Mangelhafte Beratung, Unzufriedenheit mit Anstrich

18. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
go348768-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafte Beratung, Unzufriedenheit mit Anstrich

Hallo zusammen,

wir sind Eigentümer von zwei Wohnhäusern. Diese benötigten dringend einen neuen Außenanstrich.

Nachdem wir einen Maler beauftragt hatten, reichte uns dieser mehrere Farbauswahlkarten und wir sollten uns für einen Ton entscheiden. Es war immer die Rede von einem zarten Pastellgelb. Also wählten wir anhand der Karten den Ton aus, der unserer Vorstellung am ehesten zu entsprechen schien und nannten die Bezeichnung dem Maler.

Vor zwei Tagen machte er an einem kleinen Stück der Fassade einen Probestrich. Wir waren jedoch der Ansicht, dass der Gelbton viel zu grell und knallig wirkt und teilten dies dem Maler am nächsten Morgen mit. Wir wiesen ihn darauf hin, dass wir - wie bereits zuvor erwähnt - ein zartes Hellgelb wollten und der jetzt entstandene Ton entspricht eher einem knalligen Sonnengelb.

Der Mitarbeiter des Malers redete aber wie ein Wasserfall auf uns ein, dass die Farbe toll wäre, dass sie später nicht zu knallig wirken würde und dass uns das jetzt nur so erscheint, weil der Rest des Hauses noch weiß verputzt ist. So haben wir dann im Vertrauen auf die Meinung des Mitarbeiters unser Okay gegeben. Dies auch wegen der Tatsache, dass der Maler schon zum Zeitpunkt des Probeanstrichs bereits sämtliche Farbeimer bestellt hatte (hätte er nicht erstmal abwarten müssen, ob uns die Farbe an der Fassade überhaupt zusagt?!).

Wie befürchtet ist das Endergebnis jedoch so geworden, wie wir es nicht haben wollten - knallgelb. In einer Straße, wo mehrere bunte Häuser sind, mag die Farbe sicher gut aussehen. In das Bild unserer Straße, wo nur dunkle oder dezent gestrichene Häuser stehen, passt es leider gar nicht.

Gibt es nun irgendeine Möglichkeit für uns, einen Anstrich in einer dezenten Farbe zu bekommen?! Ist es zutreffend, dass es sich bei dem Malervertrag um einen Werkvertrag handelt, wo der Unternehmer auch Beratungspflichten hat?!

Wir sind der Meinung, dass man als Maler die nötige Erfahrung haben und sehen bzw. darauf hinweisen müsste, dass dieser Farbton sich unmöglich in das Straßenbild einfügt!?

Für Tipps, wie wir uns nun weiter verhalten können, wären wir dankbar!

-- Editiert go348768-16 am 18.08.2012 19:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Also wählten wir anhand der Karten den Ton aus, der unserer Vorstellung am ehesten zu entsprechen schien und nannten die Bezeichnung dem Maler.

1. Ist es dann auch die Farbe gewesen, mit der Gestrichen wurde?
2. Wenn man die Farbkarte auf die Farbe hält, ist ein nicht nur geringer Unterschied zu erkennen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
So haben wir dann im Vertrauen auf die Meinung des Mitarbeiters unser Okay gegeben

Das war es dann auch schon. Und wo ist da eine Falschberatung, wenn dem Mann die Farbe gut gefällt?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Es ist schon tatsächlich so, dass ein Farbschnipsel einen anderen Farbeindruck hinterläßt als eine große Farbfläche. Auch die umgebenden Farben, ja selbst die zu streichende Untergrundfarbe beeinflussen die Farbwirkung.
Ratschlag: Die Farbprobe noch einmal geben lassen und an die fertige Wand anhalten. Ist die Abweichung gravierend, muß er nochmals pinseln, was sonst? (Unter Berücksichtigung des Nachweises, dass diese Farbe gewählt wurde, keine andere.)

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