Mängelanzeige bei einer Küche

28. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)
Mängelanzeige bei einer Küche

Hallo, ich brauche mal wieder einen Rat. Und zwar folgender Sachverhalt:

Im September 2010 habe ich in meine neue Wohnung durch eine Küchenfirma für ca. 4.500 EUR eine neue Küche einbauen lassen. Im August 2012 sind die Halterungen für die Innenscheibe meines Herdes weggeplatzt. Habe ihn sehr wenig genutzt - höchstens 1x die Woche, wenn überhaupt. Habe dann den Mängel bei der Küchenfirma angezeigt und um Nachbesserung gebeten. Die beiden anderen Mängel, die ich noch hatte, wurden bereits behoben.

Dann rief mich die Herstellerfirma des Herdes an und nachdem ich zurückgerufen habe, sagten die mir, dass die das Problem kennen. Es wäre eine mangelhafte Serie und ich bräuchte nur die Plastehalterungen auszutauschen. "Die schicken wir Ihnen gleich zu! Spätestens Montag haben Sie die!" Das war so Anfang September. Seit dem ist Funkstille. Auch auf Mails an den Küchenhersteller passiert nichts mehr. Mittlerweile sind die Halterungen so stark weggebrochen, dass die Scheibe nicht mehr hielt und ich sie rausnehmen musste.

Nun meine Fragen:

1.) Ist die Gewährleistung denn überhaupt nur 2 Jahre oder in diesem Fall 5 Jahre? Wobei das im speziellen Fall irrelevant ist, da ich ja innerhalb der 2 Jahre den Mängel angezeigt habe.

2.) Ich würde jetzt endlich gern eine Frist setzen. Sind da 2 WOchen okay?

3.) Ich möchte ankündigen, dass ich nach erfolglosem Ablauf der Frist mich selbst kümmern werde und die Kosten der Küchenfirma in Rechnung stelle. Da die Herstellerfirma aber anscheinend etwas "schlampt", könnte ich da eine andere Küchenfirma beauftragen, den Herd (also es ist ja nur die Backröhre) komplett zu wechseln? Oder ist das zu heftig? Immerhin fehlt ja "nur" eine Scheibe.

LG Lilex



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PS - noch was vergessen: Ich hatte dem Küchenhersteller dann aufgefordert, sich mit der Firma in Verbindung zu setzen, damit der Küchenhersteller die Halterungen anbringt (wegen Gewährleistung) und nicht ich als Frau und Laie. Auch darauf keine Reaktion. Das war auch Im September)

-- Editiert Lilex am 28.10.2012 07:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
1.) Ist die Gewährleistung denn überhaupt nur 2 Jahre oder in diesem Fall 5 Jahre? Wobei das im speziellen Fall irrelevant ist, da ich ja innerhalb der 2 Jahre den Mängel angezeigt habe.

Wieso fragst du dann? ;-)

quote:
2.) Ich würde jetzt endlich gern eine Frist setzen. Sind da 2 WOchen okay?

Ja. wenn es um die bloße Zusendung des Ersatzteils geht, sind 2 Wochen vollkommen OK

quote:
3.) Ich möchte ankündigen, dass ich nach erfolglosem Ablauf der Frist mich selbst kümmern werde und die Kosten der Küchenfirma in Rechnung stelle. Da die Herstellerfirma aber anscheinend etwas "schlampt", könnte ich da eine andere Küchenfirma beauftragen, den Herd (also es ist ja nur die Backröhre) komplett zu wechseln? Oder ist das zu heftig? Immerhin fehlt ja "nur" eine Scheibe.

Grundsätzlich ist es OK, sich dann auf Kosten der Herstellungsfirma den Schaden beheben zu lassen.
Hinsichtlich der Frage, ob du das austauschen lassen kannst: Das kommt drauf an, ob eine Reparatur möglich und sinnvoll ist. Da es auch bei den Halterungen keine wirklichen Universalbauteile gibt, wirst du ohne Ersatzteil wohl wenig reaprieren lassen können. Insofern wäre ein Austausch mit einem in etwa gleichwertigen Gerät sicherlich möglich und für den Hersteller zumutbar.

Kannst du nachweisen, dass der Hersteller dir die Gewährleistung zugesagt hat? Sprich: Hast du das schriftlich? Auch dass es eine mangelhafte Serie ist?

Das ist ja die Bestätigung, dass schon bei Kauf ein Sachnamngel wegen schlechter Verarbeitung vorhanden ist. Im Extremfall kannst du also sogar vom Kaufvertrag zurücktreten wegen diesem Sachmangel.

-- Editiert mepeisen am 28.10.2012 12:55

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#2
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Meine erste Frage war nur interessehalber!

Leider hat mir der Hersteller das nur am Telefon gesagt. Daher kann ich es leider nicht nachweisen. Das ist ja auch eines meiner Probleme.

Ich habe mir das jetzt so gedacht, dass ich einen Brief an den Küchenbauer schicke (mit Einschreiben), in dem ich ihn aufforde, den Mangel innerhalb 2 Wochen abzustellen und ich ansonsten mich selber kümmere und die Kosten er dann zu übernehmen hat.

Ich weiß nur nicht, wie ich dann weiter machen soll. Eine andere Küchenfirma holen und mir ein Angebot machen lassen? Vielleicht haben die ja eine kostengünstige Lösung parat. Ich will ja nicht zwingend einen neuen Herd, ich möchte lediglich einen mängelfreien, funtionierenden Herd. Oder soll die neue Firma das gleich beheben? Ich bin da so unsicher, weil ich nichts falsch machen will und dann vllt. auf den Kosten sitzen bleibe.

LG Lilex

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zunächst muss man dem Hersteller, der sich bereit erklärt hat, ein solches Ersatzteil kostenfrei zuzuschicken, die Chance auch einräumen bzw. eine Frist setzen. Du kannst und solltest es nochmal über die eigentliche Küchenfirma probieren, vor allem, weil die evtl. bessere Kontakte zu "ihrem" Hersteller haben.

Wenn das alles nicht hilft, gehe zu einer anderen Firma. Reparatur-Angebot ist immer besser als Neu-Angebot. Das ist dann Schadensminderungspflicht. Sprich: Du darfst nun nicht den supertollsten zehnmal so teuren Herd hinstellen lassen, wenn der Hersteller irgendwie das Ersatzteil nicht verschickt bekommt.

P.S.: Schreiben in deinem Brief soviel wie "Wie telefonisch besprochen haben sie gesagt, dass die Halterungen mangelhaft verarbeitet sind bzw. es sich um eine mangelhafte Serie handelt. Wie telefonisch versprochen fordere ich sie auf, nun die Ersatzteile kostenfrei zuzuschicken."
Wenn das falsch wäre, würde er dir ja widersprechen müssen. Das nur am Rande um doch einen gewissen Nachweis zu kriegen, dass es da eine mangelhafte Serie gabl.

-- Editiert mepeisen am 28.10.2012 14:36

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