Logoerstellung für nothing ??

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Logoerstellung für nothing ??

Hallo zusammen !

Ich habe einen vielleicht etwas komplizierten Fall und würde mich gern erst einmal schlau machen, bevor ich weiss, wie ich mich verhalten soll.
Die Sachlage: ein Kunde übertrug mir einen My-Hammer-Auftrag, sein Firmenlogo zu erstellen, ich bin selbständige Grafikerin. Von meiner Seite aus erfolgte die Logoerstellung zügig, der Kunde liess sich mehrere Tage Zeit, obwohl es ihm erst sehr eilig war.
Mir war dann ein dummer Fehler unterlaufen, und ein Teil der Grafik war nicht vektorisiert. Der Kunde hatte sich zu Testzwecken 2 T-shirts beflocken lassen, wobei das Ergebnis natürlich nicht befriedigend war. Ich muss dazu sagen, ich hatte keine Ahnung von dem T-shirt-Druck und auch nicht davon, dass er diese am Samstag benötigt hatte !

Er hatte dann spät abends mehrere Male vergeblich versucht, mich ausserhalb der Bürozeit zu erreichen. Am nächsten Morgen bekam ich eine email von ihm, die besagte, dass er mir den Auftrag entziehen und die Rechnung ebenfalls nicht zahlen würde.

In der Zwischenzeit hatte er eine Bekannte, die die T-shirts für ihn beflocken sollte, gebeten, für ihn das Logo zu vektorisieren. Ich telefonierte mit ihm und hatte ihm das Logo zügig geändert, woraufhin er seiner Bekannten sagte, sie brauche sich nicht mehr darum zu kümmern.

Abends rief er erneut an und meinte, seine Bekannte könne auch mit diesem Entwurf nichts anfangen. Was mir nicht gesagt wurde, war, dass überhaupt T-shirts beflockt werden sollten. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Grafik von vorneherein anders gestaltet.

Ich setzte mich dann mit der Bekannten direkt in Verbindung, um die Sache zu klären, worauf ich nur Beleidigungen zu hören bekam.

Fazit: mein Kunde möchte NULL € für das Logo bezahlen, will aber die schriftliche Abtretung der kompletten Nutzungsrechte. Falls nicht, bekäme ich bei My-Hammer eine negative Bewertung, und er würde mir die Kosten für 2 t-shirts und die Rechnung seiner Bekannten in Rechnung stellen. Ich bin erst einmal darauf eingegangen.

Ich würde jetzt gern wissen, inwieweit mein Kunde zu solch einer Handlungsweise berechtigt ist. Es wäre noch zu sagen, dass er, nachdem er mir schriftlich den Auftrag entzogen hatte, das Logo trotzdem von seiner Bekannten überarbeiten liess und es auch genutzt hätte ! Das kann ja wohl nicht sein, oder ?

Vielen lieben Dank für Antworten !

Lexi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

hier ist der Kunde kein Kunde sondern ein Abzocker!!!

Auf seine Spielchen würde ich mich nicht einlassen. Eher eine negative riskieren und ihn vor den Kadi zerren. Die Frage ist jedoch ob sich das überhaupt lohnt.

My Hammer bewegt sich ja eher im Low Budget Bereich. Da kann es sein das es günstiger ist es abzuhaken.

Ich würde auf keinem Fall dem schlechten noch gutes Geld hinterherwerfen.

Das Logo ist jedoch dein geistiges Eigentum und warum das dann für "lau" abgeben.

Für die Zukunft sollte es dir eine Lehre sein.

Das nachfolgende verstehe bitte nicht falsch!!!

Warum bietest du überhaupt bei "My Hammer" mit. Hast du das nötig, bekommst du sonst kein Aufträge?


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#2
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Uii, danke für die superschnelle Antwort ! :-)
Zuerstmal zu Deiner Frage, ob ich es nötig habe, bei My-Hammer zu bieten. Ich habe mich vor gut zwei Jahren selbständig gemacht und habe es mit MH natürlich leichter gehabt, zu starten ! Momentan bekomme ich immer noch ca. 30 % meiner Aufträge über My-Hammer, auf die ich nicht unbedingt verzichten möchte.

Ganz so gutgläubig bin ich ja nicht, ich hatte ihm gesagt, erst die Bewertung, dann die Rechteübergabe. Die Bewertung habe ich bereits!! :-)

Die Frage ist nun, ob er mir irgendetwas kann, wenn ich ihm die Rechte nicht abtrete. Er wird das Logo natürlich trotzdem nutzen, und ich kann es niemand anderem verkaufen, denn jeder will natürlich die Rechte an seinem Logo !

