Hallo zusammen,
im Rahmen unseres Bauvorhabens kam es leider bei der Ausführung der Außenputzarbeiten zu diversen Mängeln. Auf diese haben wir über den Architekten immer wieder hingewiesen (schriftlich), dann kam das Unternehmen kurz vor Ende der jeweiligen Frist vorbei, um einige der Mängel zu beseitigen. Eine vollständige Mängelbeseitigung hat jedoch nie stattgefunden, vielmehr sind im Rahmen der Nacharbeiten weitere Mängel entstanden.
Letztmalig hat der Architekt sich im Mai schriftlich an das Unternehmen gewandt und der Mängelanzeige eine ausführliche von mir angefertigte Fotodokumentation der Mängel angehängt. Dann gab es wieder das Vorgehen wie oben beschrieben, der Geschäftsführer des Unternehmens hat sogar von sich aus gesagt, dass sie noch nicht fertig wären und die Qualität der Ausbesserungsarbeiten noch nicht den Ansprüchen entspricht.
Im Juli gab es dann noch einen Termin, bei dem ich mit dem Geschäftsführer besprochen habe, was noch offen ist und er hat sogar einen Termin zur endgültigen Mängelbeseitigung zugesagt. An dem Tag habe ich leider nichts gehört oder gesehen, seitdem geht er nicht mehr ans Telefon, wenn ich oder der Architekt ihn anrufe...
Problem: Die Rechnung wurde bereits zu Jahresbeginn vollständig beglichen (auf Bitten und Betteln des Unternehmens hin, sie haben versprochen, alle Mängel zu beseitigen). Ich habe also keinerlei Druckmittel mehr...
Der Architekt ist der Meinung, dass bei Einleitung rechtlicher Schritte es eh auf einen Vergleich hinauslaufen würde und mir das nichts bringen würde.
Folgende Mängel sind aktuell noch offen:
- deutlich sichtbare Schatten an der Fassade (Folge der Ausbesserungsarbeiten, da nicht großflächig nochmal gestrichen wurde)
- Fensterbänke/Ecken an Fenstern nicht vernünftig eingeputzt
- Risse in der Fassade
Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen... Welche Möglichkeiten habe ich noch?
-- Editiert von Moderator am 29.10.2020 18:55
-- Thema wurde verschoben am 29.10.2020 18:55
Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr
28. Oktober 2020
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Frage vom 28. Oktober 2020 | 13:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32131 Beiträge, 5651x hilfreich)
Ich schließe mich der Meinung des Architekten an.ZitatDer Architekt ist der Meinung, dass bei Einleitung rechtlicher Schritte es eh auf einen Vergleich hinauslaufen würde und mir das nichts bringen würde. :
Häufiger Streitpunkt. Mündet dann meist in : Ist das optisch hinnehmbar? Bei welchem Lichteinfall/Streiflicht ist es nicht mehr hinnehmbar? Hier fragt sich, ob Schatten oder Farbunterschiede.Zitatdeutlich sichtbare Schatten :
Was ist vernünftig? Unbestimmter Rechtsbegriff. A sagt gut und B sagt schlecht. Vernünftig ist was?ZitatFensterbänke/Ecken an Fenstern nicht vernünftig eingeputzt :
Welche Risse? Risse in neuen Außenputzen sind uU hinnehmbar. Kommt also drauf an.ZitatRisse in der Fassade :
Was meinst du?ZitatIch möchte das so nicht auf mir sitzen lassen :
-Willst du weitere Nachbesserungsversuche, die evtl. Verschlimmbesserungen werden?
-Willst du Geld von der Fa. zurück?
-Willst du einen Rechtsstreit ? Also Klagen?
Das ist übrigens Handwerksrecht. Kein Baurecht.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120035 Beiträge, 39822x hilfreich)
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#3
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 18:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32131 Beiträge, 5651x hilfreich)
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