entfernt wurden.

Aha ...
Zitat (von Helmut23):
Im Angebot (welches Teil des Vertrages ist) gibt es für jedes Bad die Position " Wandbelag: Weiß angelegte Vliestapete bodentief -1.750 €".

Und wo bitte sollen da noch Fließen sein wenn die Tapete bodentief geht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich hätte gedacht, dass die Lesart folgendermaßen ist: Wer keine Wandfliesen will (oder diese Option annimmt) bekommt (dafür) die Wände gevliestapetet und zahlt dafür 1750€ weniger.

Was genau steht in der Leistungsbeschreibung zu diesem Thema?

-- Editiert von fb367463-2 am 12.06.2017 23:09

Signatur:

"Valar Morghulis"

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