Hallo,
ich bin Selbstständig im Bereich Hausgerätereparaturen und habe jetzt nach mehrmaligem Mahnen einen Mahnbescheid durch das zuständige Amtsgericht an einen säumigen Kunden veranlasst.
Meine Frage: Kann der Kunde Widerspuch infolge fehlender Beweislast meinerseits einlegen, da ich nach der Reparatur keinen Abnahmebericht durch den Kunden unterschreiben ließ, d.h.
die erfolgreiche Reparatur nur mündlich durch den Kunden bestätigt wurde
Ich kann jedoch meinen erfolgreichen Reparatureinsatz anderweitig begründen. z.B
- wer außer mir könnte die Geräteseriennummer bzw. den Typ des Gerätes wissen ?
- ich habe noch die Rechnung des defekten Ersatzteiles v. meinem Großhändler woraus auch der Gerätetyp hervorgeht
- mir ist seit der Reparatur keine mündliche bzw. schriftliche Reklamation eingegangen, so das ich von einer erfolgreichen Reparatur ausgehen muß !
Wie gut stehen da meine Chancen das ich mein Geld bekomme ?
Gruß ESK
Mahnbescheid säumiger Kunde
2. Januar 2006
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Frage vom 2. Januar 2006 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid säumiger Kunde
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 22:28
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Januar 2006 | 06:52
Von
Status: Schüler (318 Beiträge, 45x hilfreich)
Er kann sogar alles OHNE BEGRÜNDUNG bestreiten, wenn es daraufhin zu einem verfahren kommst liegt die beweislast bei dir.
Grüße
bad-homburger
Und jetzt?
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