Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr

28. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
a_tetzlaff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr

Hallo zusammen,

im Rahmen unseres Bauvorhabens kam es leider bei der Ausführung der Außenputzarbeiten zu diversen Mängeln. Auf diese haben wir über den Architekten immer wieder hingewiesen (schriftlich), dann kam das Unternehmen kurz vor Ende der jeweiligen Frist vorbei, um einige der Mängel zu beseitigen. Eine vollständige Mängelbeseitigung hat jedoch nie stattgefunden, vielmehr sind im Rahmen der Nacharbeiten weitere Mängel entstanden.

Letztmalig hat der Architekt sich im Mai schriftlich an das Unternehmen gewandt und der Mängelanzeige eine ausführliche von mir angefertigte Fotodokumentation der Mängel angehängt. Dann gab es wieder das Vorgehen wie oben beschrieben, der Geschäftsführer des Unternehmens hat sogar von sich aus gesagt, dass sie noch nicht fertig wären und die Qualität der Ausbesserungsarbeiten noch nicht den Ansprüchen entspricht.

Im Juli gab es dann noch einen Termin, bei dem ich mit dem Geschäftsführer besprochen habe, was noch offen ist und er hat sogar einen Termin zur endgültigen Mängelbeseitigung zugesagt. An dem Tag habe ich leider nichts gehört oder gesehen, seitdem geht er nicht mehr ans Telefon, wenn ich oder der Architekt ihn anrufe...

Problem: Die Rechnung wurde bereits zu Jahresbeginn vollständig beglichen (auf Bitten und Betteln des Unternehmens hin, sie haben versprochen, alle Mängel zu beseitigen). Ich habe also keinerlei Druckmittel mehr...

Der Architekt ist der Meinung, dass bei Einleitung rechtlicher Schritte es eh auf einen Vergleich hinauslaufen würde und mir das nichts bringen würde.

Folgende Mängel sind aktuell noch offen:
- deutlich sichtbare Schatten an der Fassade (Folge der Ausbesserungsarbeiten, da nicht großflächig nochmal gestrichen wurde)
- Fensterbänke/Ecken an Fenstern nicht vernünftig eingeputzt
- Risse in der Fassade

Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen... Welche Möglichkeiten habe ich noch?

-- Editiert von Moderator am 29.10.2020 18:55

-- Thema wurde verschoben am 29.10.2020 18:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32131 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von a_tetzlaff):
Der Architekt ist der Meinung, dass bei Einleitung rechtlicher Schritte es eh auf einen Vergleich hinauslaufen würde und mir das nichts bringen würde.
Ich schließe mich der Meinung des Architekten an.
Zitat (von a_tetzlaff):
deutlich sichtbare Schatten
Häufiger Streitpunkt. Mündet dann meist in : Ist das optisch hinnehmbar? Bei welchem Lichteinfall/Streiflicht ist es nicht mehr hinnehmbar? Hier fragt sich, ob Schatten oder Farbunterschiede.
Zitat (von a_tetzlaff):
Fensterbänke/Ecken an Fenstern nicht vernünftig eingeputzt
Was ist vernünftig? Unbestimmter Rechtsbegriff. A sagt gut und B sagt schlecht. Vernünftig ist was?
Zitat (von a_tetzlaff):
Risse in der Fassade
Welche Risse? Risse in neuen Außenputzen sind uU hinnehmbar. Kommt also drauf an.

Zitat (von a_tetzlaff):
Ich möchte das so nicht auf mir sitzen lassen
Was meinst du?

-Willst du weitere Nachbesserungsversuche, die evtl. Verschlimmbesserungen werden?
-Willst du Geld von der Fa. zurück?
-Willst du einen Rechtsstreit ? Also Klagen?


Das ist übrigens Handwerksrecht. Kein Baurecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

:forum:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32131 Beiträge, 5651x hilfreich)

Wenn du einen Anwalt fragst, wird der dir sagen, was er als Honorar haben will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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