Es geht in diesem Fall um 79 €, dafür macht sich kein Gericht überhaupt die Mühe eines Verfahrens. Es geht mir auch überhaupt nicht um das Geld, sondern darum, dass ich mich einfach nicht vereimern lasse !

LG, Lexi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gutschigu
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

tja wenn du auf solche Börsen angewiesen bist kann man natürlich nichts machen. Da sieh nur zu das du viel Werbung machst. Aber das weisst du sicher eh schon.

Ich schaue sehr gerne mal hin und wieder bei den diversen Auftragsbörsen rein um mal zu sehen was denn den einzelnen Kollegen so Ihre Arbeit wert ist. Da kann ich dann nur den Kopf schütteln.

Nun wieder zu deinem Problem.

Auch bei diesem Betrag wird natürlich ein Gericht, auf deinen auftrag hin, tätig. Aber die Frage ist ob sich das wirtschaftlich lohnt.

Da du ihm mitgeteilt hast das du seinem Ansinnen, auf kostenlose Rechteübertragung, nachkommen wirst, ist es jetzt wohl, so denke ich, eh zu spät den Rechtsweg zu beschreiten.

Schade das solche Leute mit sowas durchkommen. Da könnte mir, wenn ich einen hätte, der Hut hochgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe ihm zwar gesagt, ich würde ihm die Rechteabtretung zuschicken, aber nur telefonisch, er hat also nichts in der Hand !
Ich würde gern folgendermassen vorgehen:
1. die alte Rechnung stornieren
2. eine neue OHNE Rechteübergabe (das steht immer pro forma auf der Rechnung, nützt ihm aber so nichts bei der Schützung des Logos) ausstellen.
3. ihm nach Bezahlung die Abtretung zuschicken.
4. einen meiner Anwaltskunden fragen, ob er mit einer Berechung seiner T-shirt-Kosten und der Rechnung seiner Bekannten durchkäme.

Ich hab zwar ein paar Kunden, die nicht zahlen wollen oder können, aber sowas Unverschämtes ist mir wirklich noch nie untergekommen !! :zoff:

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Mittlerweile ist die Sache wohl erledigt, weil mir meine Nerven einfach wichtiger waren als mich mit diesem Herrn herumzustreiten. Ich habe ihm die Rechteabtretung geschickt unter dem Vorbehalt, die Sache rechtlich klären zu lassen und ihm das Logo evtl. doch noch zu berechnen.
Ich habe dann erfahren, dass es gerade im Grafikbereich sehr unterschiedliche Rechtssprechungen gibt und von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden wird.
Ich hatte also absolut keinen Nerv, im Endeffekt vielleicht doch noch draufzuzahlen, also habe ich ihm per email mitgeteilt, dass ich davon Abstand nehme. Jaja, ich weiss, sieht nicht sehr nach Geschäftsfrau aus... :bang:
Dann kam eine bitterböse email von dem Kunden, es würde ihm langsam reichen, schliesslich hätte ich ein unzureichendes Ergebnis geliefert, und falls ich noch einen Ton von mir gäbe, schalte er seinen Anwalt ein. Erst wollte ich ihm noch etwas passendes dazu sagen, aber es reicht mir, wenn ich mir vorstelle, dass er jedesmal, wenn er sein Logo sieht, sich ärgern muss und keine rechte Freude mehr daran haben wird ! :grins:
Tatsache ist wirklich, dass in der Auftragsbeschreibung nicht stand, dass das Logo tauglich fürs Beflocken sein sollte, und mir fehlte da leider die Kenntnis, auf was dabei zu achten wäre. Zumindest habe ich etwas dazugelernt.

Nochmal zu My-Hammer: ich gebe Gebote immer nur in der Höhe ab, soviel ich sonst auch für ein Logo berechne, oft, je nach Startpreis, auch mehr. Wenn ich manchmal sehe, gerade jetzt kommen immer mehr Neulinge hinzu, zu welchen Dumpingpreisen da Logoerstellung angeboten wird, da geht mir echt der Hut hoch !! :kotz: Davon kann kein Selbständiger leben - die machen einem dermassen die Preise kaputt... aber nicht jeder AG nimmt an, dass er z.B. für 20 € etwas Vernünftiges bekommt.

So, genug aufgeregt - ein schönes Wochenende an alle, die dies hier lesen ! :-)

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