Mahnbescheid gegen Handwerker

23. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
hjk1971
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid gegen Handwerker

A hat ein Haus gebaut im Juli 2009 über einen Bauträger, der einen Handwerker mit dem Einbau von Türen und Fenster beauftragt hat. Die Bauausführung sieht nach Maßgaben des Bauträgers nur ein Einbau von üblichen Fenstern und Türen vor. Der Handwerker bietet dem A an Sicherheitsbeschläge und einen elektrischen Haustüröffner einzubauen. In dem Kostenvoranschlag / Rechnung wird nur der Türöffner für 166€ erwähnt, der von A auch schon bezahlt wird. Nach 2 Wochen erfährt A vom Bauträger das der Handwerker nicht mehr für Ihn diese Leistung erbringt. Daraufhin tritt A vom Vertrag mit H zurück und fordet das Geld zurück. Es erfolgte dabei keine Gegenleistung von Seitens des H (Einbau Türöffner). Der Handwerker antwortet auch auf ein Fax, sowie Telefonat nicht. Auch zeigt ein Besuch des Handwerkers keine Wirkung. Jetzt sieht sich A gezwungen Straf- und Zivilrechtliche Schritte im Februar 2010 einzuleiten:
1. Stellen einer Strafanzeigen wegen Betrug/ Unterschlagung
2. Erlass eines Mahnbescheides
Der Mahnbescheid wurde bereits zugestellt und ein Widerspruch ist noch bis Ende Mai möglich, seitens des Handwerkers möglich.
Der Handwerker hat jetzt A eine Rechnung über 180€ gesendet über den Türöffner und die Sicherheitsbeschläge.


Nachtrag:
Der Betrag, welcher der Handwerker fordert, entspricht der Summe welche A mit dem Mahnbescheid fordert, außerdem fordert er in der Rechnung nur den Betrag für die Sicherheitsbeschläge und zieht den Betrag den A schon für den Türöffner gezahlt hat ab.

1. Kann A jetzt trotzdem vollstrecken lassen ?
2. Wie soll sich A weiterhin verhalten ?
Vielen Dank im vorrauss für mögliche Lösungen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wenn der Rücktritt vom Vertrag rechtswirksam war, und der Handwerker nicht auf den Mahnbescheid mit Widerspruch reagiert hat, kann A jetzt nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

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