Ich habe mangelhafte Arbeit vom Handwerker bekommen.
Wieviel Wochen habe ich NACH DEM EINBAU Zeit, diesen Mangel zu melden?
Wenn ich diesen Mangel garnicht melde und lasse zum Beispiel drei Wochen verstreichen, habe ich dann noch ein Recht auf Ausbesserung????
Mangelhaft vom Handwerker
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?



Hallo,
sagen Sie doch bitte erst einmal was sich überhaupt zugetragen hat.
Aus Ihren Schilderungen kann nichts konkretes abgeleitet werden.
Eine Mängelanzeige sollte recht zeitnah ausgebracht werden. Je später, desdo schwieriger.
Rechtlich, soweit mir bekannt, aber 2 Jahre als Gewährleistung. In Ausnahmen auch einmal etwas länger.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Einbau wie Einbauküche?
Hängt auch davon ab, wo der Mangel ist: an einer schwer sichtbaren/zugänglichen Stelle oder sofort zu sehen.
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Also der Mangel ist für jeden sofort erkennbar bzw. sichtbar.
Wieviel Wochen habe ich also nach dem Einbau Zeit, solch einen Mangel beim Schreiner mit einer Mängelrüge zu beschreiben?
Wenn ich den Mangel also garnicht melde, verfällt doch sicher mein Recht auf Ausbesserung.
Mich interessiert, wieviel Wochen/Monate/Jahre ich nach dem Einbau Zeit habe ?
-- Editiert von Willi5000 am 27.05.2008 19:53:44
Bei einigen Wochen ist es ein Gewährleistungsfall, wenn der Handwerker nachweislich mangelhaft gearbeitet hat.
Eine Mängelanzeige sollte unbedingt schriftlich erfolgen und der Handwerker unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert werden. Es kann auch angedroht werden, dass nach der Frist ein anderes Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt wird.
Der Handwerker hat von mir noch kein einzigen Cent bekommen und möchte ich ihm auch nicht überweisen.
Darf ich das??
-- Editiert von Willi5000 am 28.05.2008 12:20:29
Ich würde zumindest einen angemessenen Teil einbehalten. Alles einzubehalten ist problematisch, wenn der Mangel nicht einem "Totalschaden" gleichkommt.
Wenn der Mangel den Wert der Gesamtarbeiten nicht erreicht, muss der Differenzbetrag gezahlt werden.
Eine klare Aussage ist hier nicht möglich, wenn nicht bekannt ist, wie groß der Mangel ist und wie viel dem Handwerker bei mangelfreier Arbeit zustehen würde.
Je länger es dauert, umso schwieriger kann es werden. Z.B. wenn eine Beschädigung vorliegt wird der Handwerker mit Sicherheit behaupten, die sei nachträglich entstanden.
Anssonsten kommt es auf den Vertrag an. BGB 5 Jahre, VOB 4 Jahre.
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